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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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geht dann der ganze Tag für die Ernte verloren. Ich möchte daher dringend bitten, daß man für das Gebirge einige Ausnahmen gestattete, um für die Erntearbeiten, welche dort ohnedies mühsam genug sind, einigermaßen eine Erleichterung zu verschaffen; denn es geschieht dort ost, daß Schnee und andere unangenehme Witterungs verhältnisse eintreten, ehe man noch feine Ernte unter Dach gebracht hat. Abg. Georgi: Obgleich das Generale vom 24. Juli 1811 sicherlich zu unseren besseren älteren Gesetzen gehört und längere Zeit vvrgehalten hat, so sind doch die Ver hältnisse bei der Landwirthschaft und auch sonst in mehr facher Beziehung in der neuern Zeit so veränderte gewor den, daß eine Revision dieses Gesetzes sich in der That als Bedürfniß herausstellt. Ich theile auch die Ansicht des Herrn Abg. Martini, entgegen der vom Herrn Abg. Ziesler ausgesprochenen, daß die gänzliche Freigebung des Sonntags doch nicht rathsam sein möchte; wenigstens lehrt das Beispiel der Länder, wo eine vollständige Freigebung stattfindet, daß da die Sonn- und Feiertage ganz so be handelt werden, wie gewöhnliche Wochentage. Man braucht nur nach Frankreich zu kommen, um sich von der Richtigkeit dieser Bemerkung zu überzeugen/ Wenn auch Manche von Denen, die ihren Gewerbebetrieb an Sonn- und Feiertagen fortsetzen oder vornehmen, es wider ihr besseres Gefühl thuu, so werden sie häufig dazu genöthigt durch die Concurrenz; denn wenn es der Eine thut, so muß es der Andere auch thun, will er anders nicht der Concurrenz unterliegen. Der Bericht unserer geehrten Deputation giebt dem Abg. Ziesler Veranlassung, einen formellen Mangel zu rügen. Ich glaube allerdings, daß in einer so wichtigen, in das praktische Leben so tief ein greifenden Angelegenheit es als nöthig sich darstellt, daß die Regierung nicht auf dem Verordnungswege, sondern nur unter Zustimmung der Kammern eine Veränderung des betreffenden Generales vornehmen möge. Ich müßte mich gegen eine Abänderung durch Verordnung oder gegen eine Erläuterung aus den von dem Abg. Ziesler erwähn ten Gründen mit Entschiedenheit erklären. Nun hat die geehrte Deputation Erläuterungsvorschläge gemacht, die gewiß recht zweckmäßig sein würden; allein dieselben sind doch nur beschränkt, indem bei den Petitionen vorzugs weise auf die Bedürfnisse der Landwirthschaft Rücksicht genommen wird, während rücksichtlich des Handels und der Gewerbe eine Revision in mancher Beziehung sich gleichfalls nöthig machen würde. Was den Handel betrifft, so hat bereits der Herr Abg. Körner auf diesen Mangel hingewiesen; was aber die Fabriken angeht, so erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß jetzt, wo der meiste größere Fabrikbetrieb durch Elementarkräfte stattfindet, bei den Fabriken häufig der Fall eintritt, daß an dem treiben den Zeuge etwas während des Sonntags abgeändert ödem. Hergestellt werden muß, wovon die-Fortbefchäftigung der zahlreichen Arbeiter die ganze Woche über abhängig ist. In der Regel pflegen auch die Behörden die Erlaubniß, solche Arbeiten des Sonntags vorzunehmen, zu ertheilen. Es kommen aber auch Fälle vor, wo besonders rigoröse Beamte die Erlaubniß hierzu verweigern und ich glaube daher, es wird nöthig sein, auch diesen Punkt bei der Revision des Gesetzes mit ins Auge zu fassen. Aehnliche Verhältnisse bestehen darin, daß Präparationsmaschinen am Sonntage in Gang gesetzt werden müssen, damit die Arbeit an den übrigen Tagen der Woche ohne Unter brechung fortbetrieben werden könne. Auch das ist eine Sache, die Berücksichtigung verdient. Das Amendement des geehrten Abg. von Nostitz - Wallwitz rücksichtlich der Strafen muß ich in seiner Richtigkeit für einzelne Fälle anerkennen. Allein es sind das eben nur ganz ver einzelte Fälle und da möchte ich doch, daß es gelingen könnte, diese im Gesetze genauer zu präcisiren, da es doch bedenklich erscheint, Maximalstrafen, die so bedeutend sind, für alle Fälle lediglich dem Lloscn Ermessen des Richters anheim zu stellen. Aus alle Dem, -was ich heute in der Kammer gehört habe, scheint mir hervorzugehen, daß es den Ansichten der Kammer entsprechen würde, wenn der Antrag gestellt würde, daß im Gesetz es Wege die Revi sion des Generale vom 24. Juli 1811 vvrgenommen und dabei die im Berichte und heute in der Kammer hier ge stellten Anträge einer eingehenden Erwägung unterworfen würden. Ich sage absichtlich,, nur einer eingehenden Er wägung und nicht einer Berücksichtigung, weil ich glaube, es liegt imJnteresse der Kammer, den künstigenBeschlüssen nicht vorzugreifen durch Annahme so ganz bestimmter An träge. Ich glaube, es ist rathsamer bei der Verschiedenheit der Ansichten, die über einige der Anträge stattfinden, einer künftigen Ständeversammlung, der das revidirte Gesetz vorgelegt werden würde, das Nähere vorzübehalten. Es würde, wenn ein derartiger Antrag angenommen würde, eben sowohl die Ansicht der Majorität, wie die der Minorität der Staatsregierung zur eingehenden Erwägung vorgelegt werden. Aus diesem Gesichtspunkte habe ich mir erlaubt, den Antrag bei dem Präsidium einzureichen, daß an Stelle der Anträge der Deputation und zwar so wohl der Majorität, als auch der Minorität derselben lediglich der Beschluß gefaßt werde, „die hohe Kammer wolle im Vereine mit der Ersten Kammer die Revision des Generale vom 24. Juli 181 l im Gesetzeswege beantragen und dabei die im vorliegenden Berichte gestellten Anträge der hohen Staatsregierung zur eingehenden Erwägung empfehlen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, diesen An trag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Haberkorn: Der Antrag des Abg. Ge orgi lautet also so: „Die hohe Kammer wolle im Vereine mit der Ersten Kammer die Revision des Generale vom 24. Juli 1811 im Gesetzeswege beantragen und dabei
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