Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 124. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
führungsverordnnng bleibt cs übrigens nach Ansicht - der Minorität überlassen, der in Z. 29 enthaltenen Vorschrift annoch die Erklärung beizufügen, daß die beiden in jedem Wahlkreise erforderlichen Wahlen an zwei verschiedenen, möglichst nahe auf einander folgen den Tagen vorzunehmen seien. Ebenso würden in der Ausführungsverordnung wegen der Wahllisten nähere Bestimmungen zn treffen sein. Wegen der allgemeinen Wahlen werden die Unterlagen für die Wahlen zum Reichstage das erforderliche Anhalten geben. Für die Wahlen der Höher Besteuerten wird sich allerdings die Aufstellung besonderer Listen der Stimmberechtigten nöthig machen, die aber nach dem Entwürfe auch nicht entbehrlich gewesen wäre. Bei den Städten werden überdies hierunter die Listen der Stimmberechtigten und der Wählbaren zusammenfallen. Die allgemeinen Wah len müßten der Natur der Sache nach vorausgehen, die besonderen Wahlen her Höher Besteuerten aber folgen. Die Bestimmung des Census für die Stimmberech- tiguug bei den Wahlen der höher Besteuerten muß mehr oder weniger willkürlich erscheinen. Die Mino rität glaubte hierunter einen Unterschied zwischen den Städten und dem Platten Lande statuiren zu müssen, da in letzterer Hinsicht die Grundsteuer vorzüglich maß gebend sein wird. Der Census von zwanzig Thälern entspricht, die Steuereinheit zu neun Pfennigen gerech net (vergl. §. 21), einem Grundbesitze von 666,«7 Steuer einheiten. Soll der mittlere Grundbesitz durch die von der Stimmberechtigung der höher Besteuerten abhängigen Wählen angemessen vertreten werden, so glaubte man nicht tiefer herabgehen zu sollen. Hinsichtlich der Städte schließt sich übrigens die Ansicht der Minorität zugleich an §. 20 der Vorlage an." Präsident Haberkorn: Die Ansicht der Majorität wird ebenfalls vorgetragen werden. Referent Sachße: Im Berichte heißt es: Die obenbezeichncte Majorität der Deputation findet dagegen die Fassung des §. 16 entsprechend der Bestim mung des §. 68 des Gesetzentwurfs snir A, da auch die Einwohnerzahl der genannten Städte nahezu der Ziffer gleichkommt, die sich für einen städtischen Abgeordneten berechnet, und empfiehlt deshalb die Annahme des K. 16, ebenso wie sie die Annahme des §. 17 bevorwortet und nur bei dem letztgenannten Paragraphen lediglich aus redak tionellem Grunde, um dem Sprachgebrache mehr Rech nung zu tragen, die Vertauschung der Worte: „flachen Landes" mit „Platten Landes" verschlägt. Ich habe nur dieMotivirung verlesen wollen; diePa- Tagraphen kommen daun bei der speciellen Debatte. (Herr Staatsminister Freiherr von Friesen tritt ein.) Abg. Welter: Ich habe den Antrag gestellt, wie ich - schon vorhin bei der Generaldebatte bemerkte, daß hinfür 80 Abgeordnete, 40 des platten Landes und'40 der Städte tagen sollen, was ich damit motivire, daß ich eine größere Gleichberechtigung der Städte mit dem platten Lande wünsche. Bjshxx sind hauptsächlich die ländlichen Grundbesitzer in größerer Zahl vertreten und so heißt es jeden Augenblick: wir Städter sind doch in der Minorität, ob wir Etwas in der Kammer beantra gen oder nicht. Dies möchte ich wegfallen lassen und so bitte ich, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Hab er körn: Der Antrag lautet also, cs soll tz. 68 folgendermaßen lauten: „Die Zweite Kammer besteht aus 40 Abgeordneten des platten Landes und 40 Abgeordneten der Städte." Wird dieser Antrag unterstützt? — Sehr zahl reich. Abg. vr. Platzmann: Bei §. 68 glaube ich die persönliche Verpflichtung zu haben, mit wenigen Worten meine Abstimmung zu begründen. Es ist nicht das erste Mal, meine Herren, daß in dieser Kammer eine Verschmel zung des ritterschaftlichen und bäuerlichen Standes be absichtigt war. Bei einem früheren Landtage, wenn eben jetzt ich nicht irre, war es im Jahre 1850, als derselbe Gedanke schon in einem Gesetzentwürfe vorlag, den die Regierung damals der Kammer unterbreitet hat. Ich habe mich damals für die Erhaltung des ritterschaftlichen Standes sehr lebhaft ausgesprochen. Die Gründe, weshalb ich es that, brauche ich jetzt wohl nicht weiter auseinander zu setzen; ich glaubte es in damaliger Zeit als sehr noth- wcndtg, ein präsumtiv conservatives Element in der Kammer zum Besten des Landes und der Regierung zu erhalten. Ich war so glücklich, mich in einer, wenn auch kleinen Majorität zu befinden. Das Gesetz kam nicht zu Stande. An Vorwürfen hat es mir damals nicht ge fehlt; sie haben mich aber nicht beunruhigt; ich glaubte, meine Pflicht gethan zu haben. Ich habe auch die Ge- nugthuung gehabt, daß derselbe Herr Staatsminister an einen: späteren Landtage die Erklärung abgab, daß er die damalige Vorlage nunmehr nicht wieder für nöthig gehalten habe. Heutzutage haben sich die Umstände sehr geändert, meineUeberzeugung hat sich demgemäß ebenfalls geändert; auch ich kann mit dem Referenten sagen, daß über meinem Scheitel die Jahre Nicht machtlos hin- gegangen find. Ich habe mehrfach bereits erklärt, daß heutzutage ein Unterschied zwischen dem ritterschaftlichen und bäuerlichen Stande nicht mehr aufrecht erhalten werden könne; ich bin daher vollkommen einverstanden, daß Beide im Wahlgesetze mit einander verschmolzen werden, wie es in der Lhat im Praktischen Leben schon so gut wie erfölgt ist; denn der Unterschied ist fast auf Null reducirt. Ich werde daher aus voller Ueberzeugung heute — wenn es auch mit
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview