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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Staaisminister von Friesen: Es ist gegen den Plan der Negiernng hauptsächlich von zwei Standpunkten aus Einwendung erhoben worden. Einige der geehrten Redner wollten überhaupt die Bauverwalter nicht haben, andere dagegen sind zwar einverstanden mit der Anstellung derselben, finden aber ihre Besoldung zu hoch. Es scheint mir nöthig, einige Bemerkungen über die neue Organi sation zu machen, welche den geehrten Herren zeigen wer den, daß das Neue, was darin liegt, sehr unbedeutend und der Aufwand, der dadurch verursacht wird, ein sehr gerin ger ist. Wir haben gegenwärtig 29 Rentämter noch be stehen. Von diesen 29 Rentämtern sollen künftig 15 in Forstrentämter verwandelt, 14 gänzlich aufgehoben und än dereü Stelle 16 Bauverwalter angestellt werden; dies ergiebt eine Vermehrung von 2 Bauverwaltern. Die ge ehrten Herren, die den entstehenden Kostenaufwand berech nen, bitte ich, das Nachtragsbudget, Seite 266 bei Pos. 2 einzusehen. Sie werden finden, daß in Gegenrechnung dort eine neue Einnahmeposition von 10,000 Thalern vor kommt, die durch Aufhebung von 14 Rentämtern erspart werden und jedenfalls vom gegenwärtigen Aufwande ab zuziehen sind. Daraus dürfte hervorgehen, daß die neue Vermehrung der Beamten, die durch die Maßregel herbei geführt wird, eine sehr unbedeutende ist. Die ganze Or ganisation ist aber, wie sich die Herren, die seit mehreren Landtagen in der Kammer sind, entsinnen werden, durch aus nichts Neues, gleichsam ohne alle Vorbereitung Ge kommenes, sondern es sind seit vielen Jahren fortwährend über die Bauverwaltung Klagen erhoben worden. Man hatte schon vor dem letzten Landtage den Gegenständ in Erwägung gezogen und einen Plan ausgearbeitet, noch ehe ich in das Finanzministerium einträt. Diese Vorlage über eine ganz neue Organisation des Bauwesens wurde den Kammern vvrgelegt; fand aber in der Zweiten Kam mer im Wesentlichen keinen Beifall, weil man den Ent wurf für zu weit greifend, zu verwickelt, ich möchte fast sagen, zu luxuriös hielt. Die Regierung erklärte sich da mit einverstanden, diesen Plan zurückzunehmen und dem Landtage einen neuen Plan vorzulegen. Die Regierung einigte sich aber damals mit den Kammern über gewisse Grundsätze, die als Grundlagen eines neuen Organisations planes dienen sollten und da wardieTrennung des Kassen wesens und die Auszahlung der Gelder durch die Bauvcr- waltung ein Hauptpunkt, über den man in den Kammern vollständig einverstanden war. Sollte- nun jetzt die ent gegengesetzte Ansicht die Majorität erlangen und die Bau- vetwältung überhaupt Wegfällen, so würde Nichts übrig bleiben, als die Rentämter fortbestehen zu lassen; es könn ten dann wieder nicht 15 derselben zu Forstrentämtern ein gerichtet werden und es wfirde damit sofort die ganze Or ganisation fallen uNd der jetzige Zustand, der, selbst nach dem Beschlüsse der vorigen Kammer, nur ein Interimisti kum von einem Landtage zum anderen sein sollte, fort dauern. Ich wiederhole, daß man beim vorigen Landtage sich nur für ein Jnterimisticum bis zum jetzigen Landtag aussprach, in der Erwartung, daß dann ein neuer Plan vorgelegt werde. Ich glaube, mit dem Wegfall der Bau verwalter würde man weiterNichts erreichen, als den gan zen Plan zu suspendiren, unausführbar zu machen und im gegenwärtigen, gewiß nicht erwünschten, Provisorischen Zustande zu verbleiben. Der geehrte Abg. Schreck, der von dieser Ansicht ausging, hat unter Anderem an dem Oberlandbaumeister nachzuweisen gesucht, wie großartig die neue Organisation sei. Der ist nun aber gerade schon beim vorigen Landtage beschlossen und demgemäß angestellt worden. Er ist nichts Neues; neu ist überhaupt, so viel die Techniker betrifft, in dem neuen Plane gar Niemand. Neu sind nur dieBauverwalter, die an die Stelle der weg- fallendenRentämter treten sollen. Wenn der Abg. Schreck einhielt, daß es den Bauverwaltern unmöglich sein werde, Alles zu thun, was hier von ihnen verlangt wird, nun, so ist es freilich kaum möglich, über eine solche Eventuali tät im Voraus zu streiten. Es wird durch dteJnstruction natürlich genaue Vorschrift darüber gegeben werden, wie weit sie bei der Uebernahme von Baumaterialien u. s. w. selbst zugegen sein müssen. Wenn so ein Fall wirklich vorkommt, wie der geehrte Abgeordnete anführt, daß Quadersteine aus einem Kahne zu einem Wasserbau un mittelbar in die Elbe versenkt werden, so würde ich auch der Ansicht sein, daß der Bauverwalter nicht dabei stehen zu bleiben braucht; denn ein gewöhnlicher Dammnmstee oder sonstiger Unterbeamte wird das auch besorgen können. Damit aber, daß der Bauverwalter bei einer solchen Arbeit nicht zugegen zu sein braucht, ist dieNothwendigkeit und das Wünschenswerte seiner Anstellung im Allgemei nen nicht widerlegt. Es bleibt noch sehr Vieles übrig, wo ein Höhergestellter, der die Rechnung führt, selbst dabei sein muß, weil er die Oberaufsicht hat. Jedenfalls würde durch Ablehnung derBanverwalterindieserHinsichtNichts gewon nen; denn diejetzigenRentämter sind noch viel weniger im Stande, derartige Geschäfte selbst zu besorgen, als die an zustellenden Bauverwalter. Was den geehrten Abg. Günther anlangt, so hat er sich hauptsächlich an die Höhe des Gehaltes von 900 Thalern gestoßen. Ich glaube aber, daß er da zu weit geht. Die Bauverwalter dürfen, wenn sie ihren Zweck erfüllen sollen, durchaus nicht unter geordnete, ungebildete Leute sein, die, wie er sich aus drückte, „überhaupt gar Nichts zu lernen brauchten." Wenn sie ihren Zweck wirklich erfüllen sollen, wenn sie aus Sparsamkeit beim Bauwesen einen Einfluß ausüben sotten, dürfen die Bauverwalter nicht Leute sein, die gar keine Bedeutung haben, die man so leicht bei Seite setzen kann; sie müssen wegen ihrer Stellung ein gewisses Ge wicht, eine gewisse Autorität auch den Technikern gegen über haben, um das Interesse der Staatskasse bei allen Verhältnissen mit Kraft und einem gewissen Rückhalte
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