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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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Gebäude wurde im Jahre 1833 aus Privathänden um die Summe von 12,000 Thlr. mit der Bestimmung ge kauft, daß davon nur 11,700 Thlr. wirklich zur Aus zahlung gelangen, 300 Thlr. aber als unablösliches Kapital noch ferner darauf stehen bleiben sollten. . Auf diese 12,000 Thlr. wurden nun auch von der vormaligen Hauptstaatskasse und zwar zu Lasten des Domänenfonds in den Jahren 1833 und 1834 11,700 Thlr. im 20-Gulden- fuße bezahlt, das Kapital der 300 Thlr. aber eine Reihe von Jahren als Ausgabercst des Domänenfvnds be zeichnet, später jedoch auf Verordnung vom 23. Januar 1843 bei diesem Fond, wiewohl nur im 14-Thalerfußc, ebenfalls in Ausgabe verschrieben und Lei der Haupt staatskasse wieder in Einnahme gestellt. Da indeß das gedachte Posthaus seiner Bestimmung nach an und für sich zu einer Erwerbung für den Domänenfond nicht geeignet gewesen und folglich die daraus für solchen Zweck geleisteteZahlung als eineJndebiteausgabe erscheint, so hat das königl. Finanzministerium angcordnet, daß 11,918 Thlr. 13 Ngr. 2 Pf. statt 11,596 Thlr. 7 Gr. 8 Pf. im 20-Guldenfuße, nach Abzug vön 103 Thlr. 16 Gr. 4 Pf. im 20-Guldenfuße dem Domänenfond im Jahre 1840 zugeflossenerAblösungskapitalien von obigen 11,700 Thlr. im 20-Guldenfuße, aus den Mitteln der Pvstverwaltung und 300 Thlr. durch Löschung obigen Passivrestes bei der Finanzhauptkasse dem Domäncnfond zurückgewährt werden. Es sind daher beide Summen bei Letzterem wieder in Einnahme gestellt worden. Die unterzeichnete Deputation hat in Hinblick auf die verfassungsmäßige Bestimmung und Stellung des Domänenfonds diese Maßregel der königl. Staatsregie rung als vollständig gerechtfertigt anzuerkennen, da die den Staatskassen auf die jedesmalige Regierungszeit des Königs überwiesenen Nutzung en des königl. Domänen gutes das Aequivalent für die königl. Civilliste bilden und letzteres daher auf möglichst vortheilhafte Weise werbend und nutzbar anzulegen ist, Ankäufe und Verwendungen aber, wodurch der Werth des gesammten Bestandes des Domanialgutes verringert, werden könnte, zu vermeiden sind. (§§. 18 und 22 der Verfassungs urkunde und königl. Decret vom 27. Januar 1833.) Zu Nr. 11/36 sind die alten Schloßgebäude zu Wiesenburg nebst dem dazu gehörigen Hofraum und dem an letzteren sich an schließenden Garten innerhalb der Ringmauer an den Bezirksarmenverein der Amtslandschaft Kirchberg verkauft worden. Dieselben sollen zur Errichtung eines Bezirks armenhauses verwendet werden. Da nach der in der Uebersicht enthaltenen Ver sicherung der königl. Staatsregierung diese Gebäude und Grundstücke seit der Einziehung des Justizamtes Wiesen burg entbehrlich geworden, auch für das Kammergut Wiesenburg nicht zu benutzen waren und eine Rente nicht gewährten, so wird cs, zumal in Berücksichtigung des bei der Veräußerung ins Auge gefaßten guten Zweckes, unbedenklich sein, bei dem erfolgten Verkaufe dieses Domanialgrundstückes Beruhigung zu fassen. Die gedachten Gebäude waren, nach einer weiteren Erklärung des Herrn königl. Commissars, seit Aufhebung des Justiz amtes Wiesenburg dem Pachter des dasigen Kammergutes mit zur Benutzung überlassen, von welchem sie theils als Wirthschaftsräume, theils durch Vermiethung an Arbeiter- I. K. (1. Abonnement.) familien verwendet wurden, ohne dafür eine besondere Pachtrente zu bezahlen. Da sie, wie schon erwähnt, auch für die Kammergutswirthschaft entbehrlich waren, so sind sie zu dem angegebenen Zwecke veräußert und ist .der dafür erlangte Kaufpreis von 2200 Thlr. durch Würderung der Amtsbaugewerken und des Kammerguts- Pachters Friedensrichter Kraft zu Wiesenburg ermittelt, von den fiscalischen Baubeamten aber, mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der Gebäude, für angemessen erklärt worden. Derselbe repartirt sich mit 1900 Thlr. auf die Gebäude und 300 Thlr. aus den mit veräußerten Hof raum und Gartentheil und wurde später zur Errichtung eines eigenen Arbeitcrwohngebäudes Lei dem Kammergute Wiesenburg verwendet (vergl. Nr. 15 der Spccialüber- stcht 0). Nr. 21 dH Verzeichnisses enthält keine neue Veräußerung, son dern giebt lediglich Nachweis über die Ausführung eines ständischen Antrags. Zufolge desselben (vergl. Ständische Schrift vom 20. Angust und allerhöchstes Decret vom 22. August 1864, Landt.- Acten 1863/64, I. ALth. 2. Bd. S. 749 und 779) sollen die für Rechnung des Domänenfonds angekauften Braunkohlenfelder (ohne Oberfläche) in Kaditscher und Ncunitzer Flur in das Staatscigenthum überwiesen werden. Dies ist geschehen und sind demnach die hierauf aus dem Domäncnfond verwendeten Summen an zu sammen 61,192 Thlr- dem letzteren restituirt und bei demselben wieder in Einnahme gestellt worden. Zu Nr. 24 bis 30 rüden sich 24,481 Thlr. für die Parcellen 1 bis 9 des rscalischen Hoffischgartens in der Wilsdruffer Vorstadt zu Dresden in Einnahme berechnet. Da der Hoffisch garten schon seit längerer Zeit für die Teichwirtschaft zu Moritzburg entbehrlich geworden, seine anderweite Verwendung, zu fiskalischen Zwecken aber nicht thunlich war, so erschien die Veräußerung desselben um die dafür erlangten sehr annehmbaren Meistgebote räthlich. Die Ständeversammlung hat sich mit dem gelegentlichen Ver kaufe dieses Grundstücks wiederholt und zuletzt in der Ständischen Schrift vom 25. Mai 1864 (vergl. Landt.-Acten von 1864, I.Abth. 2. Bd. S. 619/620) einverstanden erklärt. Dasselbe ist inhalts derselben Ständischen Schrift zu Nr. 38 auch bezüglich der Hof- und Bäckermühle an der Annen- straße zu Dresden geschehen. Dieselbe war bisher ver pachtet und ist nun im Wege öffentlicher Versteigerung veräußert worden; der dafür erlangte Kaufpreis an 53,600 Thlr. aber unter Nr. 38 zur Verrechnung gelangt. Es folg kn. hierauf in derselben Uebersicht /l unter II die Veräußerungen solcher Grundstücke, welche unter' Forstverwaltnng stehen. Dieselben sind in 126 Nummern speciell nächgewiesen und umfassen ein Gesammtareal von 211 Ackern 54,s Quadratruthen, das aus einem im Tannebergsthaler Forstreviere gelegenen Teiche, von 255 Quadratruihen.Flächenraum,' finigen wenigen,Feld-. und Wiesenparcellen, im UebrigeN gher und der Haupt- " ' ' ' ' ' ' 24
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