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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,3
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028277Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028277Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028277Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll83. Sitzung 2029
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2107
- Protokoll87. Sitzung 2171
- Protokoll88. Sitzung 2203
- Protokoll89. Sitzung 2243
- Protokoll90. Sitzung 2271
- Protokoll91. Sitzung 2303
- Protokoll92. Sitzung 2339
- Protokoll93. Sitzung 2359
- Protokoll94. Sitzung 2393
- Protokoll95. Sitzung 2427
- Protokoll96. Sitzung 2463
- Protokoll97. Sitzung 2493
- Protokoll98. Sitzung 2513
- Protokoll99. Sitzung 2543
- Protokoll100. Sitzung 2579
- Protokoll101. Sitzung 2619
- Protokoll102. Sitzung 2643
- Protokoll103. Sitzung 2671
- Protokoll104. Sitzung 2711
- Protokoll105. Sitzung 2755
- Protokoll106. Sitzung 2781
- Protokoll107. Sitzung 2809
- SonstigesDecret, Bericht und Protokolle über ein in geheimer Sitzung am ... 2833
- Protokoll108. Sitzung 2845
- Protokoll109. Sitzung 2873
- Protokoll110. Sitzung 2903
- Protokoll111. Sitzung 2923
- BeilageBeilage II. Uebersicht der Verwendungen für Kunstzwecke 2953
- Protokoll112. Sitzung 2957
- BeilageBeilage III. Uebersicht der Kopfzahlen in den Straf- und ... 2992
- Protokoll113. Sitzung 2993
- Protokoll114. Sitzung 3035
- BandBand 1863/64,3 -
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Referent Setter: ^ci Pos. 42 6. Die Zweite Kammer hat ans den im allgemeinen Theile angeführten Gründen die Gehaltszulage des Stabs auditeurs nur unter der Bedingung bewilligt, daß das bisher bezogene Quartiergeld und bezügliche Zulage in Wegfall kommt. Die Deputation rathet an: „bei diesem Beschlüsse zu verharren, wonach bei Pos. 42 8 48 Thlr. in Wegfall kommen." Präsident Haberkorn: Will die Kammer bei ihrem Beschlüsse beharren, wonach bei Po sition 428 48 Thlr. in Wegfall kommen? — Einstimmig: Ia. Referent Seiler: Pos. 43. Sobald der ablehnende Beschluß der Kammer wegen Vermehrung der Armee im Allgemeinen nach Antrag der Deputation aufrecht erhalten wird, ist der Assistent des Reitschuldirectors, der unter den mehr postulirten 59 Offizieren begriffen, als nicht bewilligt zu betrachten, daher „diese Position nur mit 1728 Thlr. zu bewilligen." Abg. von Schonberg: Wir find hier in einer eigenen Lage, wir haben bei der ersten Berathung, wo wir die 59 Officiere bewilligten, bei Position 43 den Assistenten der Reitschule noch besonders bewilligt. Es wurde bei Position 43 eine solche Frage gestellt und die Bewilligung mit Majorität ausgesprochen. Ich kann noch die Bemerkung des Herrn Kriegsministers anführen, als die Bewilligung ausgesprochen wurde. Was die Sache aber selbst anlangt, so scheint es mir doch bedenklich, den Assistenten nicht zu bewilligen. Es ist früher stets ein Officier hincommandirt worden, was aber große Unzu- träglichkeiten hatte und weshalb es vorgezogen worden ist, diese Stelle als eine ständige zu bestimmen; daß ein solches Commando aber mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, werden wohlAlle zugeben. Ich würde also bitten, daß die Kammer hier dem Beschlüsse ihrer Deputation nicht deitritt. Präsident Haberkorn: Begehrt noch Jemand das Wort k — Es ist nicht der Fall. Ich schließe die Debatte und gebe dem Herrn Referenten das Schluß wort. Referent Seiler: Bei mehreren Positionen müssen wir, sobald von den Poftulaten abweichende Beschlüsse von der Kammer gefaßt werden, allemal annehmen, daß die Hohe derselben den Beschlüssen bei früheren Positionen zu folgen habe. Es ist augenblicklich oft unmöglich, .bei der Berathung in der Kammer selbst genau zu bestimmen uno zu berechnen, welche Abminderungen, resp. Ver mehrungen die einzelnen nachfolgenden Positionen er ¬ fahren und deshalb wohl schon ist es durch den zeitherigen Gebrauch geheiligt, daß wir sowohl aus der Ablehnung, als aus der Vermehrung der vorhergehenden Postulate die Consequenzen als so ipso bewilligt betrachten müssen. Deshalb kann auch eine Bewilligung des vollen Postulats 43 nicht aussprechcn, daß der Thcil, welcher bei allgemeiner Berathung der Armeevermchrung mit abgeworfen, als bewilligt betrachtet werden könne. Präsident Haberkorn: WilldieKammernach Vorschlag der Deputation Position43 nur mit 1728 Thaler bewilligt haben und bewilligen? — Gegen 1 Stimme. Referent Seiler: ^ci Pos. 44. Die diesseitige Kammer hat auf Anrathen ihrer De putation 600 Thlr. für einen neu anzustelleudcn Batail- lonsarzt, welcher der Assistent des Generalstabsarztes als Director des Sanitätswesens und Lehrer werden soll, abgelehnt, sowie sie auch 600 Thlr. zu Unter richtsmitteln für junge Militärärzte nur transitorisch und für so lange bewilligt, als in dem dermaligen Ge neralstabsärzte «ne anerkannt vorzügliche Lehrkraft aus zunützen sein werde. Die Erste Kammer hat beide Postulate bewilligt, weil nach Angabe des Ministeriums bei dieser Position 5 Assistenzärzte in Wegfall gebracht, die Geschäfte dieser Behörde aber umfänglich seien, die Acrzte in vielen Gar nisonen nicht Gelegenheit hätten, in tüchtigen Hospitä lern praktische Studien zu machen, mit blos wissenschaft lich gebildeten Aerzten ohne praktische Erfahrung den Verwundeten und Kranken nicht gedient sei, deshalb müsse man einen Bataillonsarzt als Lehrer am Hospital und Assistent im Direktorium anstcllen und das Postulat für Lehrmittel bewilligen. Darauf hat die Deputation zu entgegnen, daß die 5 Assistenzärzte, auf deren Wegfall man sich bezieht, nicht bei der Sanitätsdirection bedienstet, sondern des halb an die chirurgisch-medicinische Akademie commandirt waren, um durch einen zweiten Cursus eine höhere me- dicinische Ausbildung zu erhalten, als bei dem ersten, nur die Herstellung von Unterärzten bezweckenden Cur sus erlangt werden konnte. Seit Aufhebung der chirur- gisch-medicinischen Academie find an der Universität mit großem Kostenaufwande die Einrichtungen vergrößert, die reichen medicinischen Lehrmittel noch ansehnlich ver mehrt, die Stipendien für dem Militärdienste sich wid mende junge Mediciner erhöht worden und es werden nur solche junge Leute zum Sanitätsdienste zugelassen, welche nach erlangter voller Schul- und Universitätsbil dung den medicinischen Doctorexamen bestanden haben. Sollten demselben Dienste, welchen früher Leute mit ge ringerer allgemeiner und speciell medizinischer Ausbil dung versehen haben, jetzt nicht Männer genügen, die einen viel längeren und gründlicheren Bildungsgang gemacht? Die Deputation verkennt keineswegs, daß bei keinem Berufe mehr, als bei dem der Mediciner Praktische Er fahrung und Uebung von Werth und nothwendig, diese besonders durch den Dienst an größerem Hospitälern zu
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