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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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trag, wie er vom Herrn Regierungscommissar gestellt wor den ist, ebenfalls zur Abstimmung bringen, damit die Staatsrcgierung erfährt, in wie weit die Kammer mit ihrer Ansicht übereinstimmt oder nicht. Aus diesem Grunde würde ich nach Abstimmung über den Georgi schen Antrag auf Punkt 1 drei Fragen richten, welche ich später noch specieller darlegen will und hierauf weiter in der Abstimmung nach Anleitung des Berichtes und des sonst gestellten Antrages verfahren. Köni'gl. Commissar vonMangoldt: Auf die Bemer kung, die der Herr Referent früher gemacht hat, daß von Sei ten derRegierungseommissare in derDeputation eine Erklä rung dahin abgegeben worden sei, daß im Verordnungs wege die Petition und die bezüglichen Anträge Erledigung finden würden, habe ich zu erwähnen, daß die Regierungs- commissare, insoweit es sich um eine wirkliche Abände rung des Gesetzes handelt, nicht die Absicht gehabt haben, im Verordnungswege vorzuschreiten. In den §§. 4, 5, 6 und 9 des Generale von 1811 sind ausdrücklich abso lute Strafen ausgesprochen. Von einer Ermächtigung der Behörden, von diesen Strafen abzugehen, nach Befin den geringere Strafen zu dictiren oder nur Verweise zu ertheilen, ist im Gesetze nicht die Rede. Es würde also, insoweit es sich um eine Abänderung dieser Paragraphen handelt, verfassungsmäßig eine solche nicht anders, als im Gesctzeswege erfolgen können. Wenn aber bei der Berathung gelegentlich mit erwähnt worden fein sollte, daß durch die Behörden selbst der gesetzlichen Bestimmung, namentlich in Bezug auf die Vornahme von Erntearbeiten eine weniger strenge Auslegung, als von dem Gerichts amte Kamenz geschehen, gegeben werden könne und wenn auch in dieser Beziehung bemerkt worden sein sollte, daß die Unterbehörden bereits früher, wie im Deputations berichte ausdrücklich erwähnt wird, wiederholt daraus hin gewiesen worden seien, bei Handhabung des Gesetzes ihre Aufmerksamkeit weniger auf vorkommende unbe deutende Contraventioüen Einzelner zu richten, so kann doch hieraus keineswegs gefolgert werden, daß es in der Absicht der Regierungscommissare gelegen habe, diese wichtige Angelegenheit zur Erledigung lediglich an die Verwaltungsbehörde zu verweisen. Abg. Günther: Ich kann.an die Bemerkungen des Referenten der Majorität anknüpfen, daß bereits in der Deputation die Frage erörtert worden sei, einen Antrag, wie ihn der Abg. Georgi gestellt, an die Staatsregierung zu richten. Wir haben davon abgesehen, weil wir glaub ten, daß den Wünschen der Petenten Wohl auch genügt werden könnte, ohne daß eine vollständige Umarbeitung des Gesetzes stattfinde. Wir hatten übrigens ein Bedenken, das mich auch heute nicht ganz verlassen hat; wir mußten nns sagen, daß die Auffassung der kirchlichen Sonn tagsfeier im Lande eine sehr verschiedene ist. Es giebt zwei verschiedene extreme Parteien, von welchen die eine von der Sonntagsfeier überhaupt nicht viel wissen will, während uns die andere englische oder noch strengere Zu stände verschaffen möchte. Aber auch in den Kreisen, welche nicht einer dieser beiden Richtungen angehören, herrschen sehr verschiedene Meinungen und es steht immer hin zu fürchten, daß, wie auch ein neues Gesetz ausfal len möge, man nach einer oder der anderen Seite hin möglicherweise viel Unzufriedenheit erregen wird. Ein solches neues Gesetz ohne sehr dringende Veranlassung zu beantragen, schien der Deputation deshalb einiger maßen bedenklich und wir haben uns daher darauf be schränkt, die Anträge zu stellen, welche heute vorliegen. Wenn freilich in der Kammer, wie dies der Fall zu sein scheint, sich eine andere Meinung ausspricht, wenn die UeLerzeugung ziemlich allgemein ist, daß eine vollstän dige Umänderung der gesetzlichen Bestimmungen noth- wendig ist, dann hat die Deputation ihrerseits keine Veranlassung, dem zu widersprechen. Was nun die von uns gestellten Anträge selbst betrifft, welche bei Erlassung eines neuen Gesetzes oder nur bei Erläuterung des be stehenden berücksichtigt werden sollen, so erlaube ich mir, mich wiederholt dafür zu verwenden, daß Sie den An trägen der Majorität beitreten. Der Herr Separatvotant hat namentlich Bedenken gegen den Vorschlag sutz l, daß die Erntearbeiten und das Einholen von grünem Futter auch vor dem Vormittagsgottesdienste stattfinden soll- Der Herr Separatvotant glaubt, daß dadurch das Ge sinde mehr, als gebührlich, in Anspruch genommen wer den könnte. Ich glaube aber, daß gerade das Gegen- theil davon der Fall sein würde, wenn die Erntearbei ten vor dem Frühgottesdienste vorgenommen und been digt werden; denn dann hat das Gesinde den ganzen Sonntag für sich; wenn aber die Erntearbeiten erst nach dem Gottesdienste beginnen, so geht ein großer Theil des Vormittags und ein Theil des Nachmittags ver loren. Daß übrigens die Erntearbeiten Sonntags nur in ganz seltenen Fällen stattfinden, haben der Herr Vice- Präsident und der Herr Referent bereits ausführlich mit- getheilt. Ich habe nur zu bestätigen, daß das Vorneh men der Erntearbeiten in größeren Wirtschaften um ständlich ist und daß man diese Einrichtung im Wirtb- schaftsbetriebe nicht ohne dringende Veranlassung und nur in Notfällen vornimmt. Freilich kann man nicht allemal genau bestimmen, ob wirklich ein Notfall vor liegt. Wenn z. B. am Sonnabend ein Rest des Feldes nicht vollständig abgeerntet werden kann und man den Sonntag Vormittag dazu benutzen will, weil das Wetter drohend ist, ist das ein Notfall -oder keiner? Wenn es wirklich später geregnet hat, so wird man den Notfall gelten lassen, im entgegengesetzten Falle nicht. Es wird eine solche Bestimmung immer ihre großen Schwierig keiten haben und ich möchte Sie deshalb bitten, daß Sie 197*
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