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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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Personal möglichst angenehm und bequem einzurichten. Wenn es sich Herausstellen sollte, daß die eingeführte Ge schäftszeit nicht im Einklänge mit den Anschauungen der -gesummten Bevölkerung steht, dann scheint es angemesse ner, daß wir unsere Meinung jetzt schon der hohen Staats regierung aussprechen, ehe dieselbe einen Entschluß faßt. Denn, meine Herren, wenn die Einrichtung einmal getrof fen ist, wenn die Entschließung des Herrn Staatsministers stattgefunden hat, dann ist es jedenfalls viel schwieriger und unangenehmer, wenn es als Uebelstand sich Heraus stellen sollte, einen derartigen Zustand zu ändern, als wenn vorher die Meinung der Kammer der hohen Staats regierung mitgetheilt wird und die Staatsregierung auf diese Weise Gelegenheit hat, auch die Meinung aus meh reren Schichten des Volkes zu Prüfen neben der Meinung, -ie es von den Amtsbefohlenen einzieht. Dies ist der Stand punkt, von welchem aus ich den formellen Theil der Sache be frachtet habe. Ich freue mich, daß wenigstens die Majorität der Deputation einen ähnlichen Standpunkt einnimmt und daß infolge besten ihr Antrag dahin geht, diese Angelegen heit der hohen Staatsregierung zur Kenntnißnahme vorzulegen. Ich beruhige mich in formeller Beziehung -vollständig mit der ertheilten dritten Censur; ich weiß sehr /-gut, daß die hohe Staatsregierung wiederholt erklärt hat, daß sie Angelegenheiten, die blos mit der dritten Censur versehen sind, mit derselben Aufmerksamkeit behandelt, wie diejenigen, welche man mit einer höheren Censur versehen ihr vorlegt. Zu dem materiellen Theile der Angelegenheit mich wendend, so muß ich mich im Voraus sehr erfreut darüber aussprechen , daß alle Herren, die gegen mich gesprochen haben, dennoch zu verstehen gegeben haben —und zwar zum Theil ganz deutlich und verständlich —, daß sie zur Zeit wenigstens die Einrichtung nicht als mit den Verhältnissen der Hauptmasse des Volkes im Einklänge stehend bezeich nen ' könnten. Der Herr Vicepräsident hat ausdrücklich den Wunsch ausgesprochen, es möchten die Vertreter der Politischen Gemeinden gehört werden, ehe man die Ein richtung bei oen Verwaltungsbehörden ins Leben riefe. Nun, ich habe immer geglaubt, auch unsere Gerichtsäm ter sind Verwaltungsbehörden und wenn der Herr Vice präsident ausspricht, es möchten die Vertreter der poli tischen Gemeinden vor Einführung dieser Maßregel gehört werden, nun, so spricht dieses Wort ganz ausdrücklich für .mich, der ich Nichts weiter gewünscht habe, als daß diepo- litischen Vertreter des Volkes ihre Meinung über diese Einführung aussprcchen möchten, ehe dieselbe von der Staatsregierung definitiv beschlossen wird. Ich unterlasse es, die Schattenseiten nochmals der Kammer weitläufig vorzusühren, die ich im praktischen Leben bei Einführung der Maßregel erkannt habe; ich habe von Anfang an ge sagt, daß ich mir kein Urthetl anmaße über die Einflüsse dieser Einrichtung aus das Leben in den größeren Städten; ich füge hinzu, daß ich mich gern bescheide, daß die Maß regel sehr willkommen sein mag für höhere Berufskreise, für die höchsten Schichten der Bevölkerung unseres Landes. Aber, meine Herren, ich führe seit bereits 46 Jahren ein Leben als practischer Landwirth, auf dem Lande lebend, und als solchem müssen Sie meiner Meinung eine gewisse Geltung zugestehen und die geht dahin, wie ich bereits ausgesprochen habe und hier wiederhole, daß unsere Arbeits zeit in zwei Theile eingetheilt bleiben muß; die Mittags stunden sind für den practischen Landwirth von der aller größten Wichtigkeit, er muß dieselben auf dem Hofe zu bringen können. Inwieweit die neue Einrichtung für die bei den Gerichten Angestellten zweckmäßig sein mag, das wird der Herr Justizminister aus den Eingaben kennen zu lernen Gelegenheit haben, die ihm in ziemlicher An zahl zugehen werden; aber auch in Bezug auf diese muß ich dabei stehen bleiben, was ich damals in meiner Inter pellation gesagt habe und was von allen Seiten bestätigt worden ist, daß es namentlich für die verheirateten Mit glieder eine höchst unangenehme Maßregel ist; sie ver- theuert ihr Leben und stört die häuslichen Verhältnisse, und für die Unverheirathcten liegt in dieser Einrich tung der Keim zu unregelmäßiger Lebensweise. Neuer dings ist noch ein Moment hinzugekommen, welches sehr gegen die Einrichtung angeführt worden ist, nämlich daß die jungen Juristen den dringenden Wunsch hätten, die Einrichtung ins Leben treten zu sehen, weil sie anfüh ren, daß ihnen dadurch das weitere Studium in ihrer wissenschaftlichen Branche erleichtert würde. Meine Herren! Ich habe diesen Einwand aeprüft mit möglichster An strengung; aber ich bin dahin gekommen, daß mir dieser Einwand nicht stichhaltig.erscheint, um gegen meine Mei nung ausgestellt zu werden; denn ich möchte an Sie Alle appelliren, die Sic wissenschaftlichen Bestrebungen ob gelegen haben, die Nachmittagsstunden sind nichtdie passen den Stunden zu ernsthaftem Studium. Wenn junge Ju risten anführen, daß sie dann den Nachmittag frei haben, nm zu studiren, so kann diese Bemerkung nicht ganz richtig sein; wird es aber so gemeint, daß sie sich des Abends diesem Studium hingeben werden, so erreichen sie Dasselbe, wenn sie von 6 Uhr an frei haben, als wenn sie um3 Uhr frei haben. Aber auch das kann ich nicht zngeben; denn einmal sind in einem großen Theile des Jahres die Mittags stunden zwischen 12 und 2 Uhr weit geeigneter, um einen zuträglichen Spatziergang zu machen, als die Abendstunden und die Nachmittagsstunden von 5 oder6 Hhr an und anderer seits wird die Erschöpfung wohl ziemlich gleichmäßig sein, ja, sie wird wohl noch höher sein nach einer ununterbroche nen siebenstündigen Arbeitszeit, als nach einer achtstündi gen in zwei Abtheilungen. Für diejungcnJuristen, welche noch wissenschaftlich studiren wollen, genügt die Arbeits zeit vor der Expeditionszeit und auch die späten Abend stunden; wenigstens bin ich mir bewußt, daß das Wenige,
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