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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028272Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028272Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028272Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-11-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 851
- Protokoll51. Sitzung 895
- Protokoll52. Sitzung 925
- Protokoll53. Sitzung 959
- Protokoll54. Sitzung 983
- Protokoll55. Sitzung 1017
- Protokoll56. Sitzung 1051
- Protokoll57. Sitzung 1059
- Protokoll58. Sitzung 1071
- Protokoll59. Sitzung 1091
- Protokoll60. Sitzung 1103
- Protokoll61. Sitzung 1127
- Protokoll62. Sitzung 1141
- Protokoll63. Sitzung 1147
- Protokoll64. Sitzung 1159
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1209
- Protokoll67. Sitzung 1243
- Protokoll68. Sitzung 1271
- Protokoll69. Sitzung 1285
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1313
- Protokoll72. Sitzung 1331
- Protokoll73. Sitzung 1339
- Protokoll74. Sitzung 1355
- Protokoll75. Sitzung 1383
- Protokoll76. Sitzung 1413
- Protokoll77. Sitzung 1433
- Protokoll78. Sitzung 1455
- Protokoll79. Sitzung 1459
- Protokoll80. Sitzung 1503
- Protokoll81. Sitzung 1535
- Protokoll82. Sitzung 1549
- Protokoll83. Sitzung 1561
- Protokoll84. Sitzung 1565
- Protokoll85. Sitzung 1595
- Protokoll86. Sitzung 1629
- Protokoll87. Sitzung 1649
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die weitere Abänderung und Ergänzung der ... 1701
- SonstigesVergleichung der Steuer der Rentiers nach Tarif D und der ... 1714
- SonstigesD. Tarif für die 4. Unterabtheilung der Personalsteuer 1716
- Protokoll88. Sitzung 1717
- Protokoll89. Sitzung 1755
- Protokoll90. Sitzung 1787
- SonstigesFinanzvermessungsbureau 1821
- SonstigesBesoldungsetat 1822
- Protokoll91. Sitzung 1825
- BandBand 1866/68,2 -
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es sei von dem Rechtsboden viel geopfert worden. Sie sehen also, meine Herren, daß schon der Rrchtsboden nicht so undurchlöchert sein kann, wenn Sie einen Fürsprecher des Majoritätsantragcs diese, den andern jene Ansicht aussprechen hören. Der Herr Staatsminister hat ferner mttgetheilt, daß das Ministerium jetzt die Gemeinden bei Besetzung der Stellen vorher höre, denselben Vorschläge mache und von der Gemeinde sich den erwünschten Be werber nennen lasse. Meine Herren i Es ist dies ja eigent lich ganz, was wir wollen, es fällt blos das vorher „Hören" weg. Der Kirchenpatron sitzt aber in vielen Fällen in dem Kirchenvorstande, er kann daher die Wünsche desselben selbst hören; insofern halte ich unfern Antrag immer für correcter. Herr vr. Hertel bezog sich darauf, daß überall in den Ländern, wo Kirchenordnungen eingcführt seien, das Patronatsrecht nicht angetastet worden sei und wir dürften dies auch nicht thun. Analog diesem Beweise hätten wir auch bei uns dem Pfarrer den Vorsitz in dem Kirchenvorstande lassen müssen und doch ist dies nicht be liebt worden. Demnach kann man auch diese Analogie nicht für uns als Beweis annehmen, wenn sie auch gerade hier einmal bei dem Patron zutreffend wäre.. Mehr kirch licher Sinn wird in der Kirchengemeinde hervorgerufen werden, wenn dieselbe selbst ein Bestimmungsrecht hat. Alle diese Vorschläge der Majorität sind gut für die gut- meinendeü Patrone. Meine Herren! Für solche brauchen wir keine neue Verordnung; Venn Sie haben bereits ge hört, daß diese das Besetzungsrecht jetzt schon so ansübcn, wie wir cs durch das Gesetz eingerichtet haben wollen; cs bleibt somit diese Bestimmung nnr für diejenigen Patrone, welche sich den Anschauungen, die theilwcisc, und wohl nur vereinzelt, gxübt werden, nicht unterwerfen wollen und bei diesen wird dem möglicherweise entstehenden Un frieden in der Gemeinde durch das bloss „Hören" des Kir chenvorstandes nicht gesteuert. Wenn mein Herr Nachbar gesagt hat, er wolle die Friedenstaube durch den Antrag auf Beschränkung des Patronats aus der Synode auf steigen lassen, so ist mir mein Sperling doch lieber, wenn er nur nicht durch schwarze Gestalten gescheucht und ge zwungen wird, durch die Fensterscheibe feinen Weg zu nehmen; vielleicht würde dies immer noch besser sein, als wenn die Friedenstaube der Synode durch's Fenster flat tert und ein größeres Loch verursacht, durch welches leicht die kirchliche Gleichgiltigkeit hineinziehen könnte. Im Be richt ist unter Anderem erwähnt, cs würde unser Antrag leicht Streit im Kirchenvorstande Hervorrufen; dies haben Sie auch zu befürchten, wenn der Collator den Kirchen vorstand zuvor hört und dann die Stelle allein besetzt. Wollen Sie eine Vermittelung, dabei aber etwas Positives schaffen, dann bleibt nur unser Vorschlag als das Beste anzurathen übrig. Staatsminister vr. von Falk en sie in: Der geehrte Herr Abg. Riedel bemerkte, daß wenn seine Nadtcalkur nicht anschlüge, dann am Ende weiter Nichts daraus folge, als daß aus unserer Vorlage Nichts wird, oder daß ein anderer Weg ergriffen werden müsse, um seinen Zweck zu erreichen. Nun, ich glaube nicht, daß das zur Empfehlung des Riedcl'schen Antrags dienen kann; denn so viel ist gewiß, daß selbst der entschiedenste Gegner der Vorlage und mancher einzelner Bestimmungen derselben, sich doch derNeberzeugung nicht wird verschließen können, daß durch dieselbe den Gemeinden ein sehr wesentliches Mehr geboten wird, so daß ich in derThat glaube, daß es die Gemeinden nicht sehr dankbar aufnehmen würden, wenn man ihnen dieses Mehr, blos um der Idee des Herrn Abgeordneten zu entsprechen, vorenthalten wollte. Eine zweite Bemerkung betrifft den Abg. Uhlemann. Er sagte, ich hätte bemerkt, daß jetzt schon durch diese Vorschläge der Majorität ein weiter Schritt vorwärts, mithin dcrRcchtsboden, auf wel chen ich mich gleichwohl im Eingänge mit dem Abg. Schreck gestellt habe, schon zum großen Theil genommen worden sei. Es liegt wohl daselbst ein kleines Mißverständniß zu Grunde. Es ist von einer Aenderung des Rechtsbodens nach dem Vorschläge der Majorität, wie mir scheint, gar nicht dis Rede, sondern es ist blos davon die Rede, daß, was eigentlich in dem Sinn und dem Geiste des Patronatsrechts liegt, eine möglichst zweckmäßige Ausübung des Patronatsrechtes in einer der kirchlichen Anschauung entsprechenden Weise zu Staude zu bringen und diese gesetzlich festzustellen sei. Ich bitte die Herren, daß Sie nur die Güte haben mögen, sich bekannt zu machen mit ven uralten Bestimmungen unserer sächsischen Kirchenordnung, welche ich schon vorhin erwähnt habe; da ist das Princip vollkommen so ausgesprochen, wie cs in dem Sinn des Majoritätsgutachtens ausgesprochen ist. Man hat damals gewollt, daß sich die Gemeinde darüber aussprechen soll, ob sie denGeistlichcn, wie es hier heißt, „wohl leiden" möge und in der damaligen Sprache ist dann fortgcfahren: „sich vernehmen lasse, daß sie mit solcher Person wohl zufrieden und dann an den Superin tendenten zu berichten rc." Die Ausführung dieser Worte, die Art und Weise, wie man diese ausführt, darauf kommt es an und Das ist es eben, weshalb ich das Majoritäts gutachten so ganz geeignet finde; es zeigt den Gemeinden die Wege, auf denen sie ganz in diesem nach Wahrheit strebenden Sinn zu gehen haben. Der Herr Abg. Uhle mann hat ferner gesagt, das Ministerium habe erklärt, es sei schon auf dem von ihm vorgeschlagencn Wege vor gegangen. Auch da, glaube ich, ist.es wohl ein Mißver ständniß, was ihn zu dieser Ausführung bewogen hat. Ich habe nicht gesagt, daß den Gemeinden ein Vorschlagrecht gegeben sei; denn das würde nicht der Sache und der Wahrheit entsprechen, sondern ich habe nur gesagt, daß von Seiten des Cultusministeriums einer großen Anzahl Gemeinden diejenigen Personen bezeichnet worden sind, auf die das Ministerium Rücksicht zu nehmen gern bereit sein würde, und es sind die betreffenden Gemeinden veranlaßt
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