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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028272Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028272Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028272Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-11-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 851
- Protokoll51. Sitzung 895
- Protokoll52. Sitzung 925
- Protokoll53. Sitzung 959
- Protokoll54. Sitzung 983
- Protokoll55. Sitzung 1017
- Protokoll56. Sitzung 1051
- Protokoll57. Sitzung 1059
- Protokoll58. Sitzung 1071
- Protokoll59. Sitzung 1091
- Protokoll60. Sitzung 1103
- Protokoll61. Sitzung 1127
- Protokoll62. Sitzung 1141
- Protokoll63. Sitzung 1147
- Protokoll64. Sitzung 1159
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1209
- Protokoll67. Sitzung 1243
- Protokoll68. Sitzung 1271
- Protokoll69. Sitzung 1285
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1313
- Protokoll72. Sitzung 1331
- Protokoll73. Sitzung 1339
- Protokoll74. Sitzung 1355
- Protokoll75. Sitzung 1383
- Protokoll76. Sitzung 1413
- Protokoll77. Sitzung 1433
- Protokoll78. Sitzung 1455
- Protokoll79. Sitzung 1459
- Protokoll80. Sitzung 1503
- Protokoll81. Sitzung 1535
- Protokoll82. Sitzung 1549
- Protokoll83. Sitzung 1561
- Protokoll84. Sitzung 1565
- Protokoll85. Sitzung 1595
- Protokoll86. Sitzung 1629
- Protokoll87. Sitzung 1649
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die weitere Abänderung und Ergänzung der ... 1701
- SonstigesVergleichung der Steuer der Rentiers nach Tarif D und der ... 1714
- SonstigesD. Tarif für die 4. Unterabtheilung der Personalsteuer 1716
- Protokoll88. Sitzung 1717
- Protokoll89. Sitzung 1755
- Protokoll90. Sitzung 1787
- SonstigesFinanzvermessungsbureau 1821
- SonstigesBesoldungsetat 1822
- Protokoll91. Sitzung 1825
- BandBand 1866/68,2 -
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aus den Bewerbern um die Stelle — an solchen wird es, wenn eine Stelle gut dotirt ist, nicht fehlen — dem Kir chenvorstand 3 Vorschlägen. Nehme ich nun den Fall an, er hat Einen iu pstto, dem er die Stelle gern geben möchte, von dem er aber im Voraus weiß, daß ihn der Kirchenvorstand nicht wählen wird, neben diesen stellt er dann noch zwei andere Candidaten mit zur Verfügung, welche dem Kirchenvorstande ebenfalls nicht genehm sind, von denen er aber vielleicht übel und böse den einen in den Kauf nehmen kann, wenn es fehlschlägt. Nun soll nach den weiter gehen den Bestimmungen in dem Antrag der Vorstand aus diesen Drei einen wählen; kommt aber nach den vorgeschlagenen Bestimmungen eine giltige Wahl nicht zu Stande, oder es treten, wenn die Stelle vielleicht nicht so gut dotirt ist, nicht 3 Bewerber darum auf, dann ist cs nun ganz wieder in die Hand des Collaturberechtigten gegeben, die Stelle zu besetzen, wie er will. Nun, meine Herren, wenn die Collaturbehörde es mit der Kirchengemeinde gut meint und sie in Frieden mit einander leben, Streit und Wider wärtigkeiten in dieser Beziehung noch nicht vorgekommcn sind, dann geht es so, dann ist diese Maßregel, dieser ganze Apparat überflüssig; ist dies aber nicht der Fall, dann ist der ganze Apparat nutzlos. Aus diesen Gründen kann ich meine Zustimmung zu diesem Anträge nicht geben. Ich könnte aber ebenfalls auch den Anträgen der Majorität meine Zustimmung nicht geben. Die Majorität will allerdings die Collaturberechtigten verpflichten, die Wünsche des Kirchenvorstandes hinsichtlich Derjenigen, welche sich um die Stelle bewerben oder auf welche die Gemeinde sonst ihr Augenmerk richtet, zu hören; allein cs ist ihm dann auch ganz wieder in die Hand gegeben, ob er Rücksicht auf diese Wünsche nehmen will oder nicht, sondern er kann die Stellen, wenn es ihm nicht gefällt, nach eigenem Ermessen besetzen. Sie wollen hierdurch der Kirchengemeinde einen Mitwirkungskreis einräumen; in diesem Mitwirkungskreis, sowie in den Anträgen der zweiten Minorität liegt ebenfalls schon eine Beschränkung des Collaturrechts, wenn die Berechtigten nämlich darauf cingehen, nur daß sie nicht so weit geht, wie mein An trag. Die Majorität der Deputation sagt nun in ihrem Berichte, es wäre dies doch ein Schritt vorwärts; nun, meine Herren, nach meiner Ansicht ist es aber ein sehr kleiner, welcher zu Nichts führen wird. Nun sagt die Majorität der Deputation im Bericht Seite 378 zwar noch darüber: ,,Nach Ansicht der Majorität genügt ihr Vorschlag dem jetzigen Bedürfnisse und will man hierin weiter gehen, so überlasse man die weiteren Entschließungen hierüber der zu bildenden Synode, in welcher alle Elemente vertreten sein werden, welche diese Frage im politischen und auch im kirchlichen Interesse reiflich und allseitig zu Prüfen berufen und dies auch im Stande sind." Nun, meine Herren, das Letzte anlangend, so wird doch wohl die Ständeversammlung ebenso gut im Stande sein, die Sache zu prüfen, und sogar competenter sein, darauf einzugehen, als die zu berufende Synode! Sie wollen hier durch diese Anträge das Recht in Etwas beschränken. Durch die Synode soll es dann noch mehr beschränkt wer den. Ist es dann nicht einerlei, sogar besser, wir heben es sofort auf, als wenn es nach und nach abgcmcrgelt werden soll? Das kommt mir gerade so vor, als wenn einem siechen Körper ein Glied abgenommen werden soll und man 2, 3 bis 4 Mal daran Herumschneiden wollte. Das würde für den Patienten gewiß viel unerträglicher werden, als wenn es auf einmal geschähe. Der Herr Staatsminister bezog sich auf die Acußerungen meines Freundes Schreck und erwähnte dabei, wenn ich ihn recht verstanden habe, daß er infolge dessen meinem Anträge Nichts weiter cntgcgenzuhalten habe. Er hielt mir aber doch ein, daß ich recht wohl wissen müßte, wohin es führen würde, wenn Eingriffe in Privatrcchtc stattfänden. Nun, meine Herren, die Versicherung kann ich dem Herrn Staaisminister doch wohl geben: Revolution bricht des wegen keine aus! Mein Antrag, wenn er auch angenom men würde, würde doch keineswegs zu einem bösen Bei spiele wegen Mein und Dein die Veranlassung werden. Dahin würde derselbe gewiß nicht führen. . Ich komme nun auf die Aeußernngen meines Freun des Schreck zurück, welche derselbe zwar später sehr ge schickt juristisch motivirl hat; aber auf das Feld kann ich ihm allerdings nicht folgen. Er erklärte, daß er meinem Anträge seine Zustimmung nicht geben könnte, indem es ein Eingriff in Privatrechte wäre. Er verwies auf §.31 der Verfassuugsurkunde. Dort heißt es: „Niemand kann gezwungen werden, sein Eigen- thum oder sonstige Rechte und Gerechtigkeiten zu Staatszwecken abzutreten, als in den gesetzlich bestimm ten oder durch dringende Nothwcndigkcit gebotenen, von der obersten Staatsbehörde zu bestimmenden Fällen und gegen Entschädigung, welche ohne Anstand ermittelt und gewährt werden soll." Hier in §. 31 der Vcrfassungsurkunde handelt sich's um Abtretung, von Eigenthumsrcchten zu Staatszwccken. Ob nun aber darunter auch Rechte, welche zu allgemeinen Zwecken beseitigt werden sollen, mit begriffen sind, darüber will ich jetzt nicht urtheilen; ich möchte aber meinen Freund Schreck doch noch auf Etwas, auf einen anderen Fall aufmerksam machen. Voraus will ich schicken, daß ich ihn wegen dieser seiner Ansicht durchaus nicht für einen äußersten Reaktionär halte; ich glaube gern, daß er sich blos aus Achtung vor den bestehenden Rechten so ausgesprochen hat; allein darauf muß ich meinen Freund Schreck aufmerksam machen, daß, wenn er diesen Fall unter die Bestimmungen des §. 31 der Versassnngsurkunde zieht und diese darauf Anwendung haben sollen, er sich dann in Bezug auf seine gestrigen Ansichten selbst wider- I spricht. Der Abg. Schreck ist mit mir einverstanden, daß
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