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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,3
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028277Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028277Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028277Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- Decret, Bericht und Protokolle über ein in geheimer Sitzung am 10. Mai 1864 behandelte, die dermalige Lage des Zollvereins betreffende Mittheilung.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll83. Sitzung 2029
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2107
- Protokoll87. Sitzung 2171
- Protokoll88. Sitzung 2203
- Protokoll89. Sitzung 2243
- Protokoll90. Sitzung 2271
- Protokoll91. Sitzung 2303
- Protokoll92. Sitzung 2339
- Protokoll93. Sitzung 2359
- Protokoll94. Sitzung 2393
- Protokoll95. Sitzung 2427
- Protokoll96. Sitzung 2463
- Protokoll97. Sitzung 2493
- Protokoll98. Sitzung 2513
- Protokoll99. Sitzung 2543
- Protokoll100. Sitzung 2579
- Protokoll101. Sitzung 2619
- Protokoll102. Sitzung 2643
- Protokoll103. Sitzung 2671
- Protokoll104. Sitzung 2711
- Protokoll105. Sitzung 2755
- Protokoll106. Sitzung 2781
- Protokoll107. Sitzung 2809
- SonstigesDecret, Bericht und Protokolle über ein in geheimer Sitzung am ... 2833
- Protokoll108. Sitzung 2845
- Protokoll109. Sitzung 2873
- Protokoll110. Sitzung 2903
- Protokoll111. Sitzung 2923
- BeilageBeilage II. Uebersicht der Verwendungen für Kunstzwecke 2953
- Protokoll112. Sitzung 2957
- BeilageBeilage III. Uebersicht der Kopfzahlen in den Straf- und ... 2992
- Protokoll113. Sitzung 2993
- Protokoll114. Sitzung 3035
- BandBand 1863/64,3 -
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scheu Erklärung in Aussicht genommen sind. Hiernach hatte die Deputation vor Allem nach jener Erklärung zu fragen und sie sich zu erbitten. — Sie ist der Depu tation gegeben worden und wird jedem Mitglieds, das sie einzusehcn wünscht, von dem unterzeichneten Refe renten vvrgelegt werden. Eine detaillirte Wiedergabe des umfänglichen Actcnstücks in diesem Bericht ist bei der Kürze der gegebenen Zeit unthunlich. Die königl. preußische Regierung stellt darin an die Spitze, daß sie gern mit Frankreich über Abänderungen, Ergänzungen und Erläuterungen der Verträge in Verhandlung treten und die Erreichung der bezüglichen Wünsche ihrer Zoll- perbündeten in loyaler Weise zu fördern suchen werde. Allein, da es unmöglich sei, Asnderungsvorschläge in den Kreis der Verhandlung zu ziehen, welche mit der Tendenz der Verträge: durchgreifende Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs, nicht vereinbar seien, so könne die preußische Regierung Anträge, welche darauf hin zielten, dem gegenseitigen Verkehre Erleichterungen zu entziehen, die demselben zugesagt waren, grundsätzlich nicht vertreten. Es bestehe in dieser Beziehung ein wesentlicher Unterschied zwischen den gewünschten Ab änderungen für Tarif (französische Zollsätze) und Tarif L (vereinsländische Zollsätze). ALminderung der ersteren könne sie, Erhöhung der letzteren könne sie nicht bevorworten und das Letztere um so weniger, als dabei die überwiegende Mehrzahl der beanstandeten Tarifsätze, solche seien, rücksichtlich welcher man sich erst im letzten Augenblicke mit Frankreich verständigt habe, nachdem Preußen bis dahin angeblich an den Sätzen festgehaltcn habe, welche man von anderer Seite jetzt wünsche. — Eine nochmalige Verhandlung darüber würde nichts An deres sein, als eine Erneuerung der Verhandlungen über die Gesammtheit des Tarifs, also eventuell eine Auf hebung der Verträge, an welche Preußen sich für ge bunden. erachte. In eine solche Verhandlung würde Preußen nicht eintreten können. Die königl. preußische Regierung giebt weiter eine Aufzählung derjenigen Abänderungen, Erläuterungen und Ergänzungen, welche die königl. preußische Regie rung von dem ebenbezeichnet en Standpunkte aus zum Gegenstände des Vernehmens mit Frankreich zu machen bereit sei; es wird aber zugleich hinzugefügt, daß Preußen in diese Verhandlung nicht eintretcn könne, wenn es nicht in der Lage sei, an Frankreich die bestimmte Er klärung abzugeben, daß im Fall einer Verständigung auf Grundlage der von ihm zu machenden Vorschläge die Zustimmung sämmtlicher Vereinsregierungen zu den abgeschlossenen Verträgen gesichert sei. Die preußische Regierung ersucht deshalb diejenigen Bercinsregierungen, welche den Vertragen ihre Zustimmung noch nicht er- theilt haben, sie zu einer solchen Erklärung zu ermäch tigen und fügt hinzu, daß sie außer Stande sei, andere, als die von ihr bezeichneten Punkte zum Gegenstände des Vernehmens mit Frankreich zu machen. Sie würde des halb eine Erklärung, in welcher die Zustimmung von der Erledigung solcher anderen Punkte abhängig gemacht werden möchte, als eine Versagung der Zustimmung an zusehen haben. Hiernächst enthält die preußische Erklärung Vor schläge über in Beziehung ans die künftige Gestaltung der gegenseitigen Handels- und ZoNverhältnisse mit Oesterreich zu eröffnende Verhandlungen, Vorschläge, mit denen man ganz einverstanden sein kann und denen nur ein Erfolg gewünscht werden muß. Weniger erfreulich ist, nach Auffassung der Depu tation, der Standpunkt, welchen die Preußische Regierung den in Beziehung auf den französischen Handelsvertrag geäußerten Wünschen gegenüber, wie oben referirt, ein nimmt. Die geehrte Kammer wird sich erinnern, daß der außerordentliche Landtag des Jahres 1862 der Ge nehmigung des französischen Handelsvertrages eine Reihe von Wünschen hinzufügte, deren möglichste Berücksichti gung bei nachträglich zu eröffnenden Verhandlungen der Staatsregierung angelegentlich empfohlen wurde. Die meisten und wichtigsten dieser Wünsche bezogen sich auf die, nach Ansicht der Kammern, etwas zu weit gehende Herabsetzung des Einggngszolles für einige Gewerbs punkte und aus daraus hervorgehende Besorgnisse für die sich damit beschäftigende Industrie. Die Deputation hat nun zwar aus den Tarifverhandlungen in Berlin mit Befriedigung ersehen, daß die hohe Staatsregierung dabei diese Wünsche angeregt hat; allein sie hat eben so wohl aus der referirten Erklärung der königl. preußischen Regierung ersehen müssen, daß letztere dieselben der kaiserlich französischen Regierung gegenüber nicht einmal zur Sprache bringen will, insoweit sie sich auf Beschrän kung in Herabsetzung von diesseitigen Eingangszöllen beziehen. Die Deputation vermag die unbedingte Nothwendig- keit des hierbei von der königl. Preußischen Regierung gewählten Standpunktes nicht anzuerkennen. Letztere giebt selbst zu, daß sie vor Abschluß des Vertrages rücksichtlich der meisten der beanstandeten Tarifsätze auf demselben Standpunkte sich befunden habe, wie die dissentirenden Regierungen, und schwerlich kann ein Verlassen der Grundprincipien des Vertrages darin gefunden werden, daß nachträglich noch einmal versucht würde, die kaiserlich französische Regierung im Wege der Verhandlung zu einem Entgegenkommen auf so vielseitig geäußerte Wünsche zu bestimmen. Auch kann-und will die unterzeichnete Deputation der Hoffnung nicht entsagen, daß die preußische Regierung in Anerkennung des großen Entgegenkommens von Sachsen und des Umstandes, daß Sachsen zwar dringende Wünsche geäußert, nicht aber Bedingungen gestellt hat, sich werde bereit finden lassen, die sächsischen Wünsche, auch da, wo sie mit dem oben referirten preußischen Standpunkt nicht übereinstimmen, Frankreich gegenüber zur Sprache zu bringen und in loyaler Weise zu bevorworten. Dis Deputation wird sich gestatten, der geehrten Kammer am Schlüsse dieses Berichtes einen hierauf gerichteten Antrag zu empfehlen. Die Deputation glaubt aber hierbei noch einen anderen nicht unwichtigen Wunsch zur Sprache bringen zu müssen. In dem französischen Vertrage war in dem Tarif L — Zollsätze bei der Einführung in den Zollverein — für eine Reihe wichtiger Artikel der Ein tritt der ermäßigten Zollsätze für einen etwas, ferneren Zeitraum — auf die Jahre 1864, 66 und 66 — ver schoben, in der ausgesprochenen Absicht, den betreffenden Gewerbszweigen einige Zeit zu lassen, diejenigen Ein richtungen zu treffen, welche zu Begegnung der verstärkten Concurrenz mit dem Auslande erforderlich sein würden und nächstdem dem Vertrieb der zu höheren Zollsätzen eingeführten Waaren vor 'Eintritt der niedrigeren Sätzo einige Zeit zu lassen. Durch die Verzögerung, welche in
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