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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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ich jetzt nicht noch einmal anklopfe, sondern mich darauf beschränke, zwar nicht auf der Straße, aber vor diesem hohen Hause Einiges zu bemerken, das werden Sie, meine Herren, mir wahrscheinlich gern nachsehen. Ich muß zu nächst im Namen meiner Clienten die höchste Anerkennung dafür aussprechen, daß die hohe Staatsregierung, wie auch die Zweite Kammer und die sehr geehrte Deputation un serer Ersten Kammer bereits in den Vorlagen und Berich ten und, was die Zweite Kammer angeht, in ihren Be schlüssen sehr viel gethan haben, um die Lage der Expe dienten aufzubessern. Mein eigener bescheidener Wunsch wäre Llos noch auf ein kleines Plus gerichtet; ich würde nämlich gern gesehen haben, wenn die 50 Expedienten, die in der vorletzten Klasse blos mit 250 Thlr. bedacht worden sind, ganz weggefallen wären und statt dessen die dritt letzte Klasse von 100 auf 150 Mitglieder, jedes mit 300 Thlr. bedacht, erhoben worden wäre. Es ist dies nicht geschehen und augenblicklich natürlich auch nicht zu ändern. Ich will mir nur erlauben, die Gründe für mei nen Wunsch ganz kurz anzugeben. Ich gebe zu, daß 225 Thlr, als Anfangsgehalt für einen Hilfsexpedienten absolut genommen zwar äußerst wenig, aber relativ und verhältnißmäßig, namentlich hingesehen auf die Verhält nisse der Staatskasse und hingesehen auf die Verhältnisse der anderen in ähnlichen Stellungen bei dem Staate An gestellten nicht zu wenig ist; aber ich glaube, die Lage der Leute, die vielleicht lange Zeit in dieser Klasse geblieben sind —die Avancementverhältnisse sind bei dieser Branche von Beamten ganz besonders ungünstige — die Lage der Leute, die aus dieser untersten in die vorletzte Klasse end lich einrückcn, ist eine wenig beneidenswerthe. Sic wer den, wenn sic statt der bisherigen 225 Thlr. nun 250Thlr. bekommen, wirkliche Staatsdiener; das hat nach den ge setzlichen Bestimmungen die "Folge, daß ihnen der Betrag des ersten Monatsgehaltes abgezogen wird, den verlieren sie also, abgesehen von Zahlung der Sporteln, die sie für ihre Anstellung als Staatsdiener jedenfalls noch zu zahlen haben, und von den Pensionsbeiträgen, deren Entrichtung ihnen nun obliegt. Ich habe von mehr als einem Hilfs expedienten gehört, .wie über die mißliche Lage geklagt wird, in welche die Leute bei dieser Gelegenheit und durch diese Aenderung versetzt werden. Ich glaube, es wäre nicht unbillig, wenn diese vorletzte Klasse ganz beseitigt würde und man von den 225 Thlr. sofort eine Steigerung auf 300 Thlr. hätte cintreten lassen. Im Augenblick will ich nicht einen Antrag darauf stellen; aber ich habe zu der wohlwollenden ,Fürsorge der Staatsregierung die feste Zuversicht, daß sie auch diese Frage nicht aus den Augen verlieren werde. Geh. Finanzrath von Nostitz-Wallwitz: Nur zu meinen Instruction möchte ich mir eine.Auskunft erbitten. Ist ein Theil der hier fraglichen Expedienten mit Staats ¬ dienereigenschaft angestellt und beziehen dieselben außer dem Gehalt und der Remuneration, wenn sie ohne Staats dienereigenschaft angestellt sind, noch irgend welche Neben bezüge an Tantiömen oder ähnlichen Emolumenten? Ich ersuche den Herrn Referenten, beziehentlich die HoheStaats regierung, mich hierüber zu bescheiden. Referent Vicepräsident Oberbürgermeister Pfoten - Hauer: Die Beantwortung der Frage: ob und inwieweit die fraglichen Expedienten als Staatsdicner angestellt sind, muß ich der Regierungsbank überlassen; ich will nur dar auf antworten, daß allerdings von den im Bericht weiter erwähnten Positionen von 7000 und 3500 Thlr. noch Ne bensporteln für diese Expedienten ausfallen, insoweit sie entweder mit besonderen Aufträgen versehen sind, als da sind: Führung der Hypothekenbücher, Paßpolizeiregister rc. oder aber, und vorzüglich in allerneuesterZeit, insoweit sie zum Protokolliren verwendet werden. Von diesen beiden genannten Posten entfällt ein erheblicher Theil aus die Expedienten. Die gestellte Frage beantworte ich also dahin: allerdings beziehen die Expedienten noch Nebeneinkommen und zwar ü conto der beiden Posten von 7000 Thlr. und 3500 Thlr. Königl.Commifsar Geh. Justizrath Gebert: Die an die Staatsregierung gerichtete Anfrage in Bezug auf die Stellung der Expedienten und namentlich mit Rücksicht dar auf, ob sie Staatsdiener sind, habe ich einfach dahin zu be antworten, daß von der zweituntersten Klasse an bis zur höch sten Klasse hinauf jeder Expedient Staatsdiener im engeren Sinne des Gesetzes ist. Nur die sogenannten Hilfsexpedien ten, welche 225 Thlr. als Gehalt beziehen, sind nicht wirk liche Staatsdiener. Was die weitere Frage anlangt: ob den selben noch Nebeneinkünfte zugewiesen seien, so hat bereits der Herr Referent dieselbe vollständig ausreichend beant wortet und ich gestatte mir nurnoch die einzige Bemerkung hinzuzufügen, daß natürlich, was die Remunerationen be trifft, welche den Expedienten gewährt werden, die zum Protokolliren von dem Ministerium'bestimmt worden sind, daß, was diese Remunerationen betrifft, sie erst beginnen können nach Annahme des Budgets feiten der hohen Stände versammlung. Bis zu diesem Augenblick sind den proto- kollirenden Expedienten solche Remunerationen nicht gewährt worden und haben denselben nicht gewährt werden können, weil dem. Ministerium die Mittel dazu nicht zur Disposi tion gestellt worden sind. Im Uebrigen beruht es allerdings in Richtigkeit- dast einer Anzahl Expedienten, denen die Führung von Grund- und Hypothekenbüchern, Handels registern rc. übertragen ist, oder die bei größeren Behörden ein Archiv oder dergleichen zu besorgen haben, auch jetzt schon- eine jährliche Remuneration ertheilt worden ist. Diese Remunerationen sind im Ganzen durchaus nicht voll' hohem Belange. Die höchste solcher Remunerationen be^'
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