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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Die Erste Kammer ist zwar diesem Anträge nicht beigetreten, hat sich aber auch nicht entschieden dagegen ausgesprochen; es geschah die Ablehnung desselben viel mehr nur, weil inzwischen das von der Zweiten Kam mer gewünschte Nachpostulat im Nachtragsbudget an die Kammern gelangt war und man jenseits zunächst die Berichterstattung und Beschlußfassung der Zweiten Kam mer abwarten will. (S. Bericht der Ersten Kammer, Landt.-Aeten Beilage zur II. Abth. 2. Bd. S. 24 flg.) Die im Nachtragsbudget S. 295 erwähnte nähere Motivirung ist -in Folgendem gegeben worden: „Wenn die Regierung bei dem Postulate 851, für Unterstützungen zu communlichen und Privatwege- Lauen sich auf die bisherige Summe von 20,009 Thlr. beschränkt hatte, so war dies nicht aus dem Grunde geschehen, weil sie die Verwendung einer größeren Summe zu jenem Zwecke nicht für erwünscht und zweckmäßig gehalten hatte, sondern nur um deswillen, weil die Erhöhung der obigen Position doch nicht der gestalt als ein dringendes Bedürfniß erkannt werden konnte, als daß die Regierung bei den ohnehin nöthi- gen bedeutenden Erhöhungen des Ausgabebudgets es nicht hätte vorziehen sollen, abzuwarten, ob aus der Mitte der Kammern Anträge in dieser Richtung er folgen würden. Nachdem jedoch die Zweite Kammer in ihrer Sitzung vom 13. Januar dieses Jahres mit großer Majorität ihre Geneigtheit ausgesprochen hat, auf eine von der Regierung zu beantragende Erhöhung der fraglichen Position um anderweite 20,000 Thlr. einzugehen, so hat die Regierung um so weniger Be denken getragen, ein dem entsprechendes Postulat zu stellen, als sie von der Nützlichkeit eines solchen Mehraufwandes ebenfalls vollkommen überzeugt ist. 5. Die Bauverwalter sind den Amtshauptleuten unter geordnet, in Kassen-, Buch- und Rechnungssachen aber von ihnen unabhängig und dem Finanzministerium un mittelbar unterstellt. > " 6- Die obere technische Anordnung, Leitung und Beauf- sichtigung der Neubauten und der Unterhaltung in allen fiscalischen Chaussee-, Straßen-, Brücken-, Fähren-, Wasser- und Uferbauangelegenheiten steht dem Straßen- baucommissar und beziehungsweise dem Wasserbaudirector unter Oberaufsicht des Finanzministeriums und in un- ' Mittelbarer Unterordnung unter dasselbe zu. ' 7. ' . Der StraßenbaÜcommissar und der Wasserbaudirector -sind den Amtshauptleuten coordinirt. Dieselbenscheiden aus den Straßen- und Wasserbaucommissionen und es treten an deren Stelle die Bezirks chausfee- und Wasser- bauinspectoren als sachverständige Mitglieder in diese Commissionen ein. ...... ' 8. / ' E/ V' Die Wirksamkeit der Straßen- und Wasserbaucom missionen .wird in fiscalischen Straßen-, uyd.Wasserbau angelegenheiten überhaupt auf diejenigen Fälle Leschränkt- in denen eine Mitwirkung der Gerichtsbeamten einzu treten hat. Daß es mit den zeitherigen 20,000 Thlr. nicht möglich gewesen ist, alle eingehenden Unterstützungs gesuche zu berücksichtigen, hat die Erfahrung fast jeden Jahres gelehrt; denn die durch die Amtshaupt mannschaften an die Kreisdirectionen gelangenden und hier nach vorgängiger, gemeinschaftlicher Berathung mit sämmtlichen Amtshauptmannschaften des betreffen den Regierungsbezirkes festgestellten Vorschläge, wie sie — abgesehen von einzelnen nachträglichen Gesuchen — alljährlich in tabellarischer Form an das Ministe rium des Innern gebracht zu werden Pflegen, haben, der schon von der Kreisdirection im Hinblick auf die durch die verfügbare Summe gezogenen Grenzen vor genommenen sorgfältigen Sichtung ungeachtet, nicht selten noch bei dem Ministerium einer weiteren Redu- cirung unterworfen werden müssen. Zwar ist voraus zusehen, daß diese Nothwendigkeit auch durch eine Erhöhung der zu verwendenden Summe nicht ganz vermieden werden wird; denn es läßt sich erwarten, daß solchenfalls auch die Ansprüche sich steigern und die Gesuche sich mehren werden. Inzwischen werden natürlich bei Erhöhung der verwendbaren Summe die - Fälle, in denen an sich beachtenswerthe Gesuche wegen Unzulänglichkeit der Mittel zurückzuweisen sind, sel tener werden. Insbesondere wird sich die Regierung dadurch in den Stand gesetzt sehen, einige gegenwär tig vorliegende Wegebauproficte, aus welche wegen der dazu beanspruchten erheblicheren Beihülfe zur Zeit noch nicht eingegangen werden konnte und welche da her bis dahin, wo die Verwendung einer größeren Summe auf dieselben nach den auch auf die übrigen Landestheile zu nehmenden Rücksichten thunlich fallen würde, zurückgelegt werden mußten, zeitiger wieder aufzunehmen, als dies außerdem möglich gewesen sein II. Die fiscalische Hochbauverwaltung. * 1. Für die fiscalische Hoch- und Landbauverwaltung, mit Ausnahme des Hochbaues bei a) der Militärverwaltung, i>) der Bergvertvaltung, ol der Staatseifenbahnverwaltung und ä) den Landesheil-, Versorg- und Strafanstalten, wird in jedem amtshauptmannschaftlichen Bezirk ein Bezirksbaumeister ! - (Landbauinfpector) soweit nöthig mit einem oder mehreren Assistenten an gestellt. - 2. Vier dieser Landbauinspectoren führen den Func- tionstitel Landbaumeister und sind dazu bestimmt, im Falle ihnen dazu vom Finanz ministerium besonders enheilten Auftrages, auch in an deren, als in den - von ihnen vertretenen Bezirken ein zelne Geschäfte zu besorgen oder wichtigere Bauten zu beaufsichtigen, auch nach Befinden bei-den ihnen in anderen Bezirken besonders übertragenen Bauten sich selbst der Projectirung und Bauleitung !zu unterziehen. 3. Die Kassen-, Buch- und Rechnungsführung, sowie die damit verbundenen wirthschaftlichen Geschäfte werden,
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