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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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Eine derartige Verbindlichkeit wird auf statutarischem Wege eingegangen, und ist dies dcrFall, so kann keinTheil ohne Genehmigung der Staatsregiernng wieder davon zurück treten. Also von Willkür kann keine Rede sein. Die Be denken, meine Herren, die mir eingehalten worden, sind für mich nicht durchschlagend; ich glaube, sie alle widerlegt zu haben. Wiederholen muß ich aber nochmals: Sie sind jetzt im Begriff, ein Unrecht gegen die Lehrer zn begehen und ein Unrecht gegen die Gemeinden, die bisher Alles gethan haben, um ihrs Lehrer so' zu stellen, wie sie es für ihre Pflicht heilten, wie es das Interesse der Volksschule erfor dert. Sie wollen dies thun, um nach anderer Richtung hin Wohlthaten zu ertheilen. Meine Herren! Es wird sich nun und nimmermehr rechtfertigen lassen, wenn man solche Wohlthaten auf Kostew Anderer gewähren will. Will es dis Staatskasse thün ohne Verletzung der Rechte dritter Personen, so erkläre ich mich nochmals mit Vergnügen? bereit, alls derselben selbst einen größeren Beitrag zu be willigen, als er nach der Vorlage verlangt wirb; aber auf dem vvn dem Gesetzentwürfe eingeschlagenenWege kommen wir zu einer verderblichen Centralisation. Fangen wir da mit heute bei diesein Gesetze an, so gehen wir aus abschüs sigem Wögb fort, bis zuletzt Alles cesttralisirt ist und alles' Selb'stlMN ddr GerstÄstddn aufgehört hall Man hall in neuerer SeAMcht'stut ästs der Mitte derLllndesv'er'trtztNstg, sondern ästchvon dell hohen Stäätsregierüng gehört, daß ein gesundes'St'äätslebest auf der Selbständigkeit der Ge meinden beruhe. Lassen Sie uns diese unsere Selbständig keit auch in dieser Frage! Wir wollen von der Staatskasse Nichts habest; aber wir verlangen, uns nicht in eine Schablone einzuzwängen, die nun und nimmermehr zum Heile führen MN. ' > ' ' Bn-MrmMer Herschberg: Im-Anschlüsse an den. gehrten Vorredner, wollte, ich, nunerwähnen, daß. in meiner, Stadt, bisher kein/Regulativ für. die Pensionirung der Lehrer bestanden, sondern hast man von, Fall M Fall die Sache, regn,lirs. hat, und,ngch folgenden! zwei Grundsätzen verfahren ist: man hat einmal, regelmäßig fsir den Senior mehr gethan, als das Gesetz beansprucht, und zweitens hat, man gleichwohl keinen Beitrag demSuhstituten angesonnen. Ich kann mich der Befürchtung auch nicht ,verschließen, daß künftig diese Fürsorge für die Lehrer aufhören. wird; die Gemeindevertreter werden, wenn einmal, dieses Gesetz ins Leben getreten sein wird, von dieser Liberalität ab gehen, und aus diesem Grunde werde ich allerdings für den Heinze'schen Antrag stimmen. Vicepräsident Oberbürgermeister Pfoten Hauer; Der Bemerkung des Herrn Ministers gegenüber muß ich mir die Versicherung auszusprechen gestatten, daß wenigstens der Rath zu Dresden nicht gewohnt ist und ich d'estBdwets des Gegentheils erwarten müßte, die Ausübung seines Cvllatür- und Patrvnatsrechtes über benachbarte' Landge ¬ meinden als Ablagerungsstätte für unbrauchbar gewordene oder unliebsame städtische Angestellte auszunutzen; im Gegentheil, er ist sich bewußt, bei Besetzung von Geist lichen- und Schulstellcn, wenn nur irgend thunlich und möglich es ist, auf die Stimmen der Gemeinde gebührend Rücksicht genommen zu haben. llebrigens muß ich auch dem widersprechen, daß durch die Bestimmung des §. die Autonomie der Gemeinden gewahrt worden sei. Nein,, ich behaupte: sie ist verletzt; es soll den Gemeinden eist? Einrichtung aufgedrungen werden, die sie schon im local statutarischen Wege geschaffen haben, und daß sie dies? Wege zu verlassen gezwungen werden sollen, darin erblick? ich die' Verletzung der Selbständigkeit. Staatsminister Di-, von Falkenstein: Ich will' nur zweierlei constatiren : einmal, daß die Behauptung; nicht widerlegt worden ist, daß das Gesetz an der Alltö-' nomie der Gemeinden in der hier vorliegenden Beziehung- Etwas nicht ändert; es steht ausdrücklich im Paragraphen : Specialkassen und andere Einrichtungen bleiben fortb'e- stehen. Die zweite Bemerkung, die ich hinzufügen muß,, ist di!e: dir beiden geehrten Vorredner, die Herren Bürget--' Nteister aus Leipzig üstd Dresden, scheinen in der Thall an- zstnehinest, äts wellst es sich' lediglich um die voll ihnen Htttrcttzüell ALdt,L' HMiUtir. In. dein ZusatzparägräWn' ist hingegen ganz im Allgemeinen gesagt: diejenigen Ges- meiNden ü. s. iv. du r f e n; eben in diesem „dürf ost"' liegt schon der ganz entschiedene Begriff der Willkür. Es kommt aber noch hinzu, daß ich — täusche ich mich sticht' — vorhin nicht speciell von Leipzig und Dresden' ge sprochen und daher auch weder der eisten, noch veränderest' Stadt den Vorwurf gemacht habe, als könne man all-' nehmen, däß sie aus den vorhin angedeüteten Gründest' die Versetzung eines Lehrers aus der Stadt auf düs Land beabsichtigen würden; aber das werden Nur beide''Hellrell sind wird mir Jeder zugeben müssen, däß ein solcher Füll' möglich und denkbar ist und unter Verhältnissen sdgär zU-' lässigerweise denkbar wäre, ohne irgendwie der Ehrbar keit, welche besonders der Herr Bürgermeister von Leipzig betonte, zu nahe zu tretest. Ist dieser Hinsicht, glaube ich'/ stmß Mall sich alle die Falle', die überhaupt vorkoistm'cst- könnest, als Möglich denkest, ohne daß dadurch sich iraestd Jemand verletzt zu sehen braucht. Ich habe im klebrigen keine Veranlassung, .noch weiter auf die verschiedenen Momente einzugehen, die sich noch anführen ließest, um; nachzuweisen/ däß in der Thät durch exccptionelle Stellung der einen oder mehrerer Städte auf bestimmte oder Unbe stimmte Zeit VerwirruNg in unsere Sache kommen würde; eine Verwirrung, die nur zst dem Wunsche führest könnte^ däß überhaupt süt die Lehrer durch >in Pensionsgesetz' gar sticht'gesorgt Und Alles den Gemeinden überlassen; würde. Meine Herrest! Ob die Lehrer dabei besser wegkomMen, vb- die Gemeinden dabei besser wegkoMMen würden, und ob
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