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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,3
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028277Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028277Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028277Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll83. Sitzung 2029
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2107
- Protokoll87. Sitzung 2171
- Protokoll88. Sitzung 2203
- Protokoll89. Sitzung 2243
- Protokoll90. Sitzung 2271
- Protokoll91. Sitzung 2303
- Protokoll92. Sitzung 2339
- Protokoll93. Sitzung 2359
- Protokoll94. Sitzung 2393
- Protokoll95. Sitzung 2427
- Protokoll96. Sitzung 2463
- Protokoll97. Sitzung 2493
- Protokoll98. Sitzung 2513
- Protokoll99. Sitzung 2543
- Protokoll100. Sitzung 2579
- Protokoll101. Sitzung 2619
- Protokoll102. Sitzung 2643
- Protokoll103. Sitzung 2671
- Protokoll104. Sitzung 2711
- Protokoll105. Sitzung 2755
- Protokoll106. Sitzung 2781
- Protokoll107. Sitzung 2809
- SonstigesDecret, Bericht und Protokolle über ein in geheimer Sitzung am ... 2833
- Protokoll108. Sitzung 2845
- Protokoll109. Sitzung 2873
- Protokoll110. Sitzung 2903
- Protokoll111. Sitzung 2923
- BeilageBeilage II. Uebersicht der Verwendungen für Kunstzwecke 2953
- Protokoll112. Sitzung 2957
- BeilageBeilage III. Uebersicht der Kopfzahlen in den Straf- und ... 2992
- Protokoll113. Sitzung 2993
- Protokoll114. Sitzung 3035
- BandBand 1863/64,3 -
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ser Rücksicht und da der Fall des Eintrittes eines Be amten in die zehnte Rathsstelle, welcher bis. dahin einen Ivesentlich unter 2000 Thlr. zurückbleibenden Gehalt be zogen hat, darum der gewöhnliche sein wird, weil solche Beamte, welche vor ihrer Anstellung als Ministerialrath bereits über 2000 Thlr. Gehalt bezogen haben, wohl nur selten die letzte Ministerialrathsstelle einnehmen werden, dürste eine weitere Abstufung der Gehalte dieser Stellen bis auf 1800 Thlr. herab nicht unangemessen Erscheinen. Im vorliegenden Falle ist der Gehalt des als 10. Rath eintretenden bisherigen Hülfsarbeiters für die ab gelaufene Finanzperiode mit 1500 Thlr. angesetzt gewesen und es erschien aus diesem Grunde und da die Kammer in dem gleichen Falle der Budgets des Cultus und der Justiz eine Abminderung des Gehaltspostulates für den als Rath eintretenden Hülfsarbeiter bereits genehmigt Hat, der Deputation um so mehr gerechtfertigt: den Gehalt des 10. Rath es im Ministerium des Innern auf 1800 Thlr. fcstzustcllen und demgemäß das Postu lat unter 4 um 200 Thlr. abzumindern. 2. Der Gehalt des unter den zehn Ministerialrathen begriffenen Referenten für Medicinalangelegenheiten war für die abgelaufene Finanzperiode mit 1800 Thlr. und zwar zur Halste etatmäßig und zur Hälfte transitorisch bewilligt, weil bei der, der letzten Ständeversammlung in Aussicht gestellten Neuorganisation des gesummten Medicinalwesens die Möglichkeit einer wesentlichen Ab änderung der Stellung des Medicinalreferenten vorlag. Derselbe ist in der gegenwärtigen Vorlage wieder um etatmäßig postulirt und unter dem Ansätze Nr. 4 begriffen. Soweit der Entwurf der Medieinalorganisation der Deputation bekannt geworden und worüber Näheres bei Pos. 23 ä mitzutheilen ist, soll die Stellung des Medicinalreferenten künftig, wie sie bisher war, die eines Ministerialsrathes sein. Der der Deputation mitgetheilte „Entwurf für die Organisation des Medicinalcollegiums" sagt hierüber in § 8 (Deputationsacten Vol.I. Blatt 71 b): „Der Medicinalreferent des Ministeriums des Innern ist, als solcher, zugleich Mitglied des Medi- cinalcollegiums. Er hat in den zur Vorbereitung und Begutachtung diesem überwicsenenGeschästen verlaufen den Verwaltung der Regel nach den Vortrag zu halten, die Berathungsresultate schriftlich zu fixiren und über haupt den geschäftlichen Verkehr zwischen dem Mini sterium des Innern und dem Medicinalcollegium auf dem kürzesten Wege zu vermitteln. In den geeigneten Fällen kann neben oder anstatt desselben auch ein zweiter oder ein anderer Rath des Ministeriums mit dieser Vermittelung beauftragt werden." Da nun aber der Entwurf der Medicinalverfassung bis jetzt der Ständeversammlung noch nicht zur Beschluß fassung vorlicgt, auch infolge der von der Kammer be züglich baldiger Beendigung des Landtags gestellten An träge die Möglichkeit vorhanden ist, daß derselbe in nächster (Zeit nicht zur Verabschiedung, und daher die beabsichtigte Aenderung des Medicinalwesens nicht sofort zur Ausführung komme, so hält es die Deputation für zweckmäßig, der Kaminen in Hinsicht jedes auf die Me- dicinalorganisation bezüglichen Beschlusses freie Hand zu erhalten, und daher, obgleich die künftige Beibehaltung eines Ministerialrathes als Medicinalreferenten mit gro ¬ ßer Wahrscheinlichkeit vorauszusehen ist, dennoch vorzu schlagen: . den Gehalt desselben nicht etatmäßig, sondern transi torisch zu bewilligen, und demgemäß 2000 Thlr. der Bewilligung zu Unterposition 4 im transitorischen Etat zu verschreiben. Gegen die pöstulirte Erhöhung dieses Gehaltes im gleichen Maße, wie die Gehalte der übrigen Rathe unter Nr. 4, geht der Deputation ein Bedenken nicht bei. 3. Nächstdem ist an dieser Stelle derjenigen remunerir- ten Nebenämter zu gedenken, welche von Mitgliedern und Subalternen des Ministe,riums neben ihren etat mäßigen Stellen verwaltet werden. Der Ministerialdirector (Nr. 2) ist für die Dauer der Vacanthaltung der Stelle des Ressortministers mit dem stellvertretenden Vorsitze im Ministerium beauftragt, und bezieht dafür zeitweilig die, nach Ansicht der Depu tation die durch die dadurch bedingte bedeutende Ge schäftslast gerechtfertigte Remuneration von 500 Thlr. Der Director der Abtheilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel (Nr. 3) verwaltet zugleich die Stelle des Directors des statistischen Büreaus. Es wird die Be gutachtung der Pos. 29a der Deputation Gelegenheit zu dem Nachweise bieten, daß diese Combination sowohl be züglich der Leistungen der statistischen Staats anstatt, als in finanzieller Rücksicht vorteilhaft ist. 4. Anlangend die mit der dritten und siebenten Raths stelle dermalen verbundenen Nebenfunctionen, ist der De putation nachstehende Erläuterung zugegangen: „Der Inhaber der dritten Rathsstelle im Ministe rium des Innern bezieht 400 Thlr. aus Pos. 23 ä III als Gratification wegen des Vorsitzes bei der Ve terinärcommission. Es ruht jedoch dieser Bezug nicht auf der obge dachten Stelle, vielmehr kann solcher bei vorkommender Personalveränderung auch auf einen anderen, nach Befinden außerhalb des Ministeriums angestcliten Be amten übergehen, weshalb bei Aufstellung eines Nor maletats auf die zufällig einer Person übertra genen Nebenfunctionen keine Rücksicht zu nehmen sein dürfte, da hierunter jeden Tag Veränderungen eintreten können. Dasselbe ist bei den, von dem Inhaber der sie benten Stelle dermalen, theils als commissarischer Vor stand beim stenographischen Institute, theils als Com- missar für das Dresdner Journal zu beziehenden Remunerationen, zu beziehenden Gratifikationen, der Fall; doch haben diese beiden Bezüge von zusammen 600 Thlr. auf den Gehaltsetat des Ministeriums insofern Ein fluß gehabt, als dem Stelleninhaber anstatt 1800 Thlr. Gehalt bisher nur 1200 Thlr. vom Etat zu Pos. 19 gewährt, und daher jährlich 600 Thlr. erspart worden sind." Bezüglich der 7. Rathsstelle hatte die Deputation, mit den gegebenen Erläuterungen im Allgemeinen sich einverstanden zu erklären, und hat dabei nur zu bemer ken, daß die für diese Stelle nicht zur Verwendung kom--
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