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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,3
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028277Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028277Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028277Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 104. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll83. Sitzung 2029
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2107
- Protokoll87. Sitzung 2171
- Protokoll88. Sitzung 2203
- Protokoll89. Sitzung 2243
- Protokoll90. Sitzung 2271
- Protokoll91. Sitzung 2303
- Protokoll92. Sitzung 2339
- Protokoll93. Sitzung 2359
- Protokoll94. Sitzung 2393
- Protokoll95. Sitzung 2427
- Protokoll96. Sitzung 2463
- Protokoll97. Sitzung 2493
- Protokoll98. Sitzung 2513
- Protokoll99. Sitzung 2543
- Protokoll100. Sitzung 2579
- Protokoll101. Sitzung 2619
- Protokoll102. Sitzung 2643
- Protokoll103. Sitzung 2671
- Protokoll104. Sitzung 2711
- Protokoll105. Sitzung 2755
- Protokoll106. Sitzung 2781
- Protokoll107. Sitzung 2809
- SonstigesDecret, Bericht und Protokolle über ein in geheimer Sitzung am ... 2833
- Protokoll108. Sitzung 2845
- Protokoll109. Sitzung 2873
- Protokoll110. Sitzung 2903
- Protokoll111. Sitzung 2923
- BeilageBeilage II. Uebersicht der Verwendungen für Kunstzwecke 2953
- Protokoll112. Sitzung 2957
- BeilageBeilage III. Uebersicht der Kopfzahlen in den Straf- und ... 2992
- Protokoll113. Sitzung 2993
- Protokoll114. Sitzung 3035
- BandBand 1863/64,3 -
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5. wird noch bemerkt, daß in der gegenwärtig be stehenden Gesindeordnung für alle Vergehen, außer der Dienstentlassung, nirgends ein weiteres Strafmaaß an geführt sei, und wird gleichzeitig der Wunsch aus gesprochen, daß der Gesindeordnung mittelst Nachtrages ein bestimmtes Strafmaaß dafür beigegeben werden möge. Zuletzt wird Noch beigefügt, daß ihr Verein mehrere Jahre hindurch gute und moralische Dienstboten, welche 4, 5 bis 10 Jahre bei einer Herrschaft in Dienst ge standen, mit Gcldgaben und Ertheilung von Ehren diploms pramiirt hätte, um auf besseres Gesinde hin wirken zn wollen; leider sei aber die Erfahrung gemacht worden, daß dies fast ohne allen Erfolg geschehen sei, daher dieses Verfahren später wieder aufgegeben worden wäre. Der Verein zu Frankenhausen spricht sich dahin aus: es sei nicht zu leugnen, daß das bis hierher ein- zuhaltende Verfahren in Gesindesachen ein weitläufiges zu nennen sei. Obgleich der auf diese Weise entstandene Schaden in Pecuniärer Hinsicht für Landwirthe und Dienstboten oft erheblich wäre, so sei dies nach ihrer Ansicht immer nur das kleinere Uebel. Indem der Landwirth die Weitläufigkeiten scheue, übersehe er manches Ungehörige und Strafbare, nur um in dieser Angelegenheit keine Wege ins Gericht machen zu müssen, und dieses wirke gewiß höchst nach theilig auf das moralische Wesen der Dienstboten. Diese Scheu vor Weitläufigkeiten möge nun wohl auch der Grund sein, warum die Zeugnisse der Dienstboten in so wenig Fällen maßgebend wären. Es lägen auch dort Fälle vor, daß Landwirthe be straft worden seien, weil sie die Unehrlichkeit ihrer Dienstboten im Zeugnisse bemerkt hätten; allerdings sei über die Unehrlichkeit keine gerichtliche Anzeige erfolgt, lediglich um von der Bestrafung abzusehen und um keine unnöthigen Wege zu haben. Nicht selten kämen auch Fälle vor, daß sich schlechte Dienstboten durch Drohen mit gerichtlicher Anzeige ein gutes Zeugniß erpreßten. Der Landwirth, um allen Unannehmlichkeiten und Weitläufigkeiten aus dem Wege zu gehen, verschweige natürlich die Wahrheit; über haupt sei die Ansicht ziemlich verbreitet, daß der Dienst bote mehr Recht vor Gericht habe, als,der Landwirth. Hin und wieder wären auch dort ungehorsame reni tente Dienstboten dem Gerichtsamte zur Bestrafung an gezeigt, aber in vielen Fällen ohne sichtlichen Erfolg; kaum hätten dieselben das Gerichtsamt verlassen, so trie ben sic auf dem Nachhausewege von Neuem grobe Un gehörigkeiten, und zurückgekehrt in ihre Arbeit, wäre keine Besserung zu verspüren gewesen. Man huldige daher vielseitig der Ansicht, solche Dienstboten würden zu gelind bestraft. Ehe nun der Landwirth neue Klage erhebe, suche er mit einem solchen Dienstboten bis zum Jahresschlüsse durchzukommen und entließe ihn, um nicht nochmals Weitläufigkeiten und Wege zu haben, mit einem im Allgemeinen guten Zeugnisse. Nun käme noch dazu, daß in ihrer Nähe von Fabrik städten Arbeitskräfte sehr oft schwer zu erlangen wären, und gute Dienstboten immer mehr Seltenheiten würden. Wiederholt hätten sie in ihren Sitzungen die Mittel und Wege erwogen, wodurch nicht nur der Landwirth- II. K. <S. Abonnement.) schäft ausreichende und gute Arbeitskräfte erhalten, son dern auch den bestehenden Mängeln abgeholfen werden könne, ohne jedoch ein genügendes Resultat zu erzielen. In den Andeutungen des Abg. Schreck erblicke man nun ein kräftiges Mittel, solchen Uebelständen auf kurzem Wege abzuhelfen und wünsche von Herzen deren Durch führung. Würden Vertrauensmänner in jedem Orte gewählt, so könne es diesen nicht schwer fallen, Differenzen zwi schen Herrschaften und Dienstboten in den meisten Fällen zu heben. Ein Institut der Vertrauensmänner hätte aber gewiß auch eine moralische Wirkung von großem Belang, sowohl auf den Dienstboten, als den Land wirth, denn auch dieser trüge oftmals die Schuld von den bestehenden Uebelständen. Hieran knüpft nun dieser Verein noch zwei Wünsche. Sowohl bei den Landwirthen, als bei den Dienst boten vermisse man sehr häufig die Kenntniß der Ge sindeordnung, woraus ja wohl auch manche Uebelstände entspringen. Beide Theile könnten und sollten sich aller dings hierin belehren und belehren lassen; cs geschähe aber nicht und der Grund hiervon läge wohl in ihrem Bildungsgrade. Ob es daher nicht von großem Segen sein sollte, wenn durch Beschluß der Kammern das Institut der Vertrauensmänner ins Leben träte, diesem Institut die Pflicht mit auferlegt würde, im Januar eines jeden Jahres einen Gesindetag abzuhalten, um dem Gesinde die gesetzlichen Bestimmungen von Neuem bekannt zu machen und zu erläutern. Ferner wären die geistigen Fähigkeiten der Land wirthe sehr verschieden; es sei Manchem eine Unmöglich keit, ein genaues und bestimmtes Zeugniß auszustellen; ob es daher nicht rathsam sei, in jedem Gesindebuche drei Schemata, 1., 2. und 3. Grades beizugeben, ohne den Fähigeren die Freiheit zu nehmen, selbst ein Zeugniß zu fertigen. In gleichem Sinne, daß, um wahrheitsgetreue Gc- sindezeuanisse zu erlangen, dem Zeugnißbuche Formulare mit Censuren beigegeben werden möchten, spricht sich auch noch der Verein zu Memmendorf aus. Der Verein zu Steinpleis schließt sich zwar dem Vorschläge aus Austrägalgerichte an, verspricht sich aber wenig Erfolg; denn nur in den wenigsten Fällen würde Herrschaft und Dienstbote zu bewegen sein, beisammen zu bleiben, wenn gleich in der Wirklichkeit der eine Th eil eine größere Schuld trüge, als der andere, wenn überhaupt Lüderlichkeit, Bosheit, Unehrlichkeit ins Spiel käme; sehr häufig gäbe die meiste Veranlassung zu Streitigkeiten die böse Zunge. Wo Uebcreilungen vorkämen, würde sich der eine Theil allerdings durch Zureden des anderen leichter be wegen lassen, die Angelegenheit wäre daher immerhin eines Versuches werth und besonders in Ermangelung besserer Institutionen. Es sei nicht zu verkennen, daß in vielen Fällen die Herrschaften so viel Schuld trügen, wie die Dienstboten. Die Hauptcalamität hinsichtlich der Dienstboten sei in Sachsen die Industrie, welche sociale Verhältnisse gebracht, die nur zu ewigem Kampfe zwischen ihr und der Landwirtschaft geführt hätten. Könnte die Landwirthschaft ihre Arbeiter fortwährend im Trock nen und Warmen beschäftigen, ihnen so hohe Löhne, 399
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