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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Pferde einen Futterzuschuß geben zu können, damit ein dergleichen Pferd die nöthige Kraft erlange. Es giebt also Fälle, wo eine Vacanz auf Zeit vollständig ge rechtfertigt ist. Im Princip möchte ich also dem An träge zustimmen; aber nicht in der Ausführung, wenn nicht ein bestimmter Termin festgesetzt würde, bis zu wel chem der betreffende Officier für die Vacanz im Stalle Ersatz haben muß. Staatsminister von Rabenhorst: Ich möchte doch noch Einiges erwähnen. Sollte der Antrag durchgehen, so wird allerdings das Kriegsministerium in die Lage kommen, auf Remontezulagen antragen zu müffeü. Es würde nicht auf die Dauer durchzuführen sein, das ist ganz gewiß. Und dasZw.eitez was ich zu erwähnen hätte, wäre das: was würde denw geschehen und'müßte .denn geschehen, wenn ein berittener Officier auf Urlaub geht? Soll er die Rationen nachgesandt bekommen oder kann er dafür Geld erheben?. Abg. Sächße: Ich glaube, meine Herren, Sie sind wohl mit mir einverstanden, daß wir über die kleine an genehme asanos, die sich im Etat des Kriegsministeriums eingeschlichen hat, mit Freundlichkeit hinweggehen. Sie find aber wohl mit mir einverstanden, daß es nicht cor- rect, vielleicht auch nicht verfassungsmäßig ist, wenn wir Liese ussuvs fortbestehen lassen. Ich kann es mir nicht anders denkens als daß die Rationen für Vierfüßler ge geben werden; aber nicht für Zweifüßler, um sie au don MÜt zu verzehren. Unterstützungen oder Gehaltserhö hungen damit herzustellen, dies ist unbedingt gegen das Budget, ist nicht verfassungsmäßig. Ich will damit nicht einen Ton anschlagen, als wäre hiermit eine Verfassungs- Widrigkeit geflissentlich involvirt, welche strenge Maßregeln erfordere. Die nssmes ist eine althergebrachte und ich mache dem Ministerium daraus keinen erheblichen Vor wurf; aber, wie gesagt, nothwendig ist es doch, daß wir sie beseitigen, Wir geben, ja damit dem Kriegsministerium > das Recht in die Hand, nach bloser Willkür Unterstützungen zu gewähren oder nicht; es kann demnach svgarnach Will kür selbst Subalternofficierett auf lange Zeit Rationen ge währen'die keine. Pferde mehr halten, und ebenso wichtig ist es deshalb, diese usanoe zu heben, weil das Gefühl der Billigkeit und Gerechtigkeit imÜfficiersstande nicht beein trächtigt werden darf. Was muß z- B. ein Oberlieute nant, ein Adjutant,^ein Rittmeister'davon,halten, der für seine zwei Pferde, .die er zu halten hat und für die er oft drei Pferde halten muß, nur Rationen bekommt,, wenn er fie hält; aber sofort verliert, sowie ein Pferd ihm abgeht, wenn er steht, daß ein Regimentsarzt Jähre lang zwei Rationen bekommt und verkauft und kein Pferd dafür hält! Mein Antrag unterscheidet sich von dem Anträge der De putation nur in der Beziehung, Laß man mit dem Anträge der Deputation blos erreicht, daß nur dem Officier Na ¬ tionen gegeben werden sollen, der sie nöthig hat. Das ist bisher eigentlich auch schon geschehen. Der Etat des Kriegsministeriums nimmt an, daß derjenige Officier, der Rationen bekommt, dieselben auch nöthig hat für seine Pferde. Mein Antrag ist aber deshalb noch zweckent- prechender, weil er den Verkauf der Rationen unmöglich macht; denn ich nehme an, daß, wenn es verboten wird, ie zu verkaufen und wenn sie dieselben schon ans den Ma gazinen nicht in baarem Geld bekommen können, der Miß brauch auch unterbleiben wird. Ich muß nochmals darauf zurückkommen, daß diese Gehaltszulagen — denn als etwas Anderes kann es nicht bezeichnet werden — in einzelnen Fällen sehr exorbitant sind. Namentlich ein Regiments arzt, dem Rationen für zwei Pferde gewährt werden, steht sich "dafür auf jährlich 260 Thlr. und je nach dem Preise bis 300 Thlr. Ich gönne nun zwar jedem derartigen Functionär dies Agrement sehr gern; Willes aberimBudget sehen, ich will, daß das Kriegsministerium sagt: der Mann verdient so viel für seineThätigkeit; aber nicht hinter dem Rücken des Budgets sie als Gratification gewährt; des halb bitte ich, meinen Antrag änzunehmen; er ist nur eine Vervollständigung des Antrags der Deputation. Staatsminister ' von Nab en horst: Ich muß an- Nehmen, daß der Abg. Sachße nicht glaubt, daß das gegenwärtige Kriegsministerium die Sache eingerichtet hat und daß bei dem gegenwärtigen Kriegsministerium die Sache eingeschlichen sei. Ich kann ihm versichern und nachweisen, daß diese Einrichtung von jeher bestanden hat und zwar aus Gründen, die ich dafür angegeben habe, daß diese Vergütung in Geld keineswegs dazu bestimmt ist, eine Zulage für den Officier zu sein, sondern einzig und allein, um sich wieder remontiren zu können; das ist der Grund. Wenn der Abg. Sachße von Willkür sprach, sogar daß Subalterndeamten noch mehr gewährt werden könnte, so ist er vollständig im Jrrthum. Nur Demjenigen, dem reglementmäßig Rationen zustehen und der zeitweise Pferde zu halten verpflichtet ist, wird das gewährt; Niemandem kann eine Ration zugebilligt werden, der nicht dazu nach dem Verpflegungsreglement berechtigt ist. Allerdings bei einigen höheren Aerzten ist es der Fall, daß sie gewöhn lich kein Reitpferd halten; bei Einzelnen ist es aber doch der Fall; dafür halten sie aber ein Paar Wagenpferde, weih sie genöthigt sind, sehr Vieh in Ortschaften sich zu bewegen, wo mit Reitpferden nicht durchzukommen sein würde. Das kann ich aber versichern, wenn der Betreff sende beritten sein muß, geschont kann dann nicht werden, er muß beritten sein und so muß auch in der Cantonirung der Stabsarzt von einem Orte zum andern sich bewegen und dazu hat er eben seine Pferde; wie er sie verwendet, ist seine Sache, darüber hat man bis jetzt wenigstens noch keine Bedenken gehabt. , Abg. von Schönberg: Ich kannmich weder mitdem j Anträge der Deputation, noch mit dem vom Abg. Sachße
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