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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 105. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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a) dieselbe möge eine gleichmäßige Anzahl von Theologen und Pädagogen damit beauftragen, entweder unter den' vorhandenen Bibelaus zügen den geeignetsten auszuwählen und die etwa nöthigen Verbesserungen daran vorzu nehmen, oder einen neuen, den Schulzwccken entsprechenden Auszug aus der Bibel herzu stellen, welcher, nachdem er die Genehmigung der geordneten kirchlichen und Schulbehörden erhallen hat, sich zur allgemeinen Einführung in den Volksschulen eignet; d) dieselbe wolle ferner über das Ergebniß der hier beantragten Verhandlungen in jedem Falle dem nächsten Landtage Mittheilung machen." In dieser Kammer ist man dagegen seiner Zeit zu dem Resultate gekommen, die Petition in Hinblick auf die inmittelst zu Stande gebrachte Kirchen- und Synodalord- nnng für erledigt zu erklären. Die Zweite Kammer hat darauf am 6. März die Sache wieder ausgenommen und ist bei ihren Beschlüssen stehen geblieben. Vor einigen Tagen fand nun das Vereinigungsverfahren statt und konnte bei dieser Sachlage von unserer Seite ein Vorschlag wegen Beseitigung der Differenz nicht wohl gemacht wer den. Es ist aber dankbar anzuerkennen, daß die Depu tation der jenseitigen Kammer uns mit solchem entgegen gekommen, welcher protokollarisch niedergelcgt ist, den ich der Kammer vorlesen werde und den wir zur Annahme empfehlen, unv zwar um so mehr, als auch der königl. Commissar sein Einvcrstandniß erklärt hat. Dadurch würde sich die Sache so stellen, daß Punkt 1 des jensei tigen Beschlusses von unserer Seite angenommen würde: „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die von ihr in Aussicht gestellten Gutachten über die Zweck mäßigkeit der Einführung eines Bibelauszugs ehebal- digst einzuholen und dabei namentlich auch die Ansich ten practischer Schulmänner zu vernehmen." Das ist eigentlich selbstverständlich; denn diö Negierung hat ihrerseits schon erklärt, daß sie nicht genieint ist, die Sache ruhen zu lassen. Es war also hier von vorn herein überhaupt keine Controverse. Der zweite Punkt schien uns wegen der darin ausgedrückten zuversichtlichen Hoff nung, daß die Sache ausführbar sei, eine xstitiv xrineixii zu enthalten, und ferner schien uns die präccptive Vor schrift für die Regierung ein Eingriff in das Gebiet der Executive zu sein. Im Hinblick hierauf ist das Abkommen dahin getroffen worden, daß man denselben gänzlich fallen ließ, wogegen die von Ihrer Deputation bei der ersten Verhandlung beantragte und von der hohen Staatsregie rung ertheilte Zusage, der Synode die Resultate ihrer Er wägung vorzulegen, ausdrücklich acceptirt worden ist. Endlich ist der dritte Punkt insoweit von uns nachgegeben worden, daß auch wir die Staatsregierung ersuchen: sie möge dem Landtage eine diesfällige Mittheilung machen; nur insofern stellt sich die Sache etwas anders, als die Zweite Kammer diese bereits für den nächsten Landtag begehrte, während jetzt das Petitum nur auf eine Mit theilung gerichtet ist, die „einem der nächsten Landtage" zugehcn soll. — Herr Präsident! Wollen Sie mir nun er lauben, das Protokoll vorzulesen? (Gestattet.) Dasselbe lautet: „In der auf heute anberaumten vereinigten Sitzung der Deputationen beider Kammern, zu welcher sich auch feiten der königl. Staatsregierung Herr Geh. Kirchenrath vr. Gilbert eingefunden hatte, trug Herr Graf von Hohenthal die Differenzpunkte bezüglich der Beschlüsse der beiden Kammern in der Chemnitzer Pe tition, den erbetenen Bibelauszug betreffend, vor und einigte man sich schlüßlich mit dem folgenden Anträge: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die von ihr in Aussicht gestellten Gutachten über die Zweckmäßigkeit der Empfehlung eines Bibelaus zugs ehebaldigst einzuholen, dabei namentlich auch die Ansichten practisch erfahrener Schul männer zu vernehmen und die so erlangten Gutachten seiner Zeit zur Kenntniß der Synode für weitere Behandlung der Sache zu bringen, sowie über das Ergebniß dieser Verhandlung einem der nächsten Landtage Mittheilung zu machen." Der anwesende königl. Commissar erklärte wieder holt, in Gemäßheit der von der Staatsregierung be reits in der Kammer gegebenen Zusicherung gegen die sen Antrag Etwas nicht einwenden zu können. Aus Vorlesen genehmigt rc." Präsident von Friesen: Nachdem hiermit die Kammer den Vortrag vernommen hat, frage ich zuerst: ob sie gestatten wolle, daß die Berathung heute sofort vor genommen werde? — Genehmigt. — Es ist nun zu er warten, ob Jemand sich über den Vortrag zum Worte mel den wird? — Es meldet sich Niemand; der Herr Referent hat auch wohl Nichts hinzuzufügen? Referent Graf von Hohenthal: Nicht das Ge ringste. (Heiterkeit.) Präsident von Friesen: Es bleibt daher weiter Nichts übrig, als über den Antrag abzustimmen und zwar mittels Namensaufrufs. Der Antrag soll dahin gehen: „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die von ihr in Aussicht gestellten Gutachten über die Zweckmäßigkeit der Empfehlung eines Bibel auszugs ehebaldigst einzuholen, dabei namentlich auch die Ansichten practisch erfahrener Schul männer zu vernehmen und die so erlangten Gut achten seiner Zeit zur Kenntniß der Synode für weitere Behandlung der Sache zu bringen, so wie über das Ergebniß dieser Verhandlung einem der nächsten Landtage Mittheilung zu machen," und ich frage die Kammer: : „ob sie beschließen wolle, diesen Antrag an die Staatsregierung zu stellen?"
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