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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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eines Antrags, der an sich ganz Leherzigenswerth ist, der aber im jetzigen Zeitpunkte geradezu gefährlich werden kann. Meine Herren! Es kann eine ausgezeichnete Sache in einem gewissen Momente gefährlich werden. Eine und dieselbe Sache ist Medicin in dem einen Momente und Gift in dem anderen! Ich habe aber auch noch einen anderen Grund. Wenn der Antrag des Herrn Professor vr.Heinze überhaupt einen Erfolg haben soll, so muß in schleunigster Weise die Ständische Schrift erlassen werden, damit die Instruction an unfern Herrn Minister in Berlin abgehen kann. Meine Herren! Weisen Sie den Antrag an eine Deputation, so vergehen mindestens vierzehn Tage mit den Verhandlungen der Deputationen der beiden Kammern Lis zur Erlassung der Ständischen Schrift. Ich frage: ist es dann noch an der Zeit und hat er dann noch einen Erfolg? Da also ein Erfolg des Antrags nicht zu erwarten ist, wenn er an die Deputation kommt; da er aber andererseits Gefahren bringen kann, so halte ich es allerdings für zweckmäßiger, dem Anträge des Herrn Grafen Hohenthal beizustimmen, umsomehr, als aus den An deutungen des Herrn Grafen Hohenthal hervorging, daß wir uns überzeugt halten können, daß es eines Erinnerns der Regierung unsererseits gar nicht erst bedarf, und wir ferner das Vertrauen zu dem Manne haben, der unsere Interessen in Berlin vertritt, daß er gewiß, so viel er, kann, Alles beantragen und durchsetzen wird, was im Interesse unseres Staates ist. Also schon aus diesem Grunde, glaube ich, spricht es mehr von Vertrauen für unsere Regierung, wenn wir den Antrag auf sich beruhen lassen.- Kammerherr vonZehmen: Meine Herren! Ueber die Nothwendigkeit eines Bundesgerichts für den Nord deutschen Bund, namentlich im Interesse der schwächeren Staaten, kann unter uns wohl kaum ein Zweifel sein. Allerdings, soll ein Vundesgericht überhaupt Bedeutung erlangen, so wird erst der Grundsatz: „Gewalt geht vor Recht" begraben werden müssen. Dennoch, so sehr ich also meinerseits materiell mit dem Anträge des Herrn Pro fessor vr. Heinze einverstanden Lin, glaube ich, bleibt unsim jetzigen Augenblicke Nichts übrig, als den Antrag desselben mit Achtung bei Seite zu legen. Wir wissen zunächst gar nicht, wie der Entwurf für die Verfassung des Norddeut schen Bundes, der gegenwärtig in Berlin bereitsten wird, ausfallen wird. Vor allen Dingen, glaube ich, liegt darüber- gar keine Kenntniß vor, ob demselben die Reichs verfassung von 1849 zu Grunde gelegt werden wird, worauf sich Professor vr. Heinze in seinem Anträge ausdrücklich be zieht. Es scheint mir auch, indem ich im klebrigen den Gründen des Herrn Grafen Hohenthal meine volle An erkennung zolle, durchaus Nicht zweckmäßig, blos einen einzelnen Punkt der Verfassung des Norddeutschen Bundes h'erauszugreifen, darüber insbesondere Instructionen füt unseren Bevollmächtigten bei den Verhandlungen in Berlin zu beantragen und eine Menge ebenso wichtiger Punkte zu. übergehen. Es würden sich außer dem wichtigen Punkte des Bundesgerichtes noch eine Masse anderer Punkte finden, deren Fassung in der oder jener Weise wir in unserem Interesse zu wünschen hätten, und es scheint mir schon aus diesem Gesichtspunkte, als wenn wir unseren Bevollmäch tigten in eine eigenthümliche Lage setzen würden, wenn wir ihm blos über einen einzelnen Punkt wollten Instruc tionen zukommen lassen. Außerdem aber möchte ich glauben, daß, wenn wir uns nicht heute über die Sache entscheiden und nach Lage der Sache nicht einmal gut entscheiden können, wir viel zu spät mit Einbringung irgend welcher Wünsche kommen würden. Aus diesen Gründen, indem ich mich nochmals auf die Bedenken be ziehe, die Graf Hohenthal geltend gemacht hat, muß ich meinerseits die Ansicht aussprechen, daß wir auf den An trag des Herrn Professor vr. Heinze, so sehr wir auch materiell mit ihm einverstanden sein mögen, im jetzigen Augenblicke nicht einzugehen vermögen. Professor vr. Heinze: Meine höchstgcehrten Herren! Ich bin genöthigt, Mich zunächst über die persönlichen Mo tive auszusprechen, aus denen ich meinen Antrag gestellt habe. Ich bin ein Mann des Rechts, ich darf gewisser maßen sagen, mein Leben ist dem Rechte geweiht, derLehre und der Verwirklichung des Rechts. Ich gestehe mm offen, daß das gänzliche Schweigen über die Einrichtung eines Bundesgerichtes mich und mein Rechtsgefühl auf das Schmerzlichste berührt hat. Das Schweigen nicht allein in den wenigen Andeutungen, die durch die Wände des Berliner Berathungszimmers hindurchgesickert sind, sondern auch das Schweigen der öffentlichen Meinung des ganzen Deutschlands; das Schweigen insbesondere der preußischen Kammern. Ich gestehe, ich hätte lieber ge wünscht, daß die Frage, das Bedürfniß an einem andern Orte zur Sprache gebracht worden wäre; da das nicht ge schehen ist und da die sächsische Ständeversammlung der jenige parlamentarische Körper ist, der nächst den preu ßischen Kammern die bedeutendste Stellung unter den Volksvertretungen der Einzelstaaten einntmmt, so ist es mir als Gewtssenspflicht erschienen, die Frage, soweit es in meinen schwachen Kräften liegt, an dieser Stelle anzu regen. Ich muß Mich aber gegen die Deutung, als ob dabei der Gedanke eines Mißtrauensvotums selbst nur als Möglichkeit mir vorgeschwebt hätte, auf das Nachdrücklichste verwahren. Er wäre vielleicht berechtigt, meine höchst geehrten. Herren, das gebe ich zu, wenn wir im englischen Parlament säßen. Wäre mein Antrag im englischen Par lament gestellt, würde er von der Versammlung angenom men Md das Ministerium ginge nicht darauf ein, dann würde dort unter Umständen wohl allerdings eine Differenz zwischen Volksvertretung und Ministerium gegeben sein.
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