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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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befinde, die baldigste Inangriffnahme einer Straße, bezie hentlich Halbchaussee durch den Mülsengrund von Harten stein nach Glauchau aus den bei Position 83 a zu bewilli- ' g end en Geldern in Aussicht zu stellen? , ! Königl. Commissar Geh. Rath von Schimpfs: Es ist ein ganz bekannter Grundsatz, der auch gesetzlichen Ausdruck gefunden hat in dem Mandat von 1781, daß nur die dem öffentlichen und allgemeinen größeren Land- verkehr dienenden wichtigen Straßen vom Staate unmit-: telbar gebaut und unterhalten werden. Nun hat aber die vom Herrn Antragsteller genannte Straße von Hartenstein ! durch den Mülsengrund nach Glauchau ihrer ganzen Natur nach nicht den Anspruch, zu denjenigen Straßen gerechnet zu werden, die das Mandat von 1781 als hohe Heer- und ! Landstraßen oder Commercialstraßen bezeichnet, als die jenigen nämlich, die vom Staate unterhalten werden sollen. Der Weg von Hartenstein nach Glauchau dient vielmehr lediglich zur Communication zwischen den im Mülsengrunde gelegenen Dörfern unter sich und mit Glauchau; der direete Verkehr dagegen zwischen Hartenstein und Glauchau ist an sich unerheblich. Die Verbindung Hartensteins mit der Eisenbahn ist durch eine gute Chaussee über Wildenfels nach Zwickau hergestellt und Glauchau selbst liegt bekannt lich an der Eisenbahn. Insoweit nun hiernach die Straße lediglich als Communicationsweg bezeichnet und in dieser Qualität Denjenigen zur Herstellung überlassen werden muß, die nach dem Mandat von 1781 als die dazu Verpflichteten bezeichnet sind, würde das Finanz ministerium keinen Anlaß haben, die Straße aus den ihm bei Position 85 a bewilligten Fonds zu bauen; es ist dies aber allerdings augenblicklich nicht der maß gebende Gesichtspunkt, den die Regierung ins Auge zu fassen hat- Die Petition hebt hervor — es ist dies auch schon längst bekannt —, daß der Mülsengrund wegen der jetzt bestehenden gewerblichen Krisis und wegen der Stockung des Weberei- und Wirkereigewerbes in sehr be dauerlichen Nothstand gerathen ist. Die Regierung muß dringend wünschen, daß durch Beschaffung von Arbeit diesem Nothstand, soweit es irgend thnnlich ist, begegnet werde, und das Finanzministerium würde also von diesem Gesichtspunkte aus geneigt sein, die Herstellung einer Straße von Hartenstein nach Glauchau aus fiscalischen Fonds bestreiten zu lassen, jedoch nur unter einigen Vor aussetzungen, die ich mir erlauben muß, der Kammer mit- zutheilen, damit nicht unbegründete Erwartungen gehegt werden. Das Finanzministerium muß nämlich° zunächst boraussetzen, daß nicht, wie in der Petition hervorgehoben ist, eine vollständige Chaussee gebaut werden soll, sondern daß nur eine mandatmaßige'Herstellung, oder, wenn das nicht genügen sollte, die Herstellung einer Halbchaussee erforderlich sei; denn sollte eine vollständige Chaussee ge baut werden, so würde das wahrscheinlich'einen Aufwand von mehr als 100,000 Thlr. erfordern, uuv cs ist sehr er klärlich, daß selbst bei einer Bewilligung von zweimal 80,000 Thlr. jährlich für Chaussecneubauc den hohen Ansprüchen gegenüber, die jetzt an diese Position gemacht werden, sowie bei den vielen anderen dringenden und wich tigen Bauen, die daraus in den nächsten Jahren bestritten werden müssen, das Finanzministerium gar nicht in der Lage sein, würde, eine Chaussee durch den Mülsengrund zu bauen. Eine weitere Voraussetzung, an die sich die Ge nehmigung des Finanzministeriums zu kuüpfen hat, ist die, daß, wenn es sich um Landabtretungen handeln sollte, die mandatmäßig Baupflichtigen die Entschädigung für die Landabtretung aus eigenen Mitteln übernehmen. Wie ich gehört habe, sollen bedeutende Landabtretungen ohne hin nicht erforderlich sein; inzwischen würden die baupflich tigen Gemeinden sich doch jedenfalls dazu herbeilassen kön nen und müssen, die dafür zu gewährende Entschädigung aus ihren Mitteln zu übertragen. Drittens würde das Finanzministerium vorauszusetzen haben, daß die jetzigen Baupflichtigen sich im Voraus verbindlich erklären, die hergestellte Straße künftig nach erfolgter Herstellung zur eignen Unterhaltung wieder zu übernehmen. Das Finanz ministerium kann nur dazu sich bereit erklären, die Her stellung der Straße zu bewirken; dieUcbernahme der künf tigen Unterhaltung eines Wegetractes von über drei Stunden, wozu gesetzlich und factisch kein Anlaß vorliegt, könnte das Finanzministerium von seinem Standpunkte aus nicht verantworten. Es ist im Budget die Summe von 528,000 Thlr. für die Unterhaltung der Chausseen und fiscalischen Straßen eingestellt. Diese hohe Summe nicht noch mehr und unnöthig anwachsen zu lassen, glaubt das Finanzministerium dringende Verpflichtung zu haben. Endlich muß das Finanzministerium noch voraussetzen, daß auch eine neue mandatmäßige oder halbchausscemäßige Her stellung des? Weges doch nicht allzu kostspielig werde. Leider habe ich bereits aus competenter Quelle gehört, daß unter 30,000 Thlr. eine Halbchaussee in dem Mülsener Grunde nicht werde hergestellt werden können. DieserBe- trag ist aber nach dem Erachten des Finanzministeriums noch zu hoch, um ihn ganz auf Position 85 a zu überneh men. Sollte nun bei den bereits eingeleiteten Erörte rungen über die Herstellung der Straße sich Herausstellen, daß wirklich eine so hohe Summe erforderlich wäre, dann würde es sich fragen, ob das Ministerium des Innern in der Lage sein würhe, aus den bei Position 85 b ihm zu Gebote stehenden Fonds einen Beitrag zu gewähren oder ob man sonst noch von anderer Seite Beiträge zu leisten im Stande wäre. Unter den angegebenen Voraussetzungen bin ich er mächtigt, die Geneigtheit des Finanzministeriums zur Herstellung einer Straße durch den Mülsengrund zu er klären; ich muß aber in dieser Beziehung dem Herrn von Hausen gegenüber noch bemerken, daß dieser' Bau seiten
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