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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- Beilage VII-IX
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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Ü. K. 106. Sitzung, den 20. Februar. 2319 rung des Strafvollzugs an Jugendlichen nicht länger ab- hängig gemacht werden. Unterstützt wurde diese Ansicht durch die Hoffnung, eine für die polizeilich-correctionellen Standpunkte in jeder Richtung befriedigend veränderte Gestaltung der Seleetcn in naher Zeit zur Ausführung bringen zn können, ohne daß unverhältnismäßig bedeu tender Aufwand dadurch veranlaßt und somit gewisser maßen auch der künftigen Gestaltung des Strafvollzugs nn Jugendlichen präjudicirt werde, während anderer seits dadurch wohl schätzbare Erfahrungen für die den letzteren ersprießlicherweise einmal zu gebende Organisa- tiönsbasts gewonnen werden dürften. Bei der Umschau nach geeigneten Räumlichkeiten zur Aufnahme der Seleetcn ergab sich, daß diejenigen Theile des Schlosses Sachsenburg, welche das Gericht und das Rentamt früher inne hatten, in Verbindung Mit einem der Kammergutspachtung als Schüttböden überlassenen Stückwerke genügen würden, um beidc SelecteN nebst dem Anstaltskatecheten und dem nvthigen Aufsichtspersonale aüfttctzmen zu können, wenn dabei als Grundzüge der organischen Umgestaltung der Selccten ditz im Nachfol genden' skizzirten Voraussetzungen und Zielpunkte inne gehalten werden. / Durch die zeitherigcn Erfahrungen und durch den notorischen Begehr nach landwirthschaftlichem Gesinde em pfahl sich als zweckmäßigste Umgestaltung der Evrrccti'ons- selecten, die jungen CorrectioEe beider Geschlechter auf einer mit den wichtigsten Ncbcnbranchcn versehenen grö ßeren Ockonomie unterzubringcn, um dort, neben fort gesetzter disciplineller Leitung und religiös-sittlicher und elementarer Unterweisung durch den Anstaltskatechet, als Unterdirigent, zu tüchtigem landwirthschaftltchen Gesinde ausgebildet zu werden. Dabei war principicll festzuhal ten, die jungen Leute so wenig als möglich durch die sonst mit der Detention in einer größer» geschlossenen Anstalt unvermeidlich verbundenen Entwöhnungen und Angewöh nungen dem practischen Leben in der Landwirtschaft zu entfremden. Sie sollen im Gegcntheil, soweit die Freiheit entziehung nicht Anderes erfordert, im Uebrigen nur land üblich wie das Gesinde verhalten und gewöhnt werden. Die Sclectenabthetlungen werden demnach nicht sowohl, den Character einer geschlossenen Correctionsanstalt an nehmen, als vielmehr analog den Außenarbcitsstationen bei der Strafanstalt Zwickau und der Correctionsanstalt zu Hohnstein sich gestalten, nur mit der Erweiterung, daß die Selectaner nicht blos zu Handarbeiten aller Art in Feld, Wiese, Tenne, Böden re., sondern insbesondere auch zu allen eigentlichen Verrichtungen des landwirt schaftlichen Gesindes beiderlei Geschlechts, einschließlich der Viehbeschickung und des Anspannens, ferner, soweit die Personen sich eignen, zu den Arbeiten in den land wirtschaftlichen Nebenbranchen (Brauerei, Brennerei rc.) angeleitet werden. Die Arbeit wird nach Kopftagelohn an dieAnstalts- verwaltung bezahlt. Die Beköstigung gewährt (ausschließ lich der Brödung) die Oekonomie nicht nach Anstalts regulativ, sondern mit landüblicher Gesindekost, welche nach Bestimmung der Oekonomie durch die Selectanerinncn, unter Aufsicht einer Anstaltsaufseherin, bereitet wird. Die Mäsche Wirtz in gleicher Weise durch die Selectanerin- uen versorgt. Der Oekonomie wird zwar kein ausschließ liches Anrecht auf die Arbeitskräfte der Sclecten zu gestanden, wohl aber der Anspruch-- dieselben zu erhalten vor jedem andern cvncurrirendcn Arbeitgeber. Äie An ordnung der Arbeit steht der Oekonomie zu, die Auswahl der geeigneten Arbeiter aber verbleibt dem Katecheten, beziehentlich den Aufstchtsbeainten. Auf jcderzeitige Tren nung der Selectaner von andern Frciarbeitern wird nicht bestanden, wohl aber der Anstalt die Beurtheilung Vor behalten, wann und wie die specielle Anstaltsbeaufsich tigung einzutreten habe. Bezüglich des Unterrichts darf nicht mehr beansprucht werden, daß derselbe der Arbeit vergehe. Derselbe hat sich vielmehr elastisch den Arbeitszeiten anzupassen unter wesentlicher Zuhilfenahme der Abendstunden und der Sonn- tagszcit. Die Lchrgcgenstände sind gleichergestalt dem Ber- darfe entsprechend zu modificiren und zu beschränken. Als oberstes Princip ist die in der Landwirthschaft übliche Ordnung des täglichen Lebens maßgebend. Der Gottesdienst wird in der Ortskirche abgehalten, sei es gemeinschaftlich mit der Ortsgemeinde oder bei Raum mangel zu besonderen Stunden. Die Pastorirung ist dem Ortspfarrer übertragen. Der Grundsatz, öie ganze Verhaltung der Selectaner den landüblichen Verhältnissen des landwirthschaftlichen Gesindes anzupassen, wird für alles Detail als maßgebend dürchgeführt. Daneben werden Arbeitszeiten, welche keine lantzwirthschaftliche Beschäftigung bieten, mit anderen ge eigneten Arbeiten, zunächst wohl Mit Cigarrcnfertigen, ausgLfüllt. Die als pädagogisches Hilfsmittel Physisch und psychisch trefflich bewährten Erercierübungeu werden beibehalten und als Erholung den Sonntagen Vorbehalten. Die Handhabung der Disciplin verbleibt ausschließ lich dem Katechet, beziehentlich in Oberleitung der Anstalts- direction in Waldheim. Die Gesundheitspflege ist einem Arzte in Franken berg übertragen. Die ges-mmten Ncgiegcschäfte verbleiben bei der An- staltsdirectivn zu Waldheim. Der vorstehend verzeichnete Plan war im vollen Ein verständnisse mit dem seit 12 Jahren mit besonderer Hin gabe und günstigem Erfolge an den Selccten arbeitenden Katechet Schwenke und zumeist aus dessen eigenen erfah rungsmäßigen Vorschlägen hcrvorgcgangen, von der An- staltsdirection zu Waldheim entworfen worden, und stellte sich ebenso aus allgemein-erziehlichen Gesichtspunkten, als insbesondere vom polizeilich-corretionellen Standpunkte so wohl begründet und ersprießlich dar, daß dessen zunächst versuchsweise Ausführung nur sachgemäß gefunden wer den konnte, nachdem auch das Justizministerium sich dahin erklärt hatte, daß es die projectirte veränderte Detentions- wcise auch ferner als gccigner ansehe, um gegen jugend liche Personen erkannte Criminalftrafen daselbst infolge allerhöchster Begnadigung verbüßen zu lassen. Der wegen Ueberlassung der? erforderlichen Locali- täten mit dem Finanzministerium abgeschlossenen Verein barung wär die Voraussetzung zu Grunde gelegt, daß die Vcthciligung des Kammergutspachters jetzt, wie auch künftighin bei neuen Verpachtungen, immer nur als eine Sache der jedesmal mit dem Pachter unmittelbar zu treffenden, für das Pachtverhältnis; selbst nicht bindenden freien VeWnbaruM angeschen tvertzon solse. .Für.die von der Pachtung abziltretentzen Schüttböden ' ward es nothwcndig, dex Oekonomie in anderer geeigneter Weise einen Ersatz zu schaffen. Diese Herstellung, wie die
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