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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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Mit Rücksicht hierauf kann daher die Deputation nicht anrathen, die Sätze unter s, k und A der Vorlage anzunehmen; sie beantragt vielmehr, dieselben abzulehnen, vor der Hand die Sätze unter k, x- ü, i und k des §. 2 des Wahlgesetzes vom 19.October 1861 beizubehalten und dem §. 2 der Vorlage einzuverleiben, letzteren aber sodann in dieser Fassung anzunehmen. Präsident von Friesen: Wünscht Jemand zu §. 2 das Wort zu nehmen? — Es meldet sich Niemand; es wird daher abgestimmt werden können. Die Deputation beantragt zuvörderst, den Eingang des §. 2 und die Sätze s, b, o, ä unverändert anzunehmen, und ich frage die Kammer: „ob sie den §. 2 mit den Sätzen u, d, a, ck un verändert annehmen will?" Einst immig. Ferner wird beantragt, die Punkte e, k, § der Vor lage abzulehnen, und ich frage die Kammer: „ob sie beschließen wolle, Punkt o, k und § des Paragraphen abzulehnen?" Einstimmig. Dagegen wird beantragt, vor der Hand die Sätze k, k, i und ü des §. 2 des Wahlgesetzes vom 19. October 1861 beizubehalten und dem §.2 derVorlage einzuverleiben, und ich frage die Kammer: „ob sic Solches beschließen wolle?" Einstimmig. Und endlich frage ich die Kammer: „ob sie mit diesen Aenderungen den §. 2 an nehmen wolle?" Einstimmig. Referent Kammerherr von Zehmen: Weiter heißt es im Berichte: Zu §. 3 hat die Majorität der Deputation Etwas nicht zu er innern. Die Zweite Kammer hat denselben ohne Abänderung einstimmig angenommen. Dasselbe beantragt die Majori tät; die Minorität (Professor Heinze) dagegen Ablehnung des letzten Satzes von den Worten an: „Nutznießer rc." Präsident von Friesen: Wünscht Jemand zu §. 3 das Wort zu nehmen? — Wenn sich Niemand meldet, so wird eine Bcrathung weiter nicht stattfinden; der Herr Referent der Minorität hat auch Nichts hinzuzufügen? — Es kann also abgestimmt werden. Es wird von einem Mitgliede beantragt, die Worte: „Die Nutznießer der Pfarr- und Schullehne kön nen dagegen das Stimmrecht auf Grund ihres Nieß- brauchrechtcs ausüben, dafern sie den Vorbedingungen des §. 1 entsprechen und ihnen keines der §. 2 genann ten Hindernisse entgegensteht," auszulassen; es wird daher eine doppelte Abstimmung l. K. (6. Abonnement.) stattfinden über den ersten Satz, den hie ganze Deputation annehmen will, und über den zweiten Satz besonders. Ich frage nun die Kammer .... Professor vr. Heinze: Herr Präsident! Ich glaube, .mein Separatvotum hat sich durch die Abstimmung der hohen Kammer zu §. 68 erledigt. Präsident von Friesen: Desto besser; es kann also über den ganzen Paragraphen abgestimmt werden und ich frage daher die Kammer: „ob sie §.3 unverändert annehmen wolle?" Einstimmig. Referent Kammerherr von Zehmen: Der Bericht fährt fort: Zu §. 4. Die Mehrheit der Deputation spricht sich für un veränderte Annahme der Vorlage aus; die Minorität (Professor Heinze) trägt dagegen auf Auslassung der Worte: „Dienstthuende Staatsminister, ingleichen solche". Die Minorität steht keinen Grund, dienstthuende Staatsminister noch ferner von der Wählbarkeit aus- zuschlicßen, wenn sie das Vertrauen der Wähler genießen, und letztere in ihrer Wahl hierin zu beschränken. Auch widerspricht der Ausschluß dem constitutionellen Brauche und der Wählbarkeit der übrigen Staatsbeamten. Präsident von Friesen: Wünscht Jemand zu §.4 das Wort zu nehmen? — Es meldet sich Niemand, so daß eine Berathung nicht weiter stattzufinden hat. Hat der Herr Referent oder der Herr Antragsteller noch Etwas zum Schlußwort hinzuzufügen? — Es kann also ab gestimmt werden, und zwar ist eine doppelte Abstimmung nothwendig, auf den ersten Satz und auf die Worte des zweiten Satzes besonders, deren Wegfall beantragt ist. Ich stelle nun die Frage auf den ersten Satz: „Zur Wählbarkeit ist bei allen Wahlen die Stimmberechtigung nach Z§. 1 und 2 und die Er füllung des 30. Lebensjahres, sowie dreijähriger Besitz der sächsischen Staatsangehörigkeit erfor derlich," und ich frage die Kammer: „ob sie diesen ersten Satz genehmigen wolle?" Einstimmig. Sodann werde ich eine Frage stellen auf die Worte im zweiten Satze, die bleiben sollen, und zuletzt, ob die zum Wegfall beantragten Worte angenommen werden sollen oder nicht. Es würde also zuerst die Frage zu richten sein auf die Worte: „Personen, welche in activen ausländischen Diensten stehen, sind nicht wählbar," und ich frage "die Kammer: „ob sie diese Worte annehmen wolle?" Einstimmig. 260
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