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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028272Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028272Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028272Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-11-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 851
- Protokoll51. Sitzung 895
- Protokoll52. Sitzung 925
- Protokoll53. Sitzung 959
- Protokoll54. Sitzung 983
- Protokoll55. Sitzung 1017
- Protokoll56. Sitzung 1051
- Protokoll57. Sitzung 1059
- Protokoll58. Sitzung 1071
- Protokoll59. Sitzung 1091
- Protokoll60. Sitzung 1103
- Protokoll61. Sitzung 1127
- Protokoll62. Sitzung 1141
- Protokoll63. Sitzung 1147
- Protokoll64. Sitzung 1159
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1209
- Protokoll67. Sitzung 1243
- Protokoll68. Sitzung 1271
- Protokoll69. Sitzung 1285
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1313
- Protokoll72. Sitzung 1331
- Protokoll73. Sitzung 1339
- Protokoll74. Sitzung 1355
- Protokoll75. Sitzung 1383
- Protokoll76. Sitzung 1413
- Protokoll77. Sitzung 1433
- Protokoll78. Sitzung 1455
- Protokoll79. Sitzung 1459
- Protokoll80. Sitzung 1503
- Protokoll81. Sitzung 1535
- Protokoll82. Sitzung 1549
- Protokoll83. Sitzung 1561
- Protokoll84. Sitzung 1565
- Protokoll85. Sitzung 1595
- Protokoll86. Sitzung 1629
- Protokoll87. Sitzung 1649
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die weitere Abänderung und Ergänzung der ... 1701
- SonstigesVergleichung der Steuer der Rentiers nach Tarif D und der ... 1714
- SonstigesD. Tarif für die 4. Unterabtheilung der Personalsteuer 1716
- Protokoll88. Sitzung 1717
- Protokoll89. Sitzung 1755
- Protokoll90. Sitzung 1787
- SonstigesFinanzvermessungsbureau 1821
- SonstigesBesoldungsetat 1822
- Protokoll91. Sitzung 1825
- BandBand 1866/68,2 -
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diesem Augenblicke nicht rathsam erscheinen kann. Ich möchte mir aber gegenüber dem Vorschläge der Minorität, der Herren Abgg. Oehmichen und Uhlcmann, eine Frage an Sie erlauben, die Frage nämlich: Haben Sie sich denn sämmtlich mit allen einschlagendcn Verhältnissen so eingehend beschäftigt, daß Sie wirklich aus innigster Ucberzeugung sagen konnten: gerade die von den Herren Abgg. Oehmichen und Uhlemanu gemachten Vorschläge sind die vorzugsweise richtigen, die vorzugsweise zweck mäßigen? Es kann darüber kein Zweifel sein, meine Herren, daß es gar verschiedene Wege giebt, um zu einer Neugestaltung der Patronatsverhältnissc zu kommen. Den besten Beweis dafür hat der Abg. Fahnauer gegeben, der einen anderen Vorschlag, als den dcrMinorität, Ihrer Be rücksichtigung empfohlen hat, und so, meine Herren, könnte man noch gar verschiedene Vorschläge machen. Ich führe nur beispielsweise an, man könnte die Besetzung von geist lichen Stellen dem Patrone und der Gemeinde gemein schaftlich überlassen und je nach der Größe der Gemeinde sowohl dem Patrone, als der Gemeinde eine gewisse Anzahl von Stimmen einräumcn; oder man könnte das Besetzungs recht entweder dem Patrone oder der Gemeinde überlassen; dagegen aber dem anderen Theile ein weitgehendes Veto mit vielleicht eventuellem Vorschlagsrecht einräumcn. Kurz, meine Herren, cs giebt sehr verschiedene Wege, um zu einer Umgestaltung zu kommen. Ich möchte Sie fragen, ob es wohl an uns sein kann, uns heute darüber schlüssig wer den zu lassen, welches der wirklich richtige Weg ist. Wür den Sie nicht zngeben müssen, daß wir uns damit auf ein Gebiet wagen; was von unserer gegenwärtigen Vor lage weit entfernt ist? Der Herr Abg. Uhlemann hat ge sagt, wenn man die Angelegenheit an die Synode verweise, so trete nur eine Verschiebung ein, und ihm sei der Sper ling in der Hand lieber, als die Taube. Ich, meine Herren, aber bin der entgegengesetzten Meinung. Ich möchte nicht, daß wir heute Bestimmungen träfen, die dem Sperling gleichen, der ängstlich in der Kirche herumflattcrt und sich an den Fensterscheiben den Kopf einstößt; ich möchte vielmehr, meine Herren, daß wir dafür Sorge tra gen, daß künftighin die Taube des Friedens über der Kircheschwebe. Ich, meine Herren, theile die Meinung, daß eine Beschränkung der Patronatsrechte unbedingt statt finden muß, wenn eine größere Selbständigkeit der Ge meinden hergestellt werden soll. Ich wünsche auch mitJhnen, daß dieser Ucberzeugung ein ernstlicher Ausdruck gegeben werde. Aber, meine Herren, das haben Sie bereits gethan, indem Sie dem von mir gestellten Anträge Ihre Zustimmung gegeben haben, nach welchem die ganze Angelegenheit der Synode zur Berathung übergeben werden soll. Ich sollte meinen, daß wir uns damit wohl begnügen könnten und daß für nns heute keine Veranlassung vorliegt, auf das Wie einzngehen; daß dieAusführung vielmehr der Synode zukommt, die geeignet sein wird, die wirklich richtigen uno i zweckentsprechenden Mittel der Ausgleichung zu finden. Erlauben Sie mir dabei noch, auf einen anderen Umstand aufmerksam zu machen. Wenn der Antrag der Minorität oder der des Abg. Fahnauer heute zur Annahme gelangt und einer dieser Anträge auch die Zustimmung der Ersten Kammer und der hohen Staatsregierung fände, so würde derselbe also demnächst zur Ausführung gelangen. Nun haben Sie aber beschlossen, die ganze Angelegenheit der ersten zusammentretenden Synode zur weiteren Erwägung zu übergeben. Es liegt dabei doch die Möglichkeit nahe, daß die Synode auf Grund eingehender Prüfung, die sie besser wird vornehmen können, als wir, zu veränderten Vorschlägen kommt und wenn auch die staatlichen Organe sich davon überzeugen müssen, daß diese veränderten Vor schläge richtig und zweckentsprechend sind, dann, meineHerren, würden wir in den Fall kommen, daß eine Einrichtung, die wir jetzt getroffen haben, nach einem oder zweiJahren wieder geändert werden muß. Ich sollte doch meinen, daß zu einem derartigen Experiment eine dringende Veran lassung nicht vorliegt; ich sollte vielmehr glauben, daß als Provisorium die Vorschläge der Majorität genügen wer den, die immerhin der Gemeinde ein Mitwirkungsrecht einräumen; aber die definitive Regulirung der Frage in keiner Weise präjudiciren. Aus diesen Gründen, meine Herren, empfehle ich Ihnen die Anträge der Majorität. Abg.vr. Hertel: Wir stehen hier vor einem Abschnitt der Vorlage, in Bezug auf welchen man im ganzen Lande gespannte Erwartungen gehegt hat. Jndeß schon dieUeber- schrift und die Tendenz der ganzen Vorlage konnte andeu- tcn, daß es sich darin um innere kirchliche Fragen weniger handeln würde. Die Vorlage handelt von der Bildung der Kirchenvvrstände und künftigen Synode und ihrer Wirksamkeit. Das Gesetz geht mithin davon aus, daß alles Weitere der künftigen Synodalberathung Vorbehalten blei ben soll, und ich meinerseits habe dieser Richtung der Vor lage um so mehr zugestimmt, als damit den vielfach er hobenen Differenzen begegnet worden ist hinsichtlich der Frage, ob eine politische Ständeversammlung überhaupt befugt sei, in kirchlichen Angelegenheiten ein entscheiden des Wort zu sprechen. Nun, die Vorlage beschäftigt sich hauptsächlich mit Bildung der beiden Collegien, denen künftig die Vertretung der Kirchcngemeinde und die Be- schlußnahme über die kirchlichen Angelegenheiten übertra gen werden soll. Daß die Wahl der Geistlichen eine der wichtigsten Angelegenheiten für die Kirche und für jede Kirchengemeinde ist, ist selbstverständlich und darum auch ganz natürlich der Wunsch berechtigt, diese Wahl so ge ordnet zu sehen, wie sie den Interessen der Kirche und der Gemeinden am meisten entspricht. Hierbei kommt natür lich das Patronatsrecht vermöge des verschiedenartigen Gebrauchs, den es im Laufe der Zeiten erfahren hat, vor zugsweise in Betracht. Die Frage über dessen Fortbestand 160*
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