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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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habt, mit Osficieren hierüber zu sprechen. Ja, ich kann versichern, es haben sich mir Offtciere ausdrücklich in der Absicht genähert, um zu erfahren, ob die Kammer geneigt sei, dazu beizutragen, daß das vorgeschlagene Verhältniß der Zulage abgeändert werde. Und das will gewiß viel sagen; denn Sie wissen, meine Herren, daß Officiere in der Aeußerung ihrer Meinung sehr vorsichtig sind, vor züglich, wenn die Meinung von der des Kriegsministeriums abweicht. Es ist auch sehr erklärlich, daß die Officiere mit der vorgeschlagenen Art der Gehaltszulage nicht ein verstanden sind. Eine Lieutenantszeit dauert 5—6 Jahre. Während dieser Zeit genießt der junge Mann, wie heute bereits mehrfach bemerkt wurde, meistentheils noch die Unterstützung des Vaters, und wenn das nicht der Fall ist, wenn er sich von seinem Gehalte nicht erhalten kann, nun dann wird er sich auch von 1 Thlr. mehr, den der Herr Kriegsminister will, wahrhaftig nicht erhalten. (Ruf! Zweie! Zweie!) 2 Thlr. will die Minorität bewilligen, 3 Thlr. ver langt das Kriegsministerium, also ist ein Thaler Differenz. Ich habe Gelegenheit gehabt, nicht etwa blos mit Ober lieutenants zu sprechen, welche durch die Vorlage der Re gierung sich beeinträchtigt glauben könnten, sondern auch die Unterlieutenants, die nach dem Vorschlag der Minori tät etwas weniger erhalten würden, sind hiermit einver standen, eben so auch die höher stehenden Officiere, denen es ziemlich gleichgültig fein könnte, ob die unter ihnen stehenden Chargen etwas mehr oder weniger bekommen. Ich weiß recht wohl, es existirt noch ein Grund, der viel leicht Viele von Ihnen bedenklich machen könnte, dem An trag der Minorität beizustimmen. Sie fürchten, wenn wir heute den Unterlieutenants nur 24 Thlr. bewilligen und den Oberlieutenrnts 60, der Herr Kriegsminister werde am nächsten Landtag die ihm heute abgeschlagenen 12 Thlr. noch nachfordern. Ich hoffe aber doch, nachdem das Kriegsministerium in jeder Beziehung so reichliche Zulagen erhalten hat, nachdem die Kammer sich so bereit willig gezeigt, alles Mögliche zu thun, was der Herr Mi nister verlangt, er werde den Krieg nicht noch weiter treiben-und auch diese 12 Thlr. für die Lieutenants nach- verlangen. Dann, meine Herren, glaube ich aber auch, daß die sächsischen Kammern noch ein Gedächtniß haben; ich glaube- man würde sich der heutigen Debatte erinnern. Freilich würde es zu großer Beruhigung gereichen, wenn der Herr Minister erklärte, daß er an eine Nachsorderung nicht dächte. Aber auch wenn.das nicht geschehen sollte und wenn die Regierung auf der Forderung besteht, wer den wir, indem wir für die Minorität stimmen, beweisen können, daß nicht wir es sind, welche die vielfach aus gesprochenen Wünsche nicht berücksichtigen. Dem Anträge des Abg, von Nostitz-Paulsdorf werde ich Lei alledem meine Zustimmung nicht: geben. Ich fürchte,, daß die Differenz in Bezug auf die Gehalte dadurch zu groß wird und daraus könnte dann allerdings einiges Recht, für den Herrn Minister hergenommen werden, eine Nachbesserung, für die Lieutenants zu fordern. Ich glaube auch, daß wir mit dem Princip in Conflict kämen, welches wir bei. allen Gehaltsaufbesserungen festgehalten haben. Ich werde- daher für die Minorität stimmen, weil ich die Ansicht der selben für die richtige halte. Abg. Jungnickel: Wenn es mir auch etwas ge wagt erscheint, noch für die Majorität einzutreten, nach dem die Herren Vorredner für das Minoritätsgutachten, zum Theil aber auch für den Antrag des Abg. von Nostitz- Paulsdorf sich erklärt haben, so will ich mir doch noch- einige Worte zu Gunsten der Majoritätsanstcht erlauben.. Verhehlen will ich nicht, daß mir für den ersten Augenblick der Antrag der Minorität, sowie der des Abg. von Nostitz- Paulsdorf der richtige und zweckentsprechende zu sein schien. Wenn man voraussetzt, daß, so lange ein junger Mann die Stelle eines Lieutenants einnimmt, er selbstverständ lich noch Zuschuß von der väterlichen Hand notwendiger Weise entgegennehmen muß und daß der Vater bei der Wahl seines Sohnes zum Militärstand sichimV'oraus sagenmuß, so lange der Sohn die Stelle eines Lieutenants einnimmt, er demselben eine monatliche Unterstützung zu gewähren habe, in der Hoffnung, daß, wenn derselbe alsdann zürn Ober lieutenant avancirt, er der zeitherigen Beihülfe nach Vor schlag der Minorität überhoben ist, so möchte man sich entweder für den Minoritätsantrag oder für den Antrag des Abg. von Nostitz - Paulsdorf erklären. Beachte und verfolge ich aber den Grundsatz, daß nicht blos Söhne wohlhabender Aeltern in unsere Armee ausgenommen wer den sollen, sondern auch Söhne solcher Aeltern, die keine Mittel besitzen, Söhne, bei welchen es infolge ihrer geistigen Befähigung eben nur wünschenswerth erscheint, daß sie mit in die Armee eingereiht werden, so muß ich er klären, daß ich der Ansicht des Herrn Kriegsministers bei pflichten muß. Es ist wohl anzunehmen, daß vielleicht Väter es sehnlichst wünschen, daß derVorschlag des Kriegs ministeriums, der im gegenwärtigen Augenblick zur Be- rathung vorliegt, von den Kammern angenommen werde: und zwar deshalb, weil sie bereits schon für die Ausbil dung ihrer Söhne für den Militärdienst nicht unbedeutende Opfer gebracht haben und deshalb der Zeit entgegensehen, wo der Zuschuß durch die Gehaltserhöhung möglichen Weise seine Endschaft erreicht. Wenn anzunehmen ist, daß die Ansicht des Herrn Kriegsministers die richtige ist— und- das setze ich in dieser Beziehung voraus, weil er wohl wissen muß - wie nothwendig die Zulage für die Lieute nants erscheint — so ist vorauszusetzen, daß, wie der Abg. Günther bemerkte, möglicher Weise der Herr Kriegs minister, wenn auch nicht aus diesem, so doch auf nächstem Landtage, wenn die Kammer dem Vorschläge des Kriegs ministeriums die Zustimmung verweigert, ein Nachpostulat.
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