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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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glaubt das hohe Finanzministerium iin Stande zu sein, die beantragte Vorlage zu machen. Mit Hinblick auf den derzeitigen Stand der Fi nanzen und ans die voraussichtlich in nächster Zukunft an die Staatsmittel herantretenden erhöhten Anforde rungen kann jetzt die Ausführung eines Eisenbahn baues zur direkten Verbindung zwischen Chemnitz und Leipzig weder gänzlich aus Staatsmitteln unternom men, noch kann einem zu dem angegebenen Zwecke zu Stande kommenden Privatunternchmen feiten des Staates irgend eine directc Bctheiligung in Aussicht gestellt werden. Bei solcher Sachlage finde es die Staatsregierung von ihrem Standpunkte aus unbedenklich, wenn sonst der in Rede stehende Kammerbeschluß sofort zurückgezogen werden sollte, zur Ausführung des in der Ständischen Schrift vom 22. August 1864 suft IVft enthaltenen Be schlusses, einer Privatgesellschaft Conccssion zu ertheilen und oem entsprechend auf die festgcstcllte Linie ein Ex- proprirtionsgesetz zu erlassen. Bei einer Beanstandung der definitiven Entschließung über die Zurücknahme des fraglichen Kammerbeschlusses Lis zum Wiedereintritt des vertagten Landtags erklärt es die Staatsregierung weiter für unbedenklich, in der Zwischenzeit etwaigen Privatunternehmern zu vorzu nehmenden Vorbereitungsarbeiten Erlaubniß zu ertheilen. Das Ministerium des Innern befindet sich hiermit allenthalben im Einverständniß und fügte unter aus drücklicher Anerkennung der hohen Bedeutsamkeit des vorliegenden Projectes für die Städte Chemnitz und Leipzig, wie für die Zwischengegend, dem nur noch die Erklärung bei : wie der Staatsregierung eine ganz allgemeine Ermäch tigung zur Ertheilung der Concession für die Her stellung einer directen Eisenbahn zwischen Chemnitz und Leipzig nicht erwünscht sei; sie vielmehr wünschen müsse, daß die Ständeversammlung über die Linie für eine solche Verbindung der Städte Chemnitz und Leipzig durch Eisenbahn sich aussprcchc. Diese Erklärungen mutzten für die hierauf im Schooße der Deputation stattgehabten Berathungcn über die von den Petenten gestellten Anträge maßgebend sein. Man war neben der von der Ständeversammlung wiederholt ausgesprochenen volkswirthschaftlichen Wichtig keit und Nothwendigkcit einer directen Bahnverbindung Zwischen Chemnitz und Leipzig allseitig darüber einver standen, daß der Ausführung von Eisenbahnbauten, wenn solche ohne jede finanzielle Betheiligung des Staates ausgeführt werden sollen, jeglicher Vorschub zu leisten sei, und würde es, nachdem feiten der Staatsregierung für jetzt auf die Ausführung eines Staatseisenbahn- Laues verzichtet worden, nur im volkswirthschaftlichen Interesse des Landes haben erkennen können, der Kammer anzu empfehlen: den in der Petition suft bezeichneten Beschluß zu rückzuziehen und der Staatsregierung die Ermächtigung zu ertheilen, eine Privatgesellschaft zum Baue einer directen Eisenbahn zwischen Chemnitz und Leipzig zu concessivniren, auch das erforderliche Expropriations gesetz zu erlassen. . Man hätte cs vertrauensvoll dem einsichtsvolleren Ermessen der Staatsregierung anhetmstellen können, über die Garantien der Concession und über die zur zweckmäßigsten Berücksichtigung der wirklichen Interessen der betheiligten Ortschaften für eine direete Verbindung der Städte Chemnitz und Leipzig dienende Bahnlinie mit einer Privatgesellschaft Vereinbarungen zu treffen. Einer so kurzen Erledigung der Petition tritt indetz der Wunsch der Staatsregierung, daß die Ständeversammlung über die für eine directe Verbindung der Städte Chemnitz und Leipzig einzu schlagende Baulinic sich anssprcchen möge, entgegen. Dieser Wunsch, zu dessen Beachtung man sich für verpflichtet hält, legt der Deputation die Nothwenoigkeit auf, auf die sämmtlichen für den Bau einer Eisenbalm zwischen Chemnitz und Leipzig vorliegenden Projcete zurückzukommen, und die in Rede gestellten Baulinieu, wie die Modalitäten, unter denen die auftretenden Pri vatunternehmer zur Ausführung des Baues verpflichtet sein wollten, gegenüber sowohl den allgemeinen volks wirthschaftlichen und staatlichen, als der? localen Inter essen der betheiligten Ortschaften in vergleichende Er wägung zu ziehen. Hierzu sind aber weder die erforderlichen Unterlagen, noch ist Zeit vorhanden. Die Deputation ist daher in der Lage: die Kammer zu ersuchen, die vorliegende Petition bis zum Zusammentritte des vertagten Landtags asserviren zu lassen. Um endlich die Deputation durch Erlangung der erforderlichen Unterlagen in den Stand zu setzen, auch für den Fall, daß zur Ausführung des Baues einer Eisenbahn von Chemnitz nach Leipzig, unter den im obigen Kamm erb eschlufse enthaltenen, sehr umfänglichen und weittragenoen Modalitäten, Privatunternehmer nicht gefunden werden, Vorschläge zu machen, welche einer erreichbaren Befriedigung der einschlagenden Interessen dienen, dürste es erwünscht sein, daß die Staatsregierung bei den anzustellenden Erörte rungen und dem auf solche zu basirenden Plane auch auf eine directc Verbindung zwischen Chemnitz und Leipzig Rücksicht nehme. In Bezug auf vorliegende Petition ist heute vor Be ginn der Sitzung eine Eingabe des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Penig an die Ständeversammlung gelangt, deren Inhalt folgender ist: Die „Leipziger Zeitung" von heute bringt unter „Tagesgeschichte. Dresden, 6. Mai" die Nachricht, daß von dem „Comitä zuAnnaberg für eine directe Eisen bahnverbindung zwischen Chemnitz und Leipzig" bei der hohen Zweiten Kammer eine Petition eingcgangen sei „um Aufhebung des ständischen Beschlusses unter II der Ständischen Schrift vom 22. August 1864'PunktIV ft und Ertheilung der Concession an eine Privatgesell schaft". Die Nachricht mußte überraschen, da die hohe Ständeversammlung gegenwärtig bekanntlich nur auf kurze Zeit für bestimmte Zwecke einberufen ist. Zu dem Beginnen der hohen Ständeversammlung einen derartigen Gegenstand unterzubreiten, würden
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