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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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Steinhäuser in Plauen 23, Herr von Thielau 2, Herr Appella tionsgerichtspräsident von Weber 5 und Herr Advocat Kohl schütter 3 Stimmen erhalten; es sind also Hofrath Damm in Dresden und Advocat Steinhäuser in Plauen mit absoluter Mehrheit gewählt. Hiermit ist die Wahl beendigt; ich kann aber der Kammer noch die in der Zweiten Kammer vorgenommencn Wahlen anzeigen. Es sind dort gewählt worden als Mitglieder: Herr Rittergutsbesitzer von Abendroth auf Koffern, Herr Advocat Schäffer in Dresden und Herr Appella- tivnsgerichtspräsident von Mangold in Zwickau; als Stellvertreter Herr Advocat Kohlschütter in Dresden und Herr Professor Oc. Osterloh in Leipzig. — Da nun die Wahl in beiden Kammern vollendet ist, so kann die Ständische Schrift entworfen und abgelassen werden. Es folgt nun der zweite Gegenstand der Tagesord nung, ein von der vierten Deputation adoptirter Bericht der Zweiten Kammer über die Petition d.cs Gemeindevorstandes F. A. Scheffler zu Beierfeld bei Schwarzenberg, die Wiederein führung der früher bestandenen polizeilichen Revision der Bäckerwaaren rc. betreffend.*) — Referent ist Herr Kammerherr von Metzsch. Referent Kammerhcrr von Metzsch: Meine Herren! Der Gegenstand, über den ich Ihnen Vortrag zu erstatten habe, betrifft eine Petition des Gemeindevorstandes Scheff ler zu Beierfeld bei Schwarzenberg wegen Wiedereinfüh rung der früher bestandenen polizeilichen Revision der Bäckerwaaren. Die Deputation hat den Ihnen gedruckt vorliegenden Bericht der Zweiten Kammer adoptirt und da die Originalpetition im Berichte selbst in der Haupt sache wiedergegeben ist, so dürfte wohl von der Vorlesung der Petition abzusehen sein, und ich ersuche den Herrn Präsidenten, deshalb eine Frage an die hohe Kammer zu richten. Präsident von Friesen: Ich frage demgemäß die Kammer, ob sie gestatten wolle, daß vonVorlesung derPe- tition abgesehen werde? — Einstimmig. Referent Kammcrherr von Metzsch: Der Bericht selbst lautet folgendermaßen: (Siehe denselben L.M. II. K. S. 2938 flgg.) Ich erlaube mir nur noch hier hinzuzufügen, daß be reits in der Zweiten Kammer bei Berathung dieser An gelegenheit sehr richtig hervorgehoben worden ist, daß die dermalen hier und da bestehenden Polizeimaßregeln im Conflicte mit der Gewerbegesetzgebung stehen und die wörtliche Interpretation derselben den derzeitig bestehenden Vergl. L.M.II.K.S.2938flag. polizeilichen Maßregeln widerspreche; sic dulde weder eine polizeiliche Revision, noch cine Consiscation und trotz dem hänge das Publicum, wo diese polizeilichen Maß regeln stattfinden und gehörig gehandhabt würden, mit großem Eifer und großer Dankbarkeit an denselben, da nur durch sie allein das Publicum und besonders die ärmeren Klassen vor Uebervorthcilung geschützt werden könne. Der Antrag der Deputation bezweckt nun, daß die jenigen polizeilichen Maßregeln, wie sie zum Besten der arbeitenden Klassen existiren, bestehen bleiben. Die Zweite Kammer ist dem Anträge mit einer Majorität von 49 Stim men gegen 10 Stimmen beigetreten nnd Ihre Deputation empfiehlt Ihnen, dem Beschlüsse der Zweiten Kammer sich ebenfalls anzuschließen. Präsident von Friesen: Es tritt nun die Berathung ein und habe ich zu erwarten, ob sich Jemand zum Worte melden wird?— Es meldet sich Niemand zum Worte. Es wird also eine Berathung nicht stattzufinden haben. Hat der Herr Referent noch Etwas hinzuzufügen? (Derselbe verzichtet.) Es bleibt daher Nichts übrig, als über den Schluß antrag, wie er S.499 des Berichtes lautet, abzustimmen. Die Deputation schlägt der Kammer vor: „Dieselbe wolle beschließen, im Verein mit der Zweiten Kammer der königl. Staatsregierung gegenüber behufs Interpretation des §. 47 in Verbindung mit §. bl des Gewerbegesetzes vom 15. October 1861 der Ansicht der Kammern Ausdruck zu geben, daß diejenigen polizeilichen Controlmaßregeln, welche im Interesse des Publi- cums und namentlich der ärmeren Volksklassen, zu Verhütung von Uebervortheilung durch un richtiges Gewicht und der Gesundheit nachthei lige Beschaffenheit des Brodes, als des unent behrlichsten Lebensbedürfnisses, geeignet und geboten erscheinen, unter die in §. 47 des Ge- werbegesctzcs angeführten, durch wohlfahrts polizeiliche Vorschriften begründeten Beschrän kungen zu subsumiren seien und daß demzufolge die königl. Staatsregierung ständischerseits zu ermächtigen sei, die betreffenden Obrigkeiten durch Generalverordnung demgemäß zu beschei den und anzuweisen, im Uebrigen aber die Pe tition Scheffler's zu Beierfeld, insoweit sie sich hiernach nicht von selbst erledigt, auf sich beruhen zu lassen." Ich frage die Kammer und zwar mittels Namensauf rufes : „ob sie beschließen wolle, im Verein mit der Zweiten Kammer diesen Antrag an die königl» Staatsregierung zu stellen?" Es antworten mit Ia: Vicepräsident Oberbürgermeister Secretär Bürgermeister Wimmer» Psotrnhauer. Königl. Hoheit Kronprinz Albert. Secretstr ypn Egidy. Domherr von Watzdorf.
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