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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,3
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028277Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028277Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028277Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- Decret, Bericht und Protokolle über ein in geheimer Sitzung am 10. Mai 1864 behandelte, die dermalige Lage des Zollvereins betreffende Mittheilung.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll83. Sitzung 2029
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2107
- Protokoll87. Sitzung 2171
- Protokoll88. Sitzung 2203
- Protokoll89. Sitzung 2243
- Protokoll90. Sitzung 2271
- Protokoll91. Sitzung 2303
- Protokoll92. Sitzung 2339
- Protokoll93. Sitzung 2359
- Protokoll94. Sitzung 2393
- Protokoll95. Sitzung 2427
- Protokoll96. Sitzung 2463
- Protokoll97. Sitzung 2493
- Protokoll98. Sitzung 2513
- Protokoll99. Sitzung 2543
- Protokoll100. Sitzung 2579
- Protokoll101. Sitzung 2619
- Protokoll102. Sitzung 2643
- Protokoll103. Sitzung 2671
- Protokoll104. Sitzung 2711
- Protokoll105. Sitzung 2755
- Protokoll106. Sitzung 2781
- Protokoll107. Sitzung 2809
- SonstigesDecret, Bericht und Protokolle über ein in geheimer Sitzung am ... 2833
- Protokoll108. Sitzung 2845
- Protokoll109. Sitzung 2873
- Protokoll110. Sitzung 2903
- Protokoll111. Sitzung 2923
- BeilageBeilage II. Uebersicht der Verwendungen für Kunstzwecke 2953
- Protokoll112. Sitzung 2957
- BeilageBeilage III. Uebersicht der Kopfzahlen in den Straf- und ... 2992
- Protokoll113. Sitzung 2993
- Protokoll114. Sitzung 3035
- BandBand 1863/64,3 -
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Zugleich ist der Zweiten Kammer mittelst Schreibens des Herrn Finanzminister an den Herrn Präsidenten der Entwurf eines mit der königlich preußischen Re gierung verabredeten Vertrags vorgelegt worden und wird beantragt, es wolle die Zweite Kammer im Verein mit der Ersten Kammer dazu, daß die königliche Staats regierung diesen Vertrag unterzeichne, ihre Zustimmung erklären. Das Präsidium ist ersucht worden, bei der großen Dringlichkeit der Angelegenheit zu gedachtem Zweck bereits auf Dienstag, den 10. d. M. eine geheime Sitzung auzubcraumen und es hat in der gestrigen Sitzung die geehrte Kammer diese Angelegenheit der unterzeichneten' Deputation zur schleunigen Berichter stattung überwiesen. Die Deputation ist sogleich über die in die Inter essen des Landes tief eingreifende Angelegenheit in Be- rathung getreten und wenn sie auch einerseits bedauern muß, daß infolge des dringenden Wunsches der könig lich preußischen, Regierung/ sofort eine Erklärung zu empfangen, für den zu fassenden Entschluß so kurze Zeit gegeben ist, so darf sie andererseits doch hoffen, die ge ehrte Kammer werde in den einmal gegebenen Verhält nissen die Richtung, in welcher dieser Entschluß zu fassen sein möchte, so klar und bestimmt vorgezeichnet finden, daß ihr derselbe kaum zweifelhaft sein wird. Jedenfalls wird die Frage: ob die Kammer sofort darüber Berathung und Beschlußfassung stattfindcn las sen will, vor Allem zur Entscheidung zu bringen sein. Die Deputation kann im Interesse der Sache nur dazu ratheu und wendet sich nun zu Dieser selbst. Sie darf wohl voraussetzeu, daß die Vorgänge seit nun ziemlich zwei Jahren in Beziehung auf den zwischen der königlich preußischen und der kaiserlich französischen Regierung vorläufig abgeschlossenen Handelsvertrag im Wesentlichen der geehrten Kammer bekannt find. Wäh rend die königlich sächsische Regierung, unter Zustimmug des außerordentlichen Landtages des Jahres 1862 jenem Vertrage zugestimmt und dabei von Seiten der Kammern lediglich eine Reihe von Wünschen, um deren nachträg liche Berücksichtigung gebeten wurde, an die Regierung, gebracht worden war, hat der gedachte Vertrag auf an derer Seite dem entschiedensten Widerspruche begegnet. Die Regierungen der südlichen und südwestlichen Staaten des Zollvereines sind es hauptsächlich, welche ihre Interessen sowohl in Politischer, als in volkswirthschaftlicher Richtung durch den Vertrag gefährdet glauben, und nicht allein ist Letzterem von jener Seite bis jetzt die Zustimmung ver sagt worden, es droht leider noch weit Schlimmeres: der Zerfall des Zollvereins, rücksichtlich dessen mit Ende nächsten Jahres die Verträge ablaufen. Nächst den Be denken gegen die Ausdehnung der Tarifreform, welche sich an den Vertrag mit Frankreich knüpfen mußte, sind es hauptsächlich, auf dem Verhältnis; von Oesterreich zu dem Zollverein gestützte Erwägungen, welche dem Wider spruch gegen den Handelsvertrag zum Grunde gelegt werden. Oesterreich bietet Alles auf, um den Abschluß dieses Vertrages zu verhindern und auf seinen Einfluß, namentlich bei der königlich bayerischen Regierung ist sicherlich zunächst der Widerspruch zurückzUsühren, der sich gegen den Vertrag kund giebt. Da' aber mit derselben Festigkeit die königlich preu ßische Negierung' an dem Vertrage' und der ihm zu Gründe liegenden handelspolitischen Reform festhält und Beides zur unerläßlichen Bedingung der Erneuerung der Aollvereinsv'crträge macht, so wirb die Besorgniß immer näher gerückt, daß der Zollverein auseinandcrfallest könnte, wenn es nicht noch in der letzten Stunde gelingt/ die Gegensätze zu vermitteln und die einzige nationale Schöpfung in Deutschland seit einer langen Periode zn erhalten. Bei der gegenwärtig in Berlin versammelten Zollconfcrenz sind die Vertreter von Bähern, Württem berg, Hessen-Darmstadt und Rässäü gar nicht erschienen und es dürfte die Conferenz resultatlos astscinänder- gehen. Der Herr Staatsminister der Finanzen hat es über nommen, der geehrten Kammer die Geschichte der über den französischen Vertrag und' die Erneuerung der Zoll- vercinsverträge seit dem Jahre 1862 stattgcfustdenest Verhandlungen in ihren wesentlichsten Momenten initzst- thcilen oder in das Gedächtnis; zurückzurufen. Von dem wichtigsten Einstich hierauf war die kaiser lich österreichische Proposttion vom io. Juli 1862, durch welche eine theilweise Vereinigung, theils nähere Ver bindung zwischen den Zollvereinsstaaten und Oesterreich' angeboten wurde, freilich in einer so complicirten, sosehr den größten praktischen Schwierigkeitest begegnenden Weise, daß der Gedanke' wähl aufkommen konnte, es sei die ganze Proposttion mehr zu dem Zwecke gemacht worden, etwas Unerwünschtes zu verhindern, als etwas Er wünschtes, Ausführbares und Zweckmäßiges zu sch'asfcist Es möge ganz dahin gestellt bleiben, ob diese Zweifel berechtigt sind oder nicht, jedenfalls steht soviel fest, daß der österreichische Vorschlag dem allerentschicdensten Wi derspruche der königlich preußischen Negierung begegnet, von keiner anderen Zollvereinsrcgierung angenommen worden ist, und daß der Gedanke aufgegeben werden muß, auf dieser oder ähnlicher Grundlage eine Einigung horbeigeführt zu sehen. Die Destillation stellt den KannnermiLgl-iddcrn', welche die österreichischen' Vorschläge cinsehen und sich iü das Gedächtniß zurückrufcn möchten, dieselben zur Verfügung. In der letzten Zeit schien man sich in Oesterreich von der Unausführbärkeit jener Proposttion überzeugt zu haben und richtete seine Opposition hauptsächlich nur gegen Artikel 31 des französischen Handelsvertrags, durch welchen Frankreich und der Zollverein sich gegenseitig die Rechte der meistbegünstigten Nationen einräumen, so daß künftig Oesterreich Zollbegünstigungen nicht erlangen könnte, ohne daß sie gleichzeitig Frankreich eingeraumt würden. Ein gänzlicher Eintritt Oesterreichs in den Zollverein ist dagegen in dem französischen Vertrage ge wahrt. Aus dem sächsischen Standpunkte könnte Ich wenig Bedenken unterliegen, eine Modisication des Artikels 31 zu Gunsten Oesterreichs eintreten zu sehen; aber es muß billig daran gezweifelt worden, ob es gelingest könnte, Frankreich zu einem Verlassen der Gründlage aller Han delsverträge, nach welcher mail sich gegenseitig die Rechte der meistbegünstigten Nationen ein'räumt, zu vermögen. Frankreich könnte mindestens dann ein gleiches Abgcheu von dem Grundsätze zu Gunsten anderer Staaten bean spruchen und es würde dies für die Interessen des Zoll vereins höchst bedenklich seist. Ist Berücksichtigung dieses Zweifels ist versucht worden, im Wege der Verhandlung vor definitivem Abschluß des französischen Vertrags die weiteren Begünstigungen zu erfahren, welche Oesterreich 415'"
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