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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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Präsident von Friesen: Es ist ein Antrag auf Schluß der Debatte eingcgangen. Wird dieser Antrag unterstützt? — Er ist ohne Zweifel unterstützt. — Wünscht Jemand über die Frage zu sprechen, ob die Debatte geschlossen werden soll? — Es meldet sich Nie mand zum Wort. Ich frage daher die Kammer, ob sie den Schluß der Debatte beschließen wolle? — Einstimmig. — Es würde nun dcr Referent der Minorität, als der der Majorität das Schlußwort haben. Referent dcr Minorität Kammerherr von Zeh men: Ich entsage dem Worte. Referent der Majorität Professor Or. Heinze: Nach der Erklärung Sr. Exccllcnz des Herrn Staats ministers, daß er es lediglich der hohen Kammer über lassen wolle, über den Antrag des Herrn Scparatvotanten Beschluß zu fassen, kann man das Schicksal des Antrages der Majorität Ihrer Deputation wohl voraussehen. Ich glaube, ich habe daher keine andere Aufgabe mehr, als einigermaßen den Rückzug decken zu helfen. (Heiterkeit.) Ehe ich das thue, glaube ich, dankbar Act nehmen zu müssen von der Erklärung Sr. Exccllcnz des Herrn Staatsministers über die Berücksichtigung, welche die hohe Staatsrcgierung grundsätzlich den ständischen Wün schen zu Thcil werden läßt. Sie verzeihen es wohl, meine höchstgeehrten Herren, daß ich in die Specialitäten, die zwischen Sr. Exccllcnz dem Herrn Staatsministcr und dem Herrn Scparatvotanten 'debattirt worden sind, nicht eingchc; mich vielmehr darauf beschränke, den Entwicke lungen einiger anderen Vorredner einige kurze Bemer kungen nachzutragcn. In der Zweiten Kammer — das muß ich dem Herrn Geh. Finanzrath von Nostitz bestätigen — hat seiner Zeit über den einstimmig angenommenen Antrag so gut, wie keine Debatte stattgefundcu; es ist aber diesem Anträge cinjäußerst eingehender und gründlicher Bericht vorausgcschickt worden. In einen Widerspruch mit sich selbst — das muß ich dem Herrn Geh. Finanz rath von Nostitz gleichfalls bestätigen — würde die Erste Kammer durch Annahme des Antrages des Herrn Scparatvotanten nicht gerathen, ich würde cs auch für durchaus unbedenklich halten, daß, wenn die Erste Kammer anderer Ansicht ist, als die Zweite Kammer, sie dies aus spricht; der Zweifel, den ich anrcgen wollte, ging vielmehr dahin, ob cs angemessen scheine, daß die Erste Kammer einen Gesetzentwurf, den die Regierung im Verfolg eines Antrages der Zweiten Kammer an die Erste Kammer gelangen ließ, um einen juristischen Kunstausdruck zu gebrauchen, a limine, ohne ihn weiter zu prüfen, aus Geschäftsrücksichtcn zurückwcist und ihm nicht einmal die Ehre einer eingehenden sachlichen Bcrathung zu Thcil werden läßt. Was dann eine Bemerkung des Herrn Ritterguts besitzers Rittner angeht, der namentlich auf die Divergenz mit der preußischen Gesetzgebung hinwies, so mochte ich geltend machen: augenblicklich befinden wir uns in dieser Frage im Vergleich zu den übrigen deutschen Gesetzgebun gen entschieden nicht nur in einer isolirten Lage, sondern sogar einigermaßen im Hintertreffen. Die preußische Ge setzgebung steht gegenwärtig in dieser Materie entschieden uns voran. Würden wir den Entwurf annehmen, in dem in der That sehr viele beherzigenswerthe Einzelheiten ge boten sind, so würde meiner Ansicht nach die preußische Gesetzgebung von uns überflügelt sein; wir könnten mit einiger Bestimmtheit, wenigstens mit dcr höchsten Wahr scheinlichkeit erwarten, daß die preußische Gesetzgebung über kurz oder lang uns auf dem Wege, auf dem wir ihr vorausgeeilt waren, Nachfolgen werde. Ich will anch hier nicht in Specialitäten cingehen und nur noch be merken: die Divergenz zwischen dem Entwürfe und der ge genwärtigen preußischen Gesetzgebung ist nicht so wesent lich, daß dcr Entwurf mit ihr siele oder stände. Der Ent wurf kann vielmehr angenommen werden, ohne daß die Divergenz dieses Fortschritts gegenüber dem preußischen Recht cintritt. Ich habe Nichts weiter hinzuzufügen und sehe nun mit Fassung dcr Abstimmung der hohen Kammer entgegen. Präsident von Friesen: Es wird nun die Abstim mung vorzunehmen sein. Die Minorität stellt den Antrag: „Die königl. Staatsregierung wolle den vor liegenden Gesetzentwurf wieder zurückziehen und denselben nach Befinden der nächsten Stände versammlung zur Berathung vorlegen," und ich habe nun die Kammer und zwar durch Namens aufruf zu fragen: „ob sie beschließen wolle, diesem Anträge der Minorität beizutretcn?" Auf diese Frage antworten mit Ja: sticepriisidcnt Oberbürgermeister Psotenhaucr. Sccrctiir von Egidv. - Bürgermeister Wimmer. Königl. Hoheit Kronprinz Albert. Königl. Hoheit Prinz Georg. Domherr von Watzdorf. Bischof Forwerk. Superintendent vr. Lechler. Lcgationsrath vr. Keil. Gch.Finanzr. v.Nostitz-Wallwitz. Klostervoigt von Pvsern. Rittergutsbesitzer Meinhold. Freiherr von Schönberg-Bibran. Rittergutsbesitzer von Böhlau. Freiherr von Rochvw. Rittergutsbesitzer Rittner. Kammerherr von Zchmen. Krcisvorsitzender Kasten. Kammerherr von Metzsch. Bürgermeister Löhr. Bürgermeister vr, Koch. Kammerherr Edler v. d. Planitz. Bürgermeister Clauß. Bürgermeister Hirschbcrg. Kammerherr von Miltitz. Graf Stolberg-Stolberg. Rittergutsbesitzer Kraft. Kammerh. von Einsiedel-Schar fenstein. Präsident von Friesen.
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