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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,3
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028277Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028277Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028277Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll83. Sitzung 2029
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2107
- Protokoll87. Sitzung 2171
- Protokoll88. Sitzung 2203
- Protokoll89. Sitzung 2243
- Protokoll90. Sitzung 2271
- Protokoll91. Sitzung 2303
- Protokoll92. Sitzung 2339
- Protokoll93. Sitzung 2359
- Protokoll94. Sitzung 2393
- Protokoll95. Sitzung 2427
- Protokoll96. Sitzung 2463
- Protokoll97. Sitzung 2493
- Protokoll98. Sitzung 2513
- Protokoll99. Sitzung 2543
- Protokoll100. Sitzung 2579
- Protokoll101. Sitzung 2619
- Protokoll102. Sitzung 2643
- Protokoll103. Sitzung 2671
- Protokoll104. Sitzung 2711
- Protokoll105. Sitzung 2755
- Protokoll106. Sitzung 2781
- Protokoll107. Sitzung 2809
- SonstigesDecret, Bericht und Protokolle über ein in geheimer Sitzung am ... 2833
- Protokoll108. Sitzung 2845
- Protokoll109. Sitzung 2873
- Protokoll110. Sitzung 2903
- Protokoll111. Sitzung 2923
- BeilageBeilage II. Uebersicht der Verwendungen für Kunstzwecke 2953
- Protokoll112. Sitzung 2957
- BeilageBeilage III. Uebersicht der Kopfzahlen in den Straf- und ... 2992
- Protokoll113. Sitzung 2993
- Protokoll114. Sitzung 3035
- BandBand 1863/64,3 -
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artige'Beschränkung für Handelsgeschäfte, wenn auch nicht den; Wortlaute, doch den;. Geiste des Handelsgesetzbuches widerspricht und da Seiten W Hhrrn Regierungseommis- sars kein Bedenken dagegen erhoben worden ist, daß die gedachte Ausnahme in dem vorliegenden Gesetze Platz greife, da ferner Seiten des Herrn Referenten und der Deputation kein Widerspruch erhoben worden ist und da Jedenfalls durch eine positive Bestimmung einem Zweifel, der entstehen könnte, im Voraus begegnet wird, so erlaube ich mir, den Antrag zu stellen, dem §. 2 für den Fall, daß er angenommen wird, noch die Bestimmung hinzuzufügen: „Die Bestimmungen in §. 2 kommen für Handelsgeschäfte nicht in Anwendung." Dann würde die Sache wenig stens klar. Im Uebrigcn wird es mir allerdings schwer, den Aeußerungcn des Herrn Regierungscommissars gegen über meine Ansicht zu vcrthcidigen; aber ich muß doch be kennen, daß DaH, was er gesagt hat, mich nicht hat über zeugen können. Ich habe bereits in meiner ersten Rede zugegeben, daß einzelne Fälle vorkommen können, wo eine derartige Beschränkung wohl nützlich wirken wird; allein ich habe nur die Behauptung ausgestellt, daß im Allge meinen und überwiegend alle diese Beschränkungen Nach theil bringen werden und ich finde diese Nachthcile haupt sächlich darin, daß durch solche beschränkende Bestimmungen die Erlangung von Darlehen auf längere Zeit sehr er schwert und, jedenfalls auch vcrtheuert werden wird. Ich halte das für wichtiger, als einen Schutz gegen Leichtfer tigkeit und Leichtsinn im Gesetze hier auszustcllcn, der doch mehr oder weniger immer ein illusorischer bleiben wird. Zch werde deshalb nach wie vor gegen diesen ganzen Pa ragraphen stimmen und muß der geehrten Kammer anheim geben, welchen Beschluß sie darüber fassen wird. Allein den kleinen Zusatz , den ich, eben bemerkte, den erlaube ich mir doch der geehrten Kammer zur Annahme zu empfehlen und bitte den Herrn Präsidenten, ihn zur Unterstützung zu bringen. Königl. Commissar Or. Schwarze: MeinHerrPrä- sident! Ehe die Unterstützungsfrage auf den Antrag des Herrn Abg. Georgi gerichtet wird, sei es mir gestattet, eine andere Fassung varzuschlagen, mit'welcher vielleicht der geehrte Herr Abgeordnete sich um deswillen einverstanden erklären könnte, weil sie sich unmittelbar anschließt an den Wortlaut des Handelsgesetzbuchs und hierdurch jeden Zweifel über die Tragweite der Bestimmung beseitigen würde. Es ist nämlich, wenn ich bitten dürste, die Auf merksamkeit der geehrten Herren auf §. 3 des Entwurfs zu richten, bereits in H. 3 eine Ausnahme von der Bestim mung in H. 2 vorgeschlagcn worden und es würde sich diese anderweite Bestimmung daselbst leicht einschaltcn kaffen; man könnte dann sagen: „Auf Schuldverschreibungen, welche unter den gesetzlichen Voraussetzungen aus jeden Inhaber gestellt werden, sowie auf Darlehne, welche ein Kaufmann empfangt, und auf Schulden eines Kaufmgnns aus. seinen Handelsgeschäften leidet die im §. 2 enthaltene Vorschrift keine Anwendung." Ich weiß nicht, ob der Herr Abg. Georgi damit einver standen ist. Abg. Georgi: Ich habe nur den Zweck vor Angen und muß anerkennen, daß die von dem geehrten Herrn Regicrungscommissar vorgcbrachte Verbesserung meines Antrags wirklich eine Verbesserung ist; ich adoptire sie deshalb gern und bitte die geehrte Kammer, in dieser Weise meinen Antrag zu unterstützen. Ich möchte aber den Herrn Rcgiernngscommissar bitten, noch einmal die Worte mitzutheilen, die er in §. 3 eingefügt zu sehen wünscht. Königl. Commissar Or. Schwarze: Es würde §. 3 dann lauten: .„Aus Schuldverschreibungen, welche unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf jeden Inhaber gestellt werden, sowie auf Darlehne, welche ein Kaufmann empfängt, und auf Schulden eines Kaufmanns aus seiucn Handelsgeschäften leidet die in §. 2 enthaltene Vorschrift keine Anwendung." Ich erlaube mir, zu wiederholen, daß die Einschaltung, die ich soeben vorgeschlagcn habe, wörtlich übereinstimmt mit Art. 292 des Handelsgesetzbuchs. Präsident Haberkorn: Ich behandle den Antrag trotzdem nur als einen aus der Mitte der Kammer ge stellten und eS wird deshalb von mir die Unterstützungs frage darauf gestellt werden. Es soll nach dem Anträge des Abg. Georgi zu §. 3 folgender Satz ausgenommen werden: „sowie auf Darlehen, welche ein Kaufmann em pfängt, und auf Schulden eines Kaufmanns aus seinen Handelsgeschäften." Unterstützt die Kammer diesen eventuellen Antrag? — Zahlreich. — Herr Referent! Referent Koch: Außer dem vom Herrn Regierungs- commissar augezogenen Artikel glaube ich noch auf Ar tikel 326 des Handelsgesetzbuches, welcher von der Zeit der Erfüllung einer Verbindlichkeit handelt, aufmerksam machen zu sollcu. Nach meiner Ansicht würde dieser Artikel des Handelsgesetzbuches neben dem Gesetze, welches wir berathen, fortzubestchen haben und es ergiebt sich aus diesem Artikel von selbst, daß bei Handelsgeschäften jede beliebige Zeit der Erfüllung einer Verbindlichkeit durch Vertrag festgesetzt werden kann. Jndeß, da Zweifel vorliegcn, so bin ich mit dem Anträge, wie er nunmehr von dem geehrten Abg. Georgi eingereicht worden ist, voll ständig einverstanden und gebe anheim, ob cs nicht zweck mäßig sei, daß die Deputation denselben zum ihrigen mache. Ich bin wenigstens dafür, daß er als Antrag der Deputation zur Abstimmung gebracht werde, wenn die geehrten Deputationseollcgen damit einverstanden sind.
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