Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Thlp. Ngr. Pf. Rr. 14. Verleihung oder Ueberläsfung von Wassern, einschließlich des Eintrags in das Wasserlehnbuch, von einem Lachterrade oder weniger ... — 40 — von jedem Lachter'rade oder weniger über das erste Lachterrad . . . 10 — - 15. Ausfertigung der Urkunde über Verleihung oder Ueberlassung von Wasser 1— — - 16. Jede Abschreibung eines ganz oder theilweise aufgegebenen oder ent zogenen Bergbaurechts im Lehnbuche — 15 — -17. Einladung zu einer Gewerkenver- sammlung — 20 — - 18. Abhaltung einer Gewerkenversamm ¬ lung, einschließlich des Protokolls 3 — — - 19. Bekanntmachung vor einer vorzu ¬ nehmenden Grubenvorstandswahl. — 15 — - 20. Patent zur Abstimmung über eine Wahl oder sonst einen gewerkschaft lichen Gegenstand 1 — — - 21. Bestellung eines Officialbevollmäch- tigten und Bekanntmachung deshalb 1 — — Die Deputation hat diesen Entwurf geprüft und Nichts dagegen zu erinnern gefunden; sie empfiehlt da her, denselben unverändert anzunehmcn. das Wort zu nehmen wünscht,, so würde nach Antrag der Deputation abzuftimmeu, fein. Die Deputation rathet -n, den Entwurf der Taxordnung unverändert anzunehmen^ und es wird daher namentlich äbgestimmt werden müssen über die Frage: „ob die Kammer beschließen wolle, den Ent wurf der Taxordnung unverändert anzu nehmend" Es antworten mit Ja: Secretär von Egtdy. - Bürgermeister Wimmer. Staatsminister a. D- vr. v. Behr. Freiherr von Hausen. Hofrath von Könneritz. Professor vr. Heinze. Graf Wilding von Königsbrück. Oberhofprediger vr. Liebncr. Bischof Forwerk. Graf Schönbnrg-Forderglauchau. Geh. Finanzr. v. Nostitz-Wallwitz. Klostervoigt von Posern. Rittergutsbesitzer Meinhold. RittergMsbesitzer von Böhlan. Freiherr von Rochow. Kammerherr von Zehmen. Kreisvorsitzender Kasten. Bürgermeister Hennrg. Kammerherr Edler v. d. Planitz. Bürgermeister Clauß. Kammerherr von Miltitz. Graf Stolberg-Stolberg. Geh. Rath von König. Graf von Hohenthal, Ercellenz. Kammerh. von Einsiedel-Schar fenstein. Kammerh.v.Watzdorf-Störmthal. Präsident von Friesen. Bevor die Discussion begiunt, erlaube ich mir noch Folgendes zu bemerken. Die Deputation hat den Wunsch, daß in der Ausführungsverordnung bestimmt werde, den Beamten die Auslösungen und das Fortkommen stets vcr- lagsweise aus der Sportelkasse zu gewähren, so daß die selben ihnen unvcrweilt nach stattgefundener Expedition zukommen und sie deshalb nicht erst auf den Eingang der Beträge von Seiten der Parteien zu warten haben. Die Deputation hätte den Wunsch ausdrücklich in den Bericht ausgenommen, wenn sic nicht geglaubt hätte, daß eine sei len des Herrn Rcgierungscommissars diesem entsprechende Erklärung werde abgegeben werden, und ersuche ich den Herrn Commissar, darüber sich gefälligst auszusprechen, ob die Regierung diesem Wunsche entsprechen wolle. Königl. Commissar Geh. Finauzrath Freieslebcn: Es geht mir nicht das geringste Bedenken gegen die Er füllung dieses Wunsches bei, um so weniger, als, wenn ich.mich nicht ganz falsch erinnere, die bestehende Einrich tung bei dcnBergämtern bereits diesem Wunsche entspricht. Referent Secretär Bürgermeister Wimmer: Es wird eine Abstimmung über diesen Punkt nicht statt zufinden haben, da ein Antrag von der Deputation nicht gestellt worden ist. Präsihent von,Frsteseu:. .Ms ist nun sth.ex.die Tax ordnung besondere Berathung zu halten und erwarte ich, -ob sichJemand zum Worte melden wird d-^We^n Niemand Referent Secretär Bürgermeister Wimmer: Endlich, heißt es im Berichte: Infolge dieses Antrags macht sich erforderlich, der Kammer zu Z. 181 noch anzurathen, dem ersten Absätze nach dem Worte: „entrichten," die Worte beizufügen: „Für die bergamtlichm Geschäfte dient die diesem Gesetze beigegebene Taxordnung zum Anhalten." Präsident von Friesen: Es wird von der Depu tation beantragt, in §. 181 am Schlüsse des ersten Absatzes nach dem Worte: „entrichten" die Worte einzuschalten: „Für die bergamtlichen Geschäfte dient die diesem Gesetze beigegebene Tarordnung zum Anhalten." Wünscht Jemand darüber das Wort zu nehmen? — Wenn das nicht der Fall ist, wird die Abstimmung statt zufinden haben und frage ich die Kammer: „ob sie die auf Seite 356 zu lesenden Worte dem §. 181 beizufügen beschließen wolle?" Einstimmig. Somit ist der Gegenstand beendet. Zu der nächsten Sitzung lade ich die Kammer ein auf Mittwoch, den 11. März, Mittags 12 Uhr und setze ans die Tages-- orduung: 1. Mündlicher Bericht der ersten Deputation sther das königl. Decret Nr. 88, die Vereinfachung des Geschäftsbetriebes betreffend; 2. adoptirter Bericht der Zweiten Kammer Aber die Beschwerde des Arsenikwerks-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview