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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- I. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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Das sächsische Telegraphennetz ist im Laufe der ver flossenen Finanzperiode durch mehrere neue Linien erwei tert worden. Die Restauration der Albrechtsburg ist in der für die zu Ende gehendeLinanzPeriode festgestellten Weise in Ausführung gekommen. Die Organisation der Staatsbauverwaltung hat durch die Verordnungen vom 16., 17. und 18. Februar 1865, sowie durch die Bekanntmachungen vom 21. Februar und 8. März 1865 wegen Aufhebung der .Rentämter und Er richtung von Bauverwälterstellen und Forstrentämtern, sowie wegen Abgrenzung der Landbaubezirke, ihren Ab schluß erhalten und/ soweit die Kürze der inzwischen ver flossenen Zeit ein Urtheil gestattet, sich vollkommen Ge währt. Aus dem Departement der Finanzen werden außer den im Vorstehenden schon erwähnten noch folgende Vor lagen an die Stände gelangen: Staatsbudget für die Jahre 1867, 1868 und 1869, provisorisches Finanzgefetz auf das Jahr 1867, Rechenschaftsbericht auf die Jahre 1861, 1862 und 1863, Vorlagen wegen Veranstaltung neuer Wahlen in den Landtagsausschuß zu Verwaltung der Stäats- schulden, Vorlage über den Domänenfond und die in den Jahren 1863 bis 1865 mit dem Staatsguts er folgten Veränderungen, desgleichen über die Zoll- und Handelsverhältnisse. Es ist das Gesetz wegen Abänderung der Bestimmung im §. 101 Absatz 3 des Gewerbegesetzes vom 15. October 1861 am 3. October 1864, das Gesetz wegen Aufhebung der Zinsbeschränkungen vom 25. October 1864, sowie das Gesetz wegen Ausübung der Jagd am 1. December 1864, beziehentlich unter Berücksichtigung der von den Ständen beantragten Abänderungen Publtcirt worden. Auch ist die wegen Anwendbarkeit des allgemeinen Theils des Strafgesetzbuchs aus Polizeistrafsachen unter dem 20. Mai 1858 vom Ministerium des Innern an die Kreisdirectionen erlassene Verordnung, dem.ständischen Anträge gemäß, unter dem 29. September 1864 nachträg lich zur Publication gelangt. Den von der Ständeversammlung ausgesprochenen Wünschen und Bevorwortungen entsprechend, ist nicht allein aus der Staatskasse den betreffenden StadtgenMn- den das nach dem Entschädigungsgesetze zum Gewerbe gesetze von den letzteren verlagsweise zu bestreiten gewesene Zehntheil der Entschädigungssummen für Jnnungs-Verbie- tungsrechte restituirt worden, sondern Man hat auch mit denjenigen Berechtigten, deren früher zurückgewiesene An sprüche von den Ständen zur Berücksichtigung und be ziehentlich Erwägung an die Staatsregierung abgegeben Worden sind, Verhandlungen gepflogen und infolge der selben noch an 12 Innungen, sowie an 13 nach §. Id des Entschädigungsgesetzes zu beurteilende Gemeinden, Ge nossenschaften und Einzelne im Ganzen noch 231,666Thlr. ausbezahlt. Den Entwurf eines Wegegesetzes hat Man den stän dischen Wünschen gemäß drucken lassen und allen dabei m- teressirten Behörden und Organen noch besonders zur Be gutachtung vorgelegt. Die höchst abweichenden Artheile und Ansichten, welche infolge dessen zu Tage gekommen sind, haben Veranlassung zu nochmaliger eingehender Er wägung aller einschlagenden Fragen geben müffen. Ebenso wird der der vorigen Ständeversammlung vorgelegte, aber durch Decret vom 22. Juli 1864 zurückgezogene Entwurf eines Gesetzes über Ausübung der Fischerei infolge weite rer Vorgänge der ausländischen Gesetzgebung einer noch maligen Überarbeitung unterzogen werden müffeN. Wegen Ermächtigung zur Bestreitung der Kosten für die Beteiligung Sachsens bei der Pariser Ausstellung wird der Ständeversammlnng eine Vorlage zugehen. Die im Landtagsabschiede vom S. August 1861 zuge sicherte Vorlegung eines die Bestimmungen des §. 20 der Allgemeinen Armenordnung vorn 22. Oetober 1840 in ei ner, den jetzt bestehenden VerMtnisssn entsprschendenWeise regelnden Gesetzentwnrfes wird anderweit erfolgen. Ebenso wird der bereits dein letzten ordentlichen Land tage vorgelegte Gesetzentwurf über die Ausübung der Heil kunde wieder vorgelegt werden, sobald Ne inmittelst ange ordneten weiteren Vorbereitungen der betreffenden Ange legenheit, insbesondere durch gutachtliches Gehör der ält lichen Kreisvereine und 'des'LandesnrebictNülcollegiums zum Abschluß gediehen sind. Die ständischen Anträge auf Vereinfachung des Ge schäftsbetriebs und auf Erweiterung der Befugniß zur Selbstverwaltung rc. sind mit einer besondern, Nus Mit gliedern beider Kammern der Ständeversammlung gebilde ten Commission eingehend berathen worden und es sind auf Grund der Ergebnisse theils im Verordnungswege be reits verschiedene Verfügungen ergangen, theils entsprechende Erlasse und beziehentlich Vorlagen noch in der Bearbei tung und Vorbereitung begriffen. Anlangend die von den Ständen bei dem letzten au ßerordentlichen Landtage zur Erwägung übergebene Pe tition des Stadtraths zu Freiberg wegen Errichtung einer Ausgleichungskasse für Kriegsschäden und Lasten, so sind die zunächst zu veranstalten gewesenen Erhebungen,zu Er mittelung der in Frage kommenden Objecte ihrem Ab schlüsse nahe gerückt und es werden nach gewonnener Ue- bersicht über den Gegenstand alsbald der Ständeversamm lung die bezüglichen Vorschläge zugehen. Der Beitritt des' Königreichs Sachsen zu dem Nord deutschen Bunde macht den Erlaß gesetzlicher Vorschriften 2--°
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