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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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anstalt Waldheim, namentlich in der Richtung, als ob daraus gefolgert werden könnte, daß die ganze Disciplin in Wald heim eine gelockerte oder schlechte sei. DerVorgang ist fol gender gewesen: Ein Züchtling, der allerdings als psycho logische Absonderlichkeit sowohl in den Strafanstalten, als allen gerichtlichen Instanzen erschienen war, hat, weil er in entschiedenerAbneignng gegen jede religiöse Einwirkung -seinem cousessionellen Geistlichen und seinem Lehrer, dem katholischen Katecheten, eine/entschiedene Abneigung gezeigt, sich längere Zeit von der Kirche enthalten/ in welcher der Katechet Kochta — wie vorhin aus den Motiven desEtat- postulats vorgelesen worden ist — den Gottesdienst an Stelle des Geistlichen zu halten hat. Am ersten Weihnachts lage aber beim Eintritte in die Kirche, in der der Gottes dienst noch nicht begonnen hatte und wo der Katechet noch vor Beginn seiner Function sich zufällig bereits anwesend befand, hat der Züchtling der Aufsicht für den Augenblick sich zu entziehen und Jenem mehrere Schläge zu versetzen ge wußt. Dieses Verbrechen ist allerdings ein schweres und es ist auch derKenntniß des Justizministeriums nicht vorent halten worden. In Bezug auf die Vertrauenszeugnisse habe ich die Herren Abgg. von Nostitz und von Salza zu nächst darauf aufmerksam machen wollen, daß in der sta tistischen Zusammenstellung, welche veröffentlicht und auch in einer Anzahl von Exemplaren, der hohen Kammer mit- getheilt worden ist, eine sie wohl beruhigende Bemerkung, ein beruhigender Ausweis zu finden ist. Es find in der Tabelle, welche über die Entlassungen aus den Strafanstalten spricht, folgende Ziffern zusammengestellt. Mit Vertrau enszeugnissen wurden entlassen aus Waldheim in den Jahren 1862 bis 1866 in folgender herabgehender Scala: im ersten Jahre 80, im zweiten 51, im dritten 22, im vierten 32, im fünften 26. In Zwickau findet dasselbe Verhältniß in folgender Weise statt: 206, 230, 240, 267 und im Jahre1866nur l52; ich glaube, cs ist das Beweis genug, daß die Anstaltsdirectionen bei diesen schwierigen Geschäften schon selbst die Wahrnehmungen genügend be rücksichtigt haben, welche die Erfahrung ihnen vielleicht aufgedrängt hat. DieVertraucnszeugnisse sollen nach dem Heimathsgesetze an Stelle des Verhaltscheines über Un bescholtenheit treten. Das ist von dem Ministerium an gesehen worden als der entscheidende Grund, weshalb den mit Vertrauenszeugnissen Entlassenen auch eine Exemtion von polizeilicher Aufsicht gebühre. Es wurde in dieser Hinsicht vom Herrn Abg. von Nostitz darauf hingewiesen, daß, wie in allen.Dingen Controls der Entscheidungen und Entschließungen nütze,' dies auch hier der Fall sei für den Bestraften und Entlassenen, der unter polizeiliche Aufsicht gestellt sei, welche verhindere, daß ex nicht wieder in Rück fall komme. Meine^Herren l Ich unterschriebe diesen Satz von Wort zu Wort, wenn nicht die Erfahrung das Ge- gentheil schon seit Jahrzehnten gelehrt hätte; wenn man nicht zur . Erleichterung in Bezug auf die Ertheilung.von Vertrauenszeugnissen hauptsächlich durch solche Erfahrun gen veranlaßt gewesen wäre, daß eben gerade die polizei liche Beaufsichtigung es war, durch welche mancher mit besten Absichten und festen Vorsätzen Entlassene aus einem gefundenen Arbeitsunterkommen durch die Revision wieder herausgetrieben wurde; wenn überhaupt in dieser Rich tung nicht blos unsere Erfahrungen in Sachsen, sondern die Erfahrungen in ganz Deutschland, Frankreich, Eng land, man kann sagen, überall, wo das Institut der poli zeilichen Aussicht besteht, dies unwiderleglich bewiesen hätten und auch bereits in dieser Hinsicht von Practikern aller Länder ebenso scharf und ebenso energisch sogar der gänz liche Wegfall der polizeilichen Beaufsichtigung als eine Nothwendigkeit in Anspruch genommen worden wäre. Die Regierung ist sich bewußt, daß sie bei den dermaligenDis positionen in der That diesen Anforderungen nur im aller geringsten Grade nachgekommen ist. Nur auf Grund der Bestimmung, welche sie eben als eine gesetzliche auch zu Gunsten der Entlassenen anzuwenden sich verpflichtet fühlt, ist durch Modificationen in der polizeilichen Beaufsichti gung, ihre Scheidung in zwei Klassen, so viel geschehen, daß den verschiedenartigen Vorkommnissen und Verhält nissen, welche hier in Betracht kommen können, volle Rech nung getragen werden kann, nicht minder auch durch dieDis- positionen, welche den Amtshauptleuten überlassen worden find, daß sie die Bestimmung, welche die Anstaltsdirection nach ihrem Ermessen getroffen hat, nach ihren anderweiti gen späteren Erfahrungen über den Entlassenen wiederum abzuändern vermögen. Es ist als historische Thatsache auszusprechen: die polizeiliche Controls verhindert das Verbrechen nicht apodictisch — sonst hätte cs früher gar keine Rückfälle geben können—sie kann expressiv wirken; aber sie kann ebenso auch nachtheilig wirken, und diese beiden entgegengesetzten Wirkungen möglichst zu paralysiren, oder das Nützliche, was in beiden liegen kann, so nutzbar zu machen, wie cs die öffentlichenVerhältnisse und die öffent liche Sicherheit verlangen, das ist die Aufgabe gewesen, welcher man genügt zu haben glaubt. Daß die öffentliche Sicherheit dadurch geradezu. beeinträchtigt und gestört werde, dafür, glaube ich, ist der Beweis noch zu liefern. Dem tieferen Grund, welchen ich in den Auslassungen des geehrten Abg. von Schönberg zu erkennen hatte, welche also im Allgemeinen: das jetzt mehr oder weniger zur Gel-, tnng gebrachte Strafvollzngsregime als ein zu humanes, ein zu mildes verwerfen, diesem gegenüber, erlaube ich mir doch einige, Bemerkungen anzuführeni - Ich bin es dem Strafvollzug im Allgemeinen und allen denjenigen Beamten,, welche — wie wir zu ihrer Anerkennung.sagen müssen—' mit einem lebendigen pädagogischey und civilisatorischen. Interesse sich dieser schwersten Aufgabe im Staatsdienste zu unterziehen nicht müde werden, schuldig, der hohen Kammer darüber einige Erläuterungen zu ertheilen. Ich habe. nach, dieser Richtung hin zunächst zu constatiren, daß-
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