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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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I. K. 71. Sitzung, den 4. März. UZ06 gutachtlich darüber äußern zu können. Ich glaube, es ist kein unbilliger Wunsch, zu verlangen, daß, wenn man eine für größere und kleinere Gemeinden so tief ins Leben und vie täglichen Verhältnisse eingreifende Maßregel zur allgemeinen und festen Geltung und Einführung bringen will, saß man dann füglich den Vertretern der Gesammt- heit einer jeden Gemeinde das Recht vergönnt, ihre An sicht über die Zweckmäßigkeit der Maßregel zu äußern. Ich spreche das eventuell nur als Wunsch aus, dessen Berück sichtigung von Seiten der Staatsregierung ich wohl hof fen darf. Graf von Hohenthal: Meine Herren! Sic wer den bereits im Berichte eine Andeutung darüber gefunden haben, wie die Ansicht, welche soeben von dem geehrten Herrn Vicepräsidenten dahin ausgesprochen worden ist, daß der vorliegende Antrag gegen eine reine Verwaltungsmaß- regel gerichtet sei, rücksichtlich deren den Ständen eine Cog nition nicht zukomme, in ähnlicher Weife bereits in der Deputation zum Ausdruck gelangt ist. Wir waren, ein anderes Mitglied der Deputation und ich, allerdings von. Hanse aus der Ansicht, daß in diesem Falle die ständische Competenz als eine ohne Weiteres unzweifelhafte nicht angenommen werden könne, indem wir ganz einfach Fol gendes hervvrhvben: Die Rechte der Stande find theils finanzieller, theils legislativer Natur, auch haben sie nach §. 109 der Verfassungsurkunde die Befugniß, auf Abstel lung wahrgenommener Gebrechen in der Landesverwaltung oder Rechtspflege Anträge zu stellen. Aber der vorliegende Antrag läßt sich wohl kaum unter irgend eine dieser Be rechtigungen subsumiren, selbst wenn man davon absehen will, daß die Maßregel des Herrn Justizministers nur eine provisorische ist und voraussichtlich in einigen Wochen bereits ihr Ende erreichen wird. Man wird nun zwar hiergegen einwenden können, daß mehrere analoge Prä- cedenzfälle bereits vorgekommen seien, daß unter der feu dalen Verfassung die Einwirkung auf die Verwaltung eine noch weit größere gewesen sei, daß man durch aus nicht beabsichtige, durch die Legislative die Exe cutive zu beeinträchtigen, und daß es sich endlich um eine Angelegenheit handle, die sehr tief in die Familien verhältnisse und in den Verkehr einschneide. Das mag Alles seine Richtigkeit haben; aber dem Dilemma können wir uns nicht entziehen, daß entweder die Regierung, wozu sie vollkommen berechtigt ist, einen derartigen Antrag a Ümits zurückweist — und eine solche Antwort können wsr uns ersparen —oder aber, daß die Regierung unser Vor gehen geschehen läßt, und dann beschreiten wir mehr und mehr die Bahn, welche zur Mitverwaltung' führt. Diese dischen Monarchie zum Nepräsentativsystem überzugeheu. Wenn ich nun trotzdem den Bericht unterzeichnet und mir nur Vorbehalten habe, meine Abstimmung zu motiviren, so ist dies um deswillen geschehen, weil die Majorität der Deputation sich wenigstens bereit erklärte, dem Anträge des Herrn Rittner gewissermaßen die letzte Censur zu er- theilcn; (Heiterkeit.) denn wir haben denselben weder zur Berücksichtigung, noch zur Erwägung, sondern einfach zur Kenutnißnahme als Material für die Beurtheilung der ganzen Frage der Re gierung überwiesen. Andererseits schien es mir aber auch nicht Ausgabe eines Abgeordneten zrt, sein, mit äußerster Entschiedenheit die Competenz der Ständevexsammlung zu bekämpfen. Ich gehe nun ebenfalls, wie dies auch der Herr Vicepräsident gethan, auf das Materielle der Sache über und gelange im Wesentlichen zu denselben Resultaten. Ich gestatte mir, als Motivirung meiner Auffassung mit einigen Worten auszuführen, wie sich dieGeschäftseinthei- lung des Tages im westlichen Europa entwickelt hat, und ich füge gleich hinzu, daß man dort die ununterbrochene Geschäftszeit für eine sehr wesentliche Errungenschaft hält und daß es die höchste Unzufriedenheit erregen würde, wenn man darin eine Aenderung einführen wollte. Meine Herren! Als der erste Eonsul — ich darf wohl an nehmen, daß der üachfolgende historische Rückblick nicht ohne Interesse für die Anwesenden sein werve als der erste Consul die französische Verwaltung zu An fänge dieses Jahrhunderts neu organisirte, so überwachte er die Ausführung seiner Schöpfung mit einem Eifer und einer Umsicht, von der man sich kaum eine genügende Idee machen kann. Er besuchte und inspicirte die Büreanx und nahm genaue Einsicht von den Journalen derselben. Ich bemerke, daß in Frankreich die Journale gleichbedeu tend mit unseren Ein- und Ausgangsregistrandcn sind. Er bemerkte alsbald, daß der Geschäftsbankerott, den er von der Mißregierung des Directoriums übernommen hatte, sich zu verewigen schien und daß trotz der neuen wundervollen Verwaltung — die ja Frankreich noch heute hat — die Dinge nicht viel besser geworden waren. Er erkundigte sich genau nach der Zeit, in welcher die Be amten sich auf den Büreaux einsanden. Die Antwort lautete: sie sollten um 8 Uhr kommen,' stellten sich aber erst um 9 Uhr ein, um Lis Mittag 12 Uhr zu bleiben, und kehrten um 3 Uhr wieder zurück, um , wenn es dun kelte, zu verschwinden. Mit dem schnellen Blicke, der ihm eigenthümlich war, sah der erste Consul, daß das Uebel in der zweckwidrigen Emtheilung des Tages lag, und erließ derselbe nach kurzem Ueberlegen eine Gencr.nl- - Verordnung^ wonach sämmtlichen französischen Beamten befohlen wurde, sich jeden Morgen um 10 Uhr auf den Büreaux einzufinden und bis 5 Uhr Nachmittag zu ver ¬ bann zuweilen in oon oroto ganz gut sein; aber in sbstrsoto empfiehlt sie sich durchaus nicht. Ich halte namentlich hierzu den gegenwärtigen Moment für sehr bedenklich, weilen , um während dieser Zeit dem Publicum zur Dis- in dem wir im Begriff sind, gewissermaßen von der stän-: Position sein zu können'. Es wurde ihnen jedoch gestaltet,
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