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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Zähren endlich dazu gekommen ist, etwa 1000 Thaler Ge halt zu haben, während der Bauverwalter, der Nichts zu lernen braucht, als eine einfache Rechnung zu machen, 1500 Thaler bekommt? Ich muß bekennen, wenn ich auch wünschen möchte, die Führung des Rechnungs- und Zahlungswesens nicht den Technikern zu übertragen, so kann ich mich doch mit einer Organisation, die so bedeu tende Summen fordert, nicht einverstanden erklären. Referent Vicepräsident Oehmichen: Zunächst habe ich zu bemerken, daß der geehrte Abg. Günther insofern im Zrrthum ist, als die Frage zur Zeit noch nicht zur Sprache kommt; denn sie betrifft lediglich den Etat. Jetzt handelt es sich nur um den Organisationsplan und zwar, wie er in der Vorlage unter 1-^-4 Seite 308 enthalten ist, ohne Bezug auf die Gehaltsverhältnisse; da Mer ein mal die Rede davon gewesen ist, so glaube ich auch jetzt nicht Anrecht zu thun, wenn ich einige Worte dazu gebe. In Bezüg auf die erwähnten 1500 Thaler Gehalt ist der Abgeordnete im Zrrthum; der eigentliche Gehalt ist nur 900 Thaler, das Büreau, wofür er sich einen Schreiber 'zu halten hat, beträgt 300 Thaler und dann kommt noch der Reiseaufwand von 300 Thaler in Frage. Daraus folgert nun der geehrte Abgeordnete, daß der Bauverwalter 1500 Thaler Einkommen habe; er vergißt aber, daß im Berichte ausdrücklich gesagt ist, der Reiseaufwand sei ein Berechnungsgeld und nicht zum Gehalte gehörig; es richtet sich bei der Verwendung dieses Postulat nur darnach, wie viel der betreffende Beamte Reisen gemacht hat, die er nach vorgeschriebenen Sätzen berechnen kann. Es kann infolge davon Vorkommen, daß ein Beamter mehr, der andere weniger als 300Thaler Neiseaufwand zu berechnen hat. Es kommt sehr darauf an, ob nach verschiedenen Gegenden seines Bezirks eine billige Reisegelegenheit ist oder nicht, wodurch der Reiseaufwand sich vermehrt oder vermindert; daher würde man Unrecht thun, wenn man diese 300 Thaler schon ohne Weiteres zum Gehalte rech nete. Inwiefern die Gehalte der betreffenden Beamten verhältnißmäßig etatistrt sind? Diese Frage hat die De putation der Regierung zur Beantwortung zu überlassen. Von ihrem Standpunkte aus, hat sie allerdings ge meint, daß es für die Kassenbeamten wohl nicht rathsam sein dürste, ihnen allzu niedrige Gehalte zuzumcssen. Ans einem Verzeichnisse, welches mir zur Hand ist, ergiebt sich, daß fast bei sämmtlichen Einnahme- und Ausgabepo sitionen Gegenstände vorhanden sind, wo Bauten vor kommen, bei welchen die betreffenden Beamten Zahlungen zu machen haben. Es sind dazu bei circa 10 Pos. des Einnahmebudgets und circa 20 Pos. des Ausgabebudgets allein für ein Jahr 1,090,000 Thlr. postulirt. Denkt man sich Nun, daß diese doch sehr bedeutenden Summen fast vollständig durch die Hände der Bauverwalter gehen und wollte man dennoch diese Leute zu niedrig bezahlen, dann, meine Herren, könnte allerdings, ohne dabei irgend Jemandem zu nahe treten zu wollen, dieselbe Erscheinung eintreten welche vor wenig Jahren bei einer Anzahl von Nentbe- amtcn sich zeigte und ob dabei der Staat gute Geschäfte machen möchte, das gebe ich zu bedenken. Die Deputation glaubt das nicht; sie glaubt aber auch nicht, daß ein solcher Bauverwalter bei einem so bedeutendenRechnungs- werk ohne einen Expedienten auskommen kann, wenn er sämmtliche Auslohnungen bei den Bauten, welche für Staatsrechnung unternommen werden, persönlich besorgen soll. Wenn er also noch einen Expedienten halten muß, so wird es wohl richtig sein, daß ihm auch ein Expe- ditionsaufwand. gegeben wird; denn es dürfte ihm sonst nach dessen Abzug von seinem Gehalte für seine Person sehr wenig übrig bleiben und deshalb thut man Unrecht, wenn man den Büreauaufwand als Gehalt betrachtet. Präsident Habevkorn: Bemerkungen, wie. die der Abgg. Sachße und Günther, halte ich für ganz an der Zeit; denn die Deputation schlägt nns vor, unser Ein- verständniß mit dem vorgelegten Organisationsplane im Allgemeinen zu erklären. Haben wir solches Einver- ständniß einmal erklärt, dann wird es bei den Etatsätzen schwer sein, die Conseguenzen des vorher erklärten Ein verständnisses wieder aufzuheben. Alle Ausstellungen gegen die einzelnen Bestimmungen sind daher jetzt ganz an ihrem Orte. . > Abg. Schreck: Ich werde nach Befinden ebenfalls gegen das Postulat bezüglich der Bauverwalter stimmen. Wenn vom Abg. Dörstling gesagt worden ist, er begrüße dieses Institut mit Freuden aus dem Grunde, weil es den Geschäftsgang in mancher Richtung vereinfache und eine gewisse Selbständigkeit der Bauämter herbeiführe, so halte ich dafür, daß hier gerade das Gegentheil zu gelten hat. Es wird hierdurch eine neue Stufe von Beamten und, ich möchte sagen, eine neue Instanz geschaffen. Es ist ein Oberlandbaumeister eingesetzt, unter diesem stehen die Land baumeister, dann kommen die Bauämter, dann noch eine Anzahl von Beamten und Unterbeamten und von diesen aus gehen nun bis in die obersten Spitzen hinauf die einzelnen Anschläge zur Prüfung, bis in „die oberste Technik", wie es in dem Berichte als ein Punkt, den hie Staatsregierung in der Deputation mit zur Sprache ge bracht habe, bezeichnet wird. Die Prüfungen und Begut achtungen und Cognitionen haben ja beinahe kein Endel Die Anschläge kommen häufig erst zur Ausführung, wenn bereits der- erste Schnee gefallen ist und es ergeht in der zuletzt erwähnten Jahreszeit häufig erst die Anordnung, daß der betreffende Bau womöglich noch in diesem Jahre in Ausführung gebracht werden soll. Von einer größern Selbständigkeit der betreffenden Beamten sehe ich also Nichts, sobald nicht noch näher dargelegt wirttz jnwie- 204*
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