Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
) - Mo r d.^ b. Frage: Ist der Angeklagte schuldig-, den am . .. . in der Absicht, ihn zu tüdten,, dergestalt mit einem Beile geschlagen zu Huben, daß, er an den erlittenen Verletzungen gestorben ist? Für den Fall der Bejahung: 2. Frage: Ist der Angeklagte schuldig,, bei der Ausfüh rung der That mit Uebcrlegung gehandelt zu haben? Bemerkung: Die Hauptfrage kann hier geklMk wer" den, weil der Mord nur die Species des Ver brechens' der (dolvsen) Tödtung ist uttd- daher der besondere^ die MdWüg- unter den speciellen THat- bestand des Mordes stellende Umstand — dielLebor- legung bei der Ausführung — in eine, besondere Frage ausgenommen werden kann. Die Rechtsbeilehrung wird, insbesondere, hier sich erstrecken, auf,:. u) die Absicht,. W tobten,, b) „.der.Mstatt, daß —" Feststellung des Causstl- nexus und Erklärung der Haftung für., die Folgen re. , . o) „UebexleMng bei Ausführung, der Lhat." Die: Antwort beiFraW ll könnte auch — gvthsilt —. erso.lgen,, zz, B r- Ja, der AngeUagte- ist schuldig; aber. es. ist nicht erwiesen, daß der Angeklagte die Absicht gehabt hat, . den zu tobten.. Es kann vielleicht von den Geschwornen hinzuge- fügt werden: der Angeklagte beabsichtigte nur, den an seinem Körper zu verletze,». KHrp-erEllePu-wg..' ' 1. Ist der Angeklagte schuldig, den K ctnr. . . Äst deV Absicht-, ihn an s einem. Körper zu vtzrldtzen, mit einem Beile geschlagen zu haben? Für den Fall der Bejahung: 2° Ist in dessen Folge der- dergestalt an- stillem Kör per verletzt worden, daß- eine- gegründete Hoffnung auf völlige Wiederherstellung- des . . . sticht vorhan den. ist? Au s g .s zeichnet e r D iebsta H b 1° Ist den Angeklagte schuldige am ... aus dem. Hause des ... mehrere Gegenstände, im Gesammtwerthe von . . gestvhleir- zu haben?, 2° Ist der Angeklagte schuldig, diesen Diebstahl durch Ein-steigvn in-, das, Haus des oder durch Eröff nung der verschlossenen Hausthnr.e mittels Nach- Wüffels ausgeführt zu- haben? Dia Rechtsbelehruug würde- sich hier ins besondere bei 2 durch Erläuterung der Begriffe,:. „Eiustcigcn," „Nachschlüssel," sowie der alter nativen Fragfassung äußern. 3: Hat der Astgeklagte' z-U einer Zeit, wo- er- sich-stoch nicht für- entdeckt hielt, -durch Rückgabe der gestoh lenen Sachen vollständigen Ersatz geleistet.? , er ihren ernstlichen Widerstand durch ihatsächlichs Bedrohung, mit schwerer, gegen sie. selbst, unverzüg lich auszuübeudcr Mißhandlung be.sertig.t hat? 2'. Hat die, X durch ihr Benehmen nach der That zu er kennen gegeben', daß sie die ihr angethane Schmach: nicht: als solche- empfinde-?-' Md- Frage- k hat die' Bedrohung nicht thatsächlich spretalisivt, svnderm nur- dst gesstzlichsu Merkmale nach dun gesetzliche». Ausdrücken aufgLnummsm. Die Rechtsbelehrrmg wird- ihre Bedeutung: näher darzulegen haben. Br,a nd.st,if.t,wugi (Art. 2M,. - 1. Ist der, Angeklagte ^. schuldig,,, das seiner, Ehefrau, der . . . zugehörige Haus zu ... am ... mit Ein- > wMgung seiner Ehefrau in der Absicht in Brand gesteckt zu haben, um hierdurch die Brandkassen- gelder zu erlangen? 2. Ist die Angeklagte, die verehelichte schuldig, ehrt Einwilligung dazu gegeben zu haben, daß, re., und ist ihr hierbei Vie Avstchtsthres Ehemanns^ durch die ! NMerbrennung- des Hcrusis- die-- Brand käfstngelder - zu erlangen,, bekannt-gewesen?' ' 3. Hat: ber- Angeklagte- A das-- ausgebrochene Feuer' astf . der Stelle und, ohne- daß es« einen erheblichen Scha ¬ den verursacht hat, selbst wieder gelöscht? 4. Ist der Angeklagte L: schuldig-,, in dsv Absicht, den Angeklagten ch bei der Jnbmudfieckuug. des feiner Frau wgohortgen Hanfes zu unterstützen^ die Haus- ttzürc verschlossen zu haben? 5. Ist diese- Beihilfe- für eine wesentkkcht' zu achten? Kgll Evmmisfar GenechsttaMquwstH'Ür« <Ach,w arzer Herr Präsident,, ich bitte ums Wort l — Jchwo-lltemämlich hitteu,, daß die geehrte Deputatmu ein« Erklärung darüber abgebe;, wie- dis Abänderung bar F.3 dach vorliegenden Ent wurfs in g-ewifstr Beziehung zu verstehen sek, weil aller dings bei der spätere» definitiven Redaction des" ganzen Gesetzes Zweifel, entstehen konnten. Es war im Entwürfe vorzeschlagen worden, daß z»m Präsidenten des Schwur gerichtshofes ein Mitglied, des Ob e rapp Makro nsg srtch ts ernannt werden soll und daß die beiden anderen Richter aus Mitgliedern des Bezirksgerichts- gewählt werbe» können. Es- ist von. der geehrten Deputation und nun,von der hohen Kammer beschlossen worden, daß der, Schwurgerichtshof aus ölNM Präsioenteu und vier Richtern, bestehen soll. Ich- möchte mir nun die Frage an die geehrte Deputation ertauben, vielleicht- hat der Herr Referent die Güte, mir sie. zu beantworten,, ob nach-, der Ansicht der Deputation Unter, diesen Richtern,, welche außer dem Präsidenten das Schwurgericht bilden, auch Hilfsrichter! aus dem Staude der Wvocaten, wie bei den Bezirksgerichte» seither ge scheht!»'ist genommen werde» dürfen?' No-thzuchiti(Arst Wi,. Referent ProfessorMHeiner MW MeineHA- Ist der AttgMlagte. schuldiig, d,ie>^ M ,znm achM son würde dst Zuziehung von HilMchtdrn — wünschens ¬ ehelichen Betschlgfe dadurch Möthigt zpch.abM, .d»st werth,wird! sie freilich, nie,,feiste doch für,.rechMch zu-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview