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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Davon ab die stets präsenten Officiere, Unterofstciere und Spielleute . . 2247 365 14422 2411 Der Mann 24 Monat im Ganzen Der Mann 36 Monat präsent, macht .... 3 — 4807 präsent, macht . . 2 — 1220 4807 An Aerzten sind nachzuweisen nach H. 14, welcher lautet: ' , „An geprüften Militärärzten soll mindestens gestellt werden: , ft für die Truppest einÄrzt aus 300Streitbare, für steh end e und ambulante Feld Hospitäler ' ein Arzt auf 30 Kranke, ... ! das heißt auf 300 bis 360 Manu des Haupt- und Reservecontingents. ,.^>7ft.ftft. Das nach dem Bedarf, zu stellende höhere - ärztliche Personal ist in dieser Zahl mitbegriffen." Sonach haben wir für Haupt-, Reserve- und Ersatz- contiügente 135 Mann zu stellen, wovon laut §. 26 e i/z vacant gehalten werden können, so daß also 90 Mann .für den Frieden vollständig-genügen Mssett. . Für die zu stellenden 4ß Geschütze sind nach K, 10 an Fahrern 460 Mann verlangt und nach 26 in „Wen zu führen." „ "ft , Bestimmt, formulirte Anzahl, und, Formation. der höheren Stäbe und des Generalstabes .schd, ,in der Bfin- deskriegsverfassung nicht zu finden, jedenfalls genügt der dermalige Bestand in her sächsischen Armee und ist für jetzt außer Betracht, gelassen. Wiederholung: Offi- Unter- Spiet- Mann eiere, officiere. leute. präsent.^ '' Es verlangt die urcl. der nichtstrei- Bundeskrieasä - - Ü-nden Mannschaft. Verfassung . . 483 1547 382 6027 ^58^anÄ DasBudgetver- i stets präsent, incl. langt . . . : . 621 195 2 632 7656-250 Officrersdiener, Demnach mehr 138 405 250 1629 Darunter neues > Postulat ... 59 206 33 146 Außer Betracht ist dasB'efugniß geblieben, die nach §§. 23 und 26 a benannte Zahl an Offieieren und Unter- officieren vacant zu halten, sowie die Möglichkeit, die Diester der Oberofficiere und Reiterofficiere — wie es, in anderen.Armeen geschieht — als Streitbare astfzu- führeN, und die als Stellvertreter wieder eingetretene, bereits ausgediente Mannschaft in Anrechnung zu bringen, zusammen über 2000 Mauri. Es ist sonach anzunehmeu, daß der dermalige Be stand detz Armee die neuesten Forderungen des Bundes bereits um ca. 4000 Mann, wozu das Material über die Bundesforderung hinaus nach Obigem vorhanden, übersteigt, was für den inneren Landdienst genügen möchte. Es beruft sich das königl. Kriegsministerium zu Rechtfertigung der gestellten Postulats 1. auf die §§.4 und 10 der Bundeskriegsverfassung, folgendermaßen lautend: Folglich im Ganzen 6027 Mann stets präsent. §.4. „In der Zahl der §. 1 erwähnten Contingente ist nur die streitbare Mannschaft aller Waffen gattungen begriffen. Zur streitbaren Mannschaft werden gerechnet: die Officiere, Unterofficiere, Gemeine, Spiel- und Zimmerleute, dann die Artilleriefuhrwesenssoldaten, soweit sie nach §. io hinzugezählt werden dürfen, -, ferner von Musikern höchstens acht bei jedem Ba taillon, insofern sie auch als wirkliche Spielleute (d. i. Signalisten) verwendet werden können. §.10. Für die Bedienung der Feldgeschütze werden im Durchschnitt auf jedes Stück 30 Mann an Stäben, Bedienungsmannschaft und Fahrern der Geschütze, sowie der Munitionswagen der Bat- lernen Was über diese Zahl für die Munitions- colonnen und für das sonstige Artilleriefuhrwesen an Mannschaften nöthig ist, wird ohne Einreihung in die Contingente durchschnittlich mit 10 bis 15 Mann auf jedes Geschütz gestellt — Raketeure aber, wo diese nach §. 8 erforderlich sind, können als Streitbare angerechnet werden." Dagegen hat die Deputation zu bemerken, daß, wenn guch Lei erner Mobilisirung ca. 2000 Mann Nichtstrei tende fehlen sollten, diese doch wohl leicht aus der 5000 bis 6000 Mann betragenden Kriegsreserve zu entnehmen oder nachzuweisen sein würden, daher obige Paragra phen eine Begründung des Mehrpostulats nicht abgeben können. 2. Wird auf §§721, 36 und 39 Bezug genommen. . Sie lauten: §. 21. . „Die Heeresmacht des Bundes muß sich stets in einem Zustande befinden, welcher geeignet ist, allen Wechselfällen zu genügen und im eintreten den Falle den Uebergang aus der Friedens- in die Kriegsbereitschaft mit der erforderlichen Beschleu nigung zu bewirken. - - Die Friedensbereitschaft muß daher die Mittel gewähren, in möglichst kurzer Zeit erforderlichen falls gleichzeitig , das Haupt- und Reservecontingent in allen Waffengattungen marsch- und schlag fertig für das Feld und für die Besatzung der Bundesfestungen aufzustellen, sowie die Ersatztruppen zu formiren. Die zur Erreichung dieses Zweckes für die Friedensbereitschaft der drei Contingente nachstehend erth eilten Bestimmungen sind nur als Minima der Bundesforderungen zu betrachten, unbeschadet des jenigen, was über diese Contingente und deren
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