Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Nach dieser Bestimmung dürfen alle kleinen Fische, die bei größeren Fischereien zuweilen ich, großen Quanti täten vorkommen und gewöhnlich unter dem Namen Speisefische verkauft werden, künftig nicht mehr ver kauft werden und müßte nach dieser Bestimmung der Verkauf dieser Fische in kleinen Quantitäten ganz Weg fällen. Ich glaube kaum, daß dies die Absicht sein kann, und ich erlaube mir, die Aufmerksamkeit des Herrn Com- missars auf diese Bestimmung zu wenden in der sichern Erwartung, daß bei Erlaß der Verordnung'die nöthige .Rücksicht auf diesen Umstand genommen wird. Bekanntlich bestehen diese Speisefische gerade aus diesen Fischgattungen, die hier genannt und häufig in großer Menge vorhan den sind, wovon viele jn der Regel nicht drei Zoll sein -dürften. Nach dieser Bestimmung würde man dieselben gar nicht mehr verkaufen dürfen und ich möchte fragen, .Was damit gemacht werden soll. Diese Fische sind gerade bei größeren Fischereien, wie Moritzburg, in sehr großen -Quantitäten vorhanden und ich wußte nicht, was anders keinen Antrag stellen und wollte nur dies aus meiner Erfahrung mittheilen; versichern kapn ich, daß z. B. im vorigen Jahre die Forellen erst Mitte Tsecemher gesulcht haben. Staatsminister von Nostitz-Wallwitz: Auch die sachverständige Bemerkung des Herrn Klostervoigt von Posern wird seiner Zeit zu einer nochmaligen Erwägung Anlaß geben. Präsident von Friesen: Die Bemerkung wird im Protokolle ihren Platz finden und wir können nun weiter fortfahren in der Berathung über §. 17. Wünscht Je mand noch das Wort? — Es meldet sich Niemand; der Herr Referent hat auch Nichts zu erinnern. §. 17 wird zur unveränderten Annahme empfohlen und ich frage die Kammer: „ob sie S. .17 unverändert annehmen.will?" Einstimmig. damit gemacht werden sollte, wenn sie nicht im Einzelnen Zerkaust werden dürfen, da sie wenigstens sogleich sterben, .wenn sie aus dem Wasser kommen. Klostervoigt von Posern: Da einmal vom geehrten Äbg. Rattner diese Angelegenheit hier zur Sprache ge bracht worden ist, so erlaube ich mir aus eigner Erfah- Referent Bürgermeister Hennig: Per Bericht ,sagt: Zu §. 18. §. 1^, welcher in der Zweiten Kammer angenommen Staatsminister von Nostitz-Wallwitz: Ich kann § worden ist, bestimmt, daß diejenige Person, welche Fische nur die Versicherung geben, daß die Bemerkung des Abg. ! zum Verkauf Herumtragen will, entweder im Besitze einer Rittner bei der künftigen Redactiou der Verordnung mit ! Fuschkarte oder einer besonderen Lcgitimationskarte sein v WE...«... m d.- Präsident von Friesen: Ist der Herr Antragsteller damit zufriedengestellt, daß diese Bemerkung in das Pro tokoll ausgenommen wird? Rittergutsbesitzer Rittner: Za wohl, ich Lin voll- kständlg mit.der Erklärung einverstanden. Präsident von Friesen: Es wird im Protokolle bemerkt werden. Rittergutsbesitzer Rittner: Ja, darum möchte ich bitten. j Die Deputation ist für den Wegfall des ganzen Paragraphen. Die Legltimationskarten werden gegen den Fischdiebstahl keinen ausreichenden Schutz gewähren und sind für das Herumtragen und Feilbieten von Wildpret, Feld- und Gartenfrüchten u. s. w- ebenfalls nicht einge- führt. Manchem Fischcreiberechtigten, welcher bald diesen, bald jenen seiner Leute oder Angehörigen mit dem Her umtragen von Fischen beauftragt, würde eine zu große Ausgabe und Unbequemlichkeit verursacht werden, wenn er für jede dieser Personen eine Legitimationskarte lösen sollte. Dagegen wird es angemessen sein, wenn in der .zum Gewcrbegesctze zu erlassenden Novelle bestimmt würde, daß Personen, welche das Hausiren mit Fischen gewerb- mäßig betreiben, Hausirerlaubniß einzuholen Mb Hafl- sirschein zu lösen haben. Die Deputation beantragt sonach, 18 zu streichen« rung noch Etwas zu bemerken. Die Forelle laicht sehr oft auch erst zu Anfang des Monats December; es kommt darauf an, ob ein zeitiger oder später Winter eintritt. DieForelle ist in dieser Hinsicht das allerbeste nnd sicherste Wetterglas. «Ich kann ^darüber wohl ein Urtheil fällen, weil ich seit mehreren Jahren -künstliche Fischzucht be treibe. Dabei muß man beobachten, wenn die Forellen, die in Bächen frisch, und frei leben, nicht laichen, so wird chjes auch bei der künstlichen,Begattung flicht der Fall sein; daher wäre es gut, wenn später in die Äusführungsver- vrdnung,gesetzt, würde: „bis Miste December". wifl Präsident von Friesen: §.18 kommt nun zur Be rathung. — Wünscht JeMNd das Woist zu flehmefl? — Es meldet sich Niemand zum Worte .... Staatsminister von Nostitz-Wallwitz: Wenn die Regierung annehmcn darf, daß die jeitzt zur Berathung vorliegende Novelle zum Gewerbcgesetze Annahme findet, erklqrt sie M voMndig Mpesftanden.flfit tzer Streichung deß'I'. In erMhntm Nop.elle fin,d die .Producte der Jagd und Hischerei' M.^tzjelfigxn Zusgenp^MN, Welche im „Wege W.KMKrhqyd'G H.ne
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview