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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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liegt der hauptsächlichste Grund davon, daß sich die Be wohner des platten Landes zum Theile wohler befinden, als die Stadter. Da ich einmal das Wort habe, so kann ich nicht unterlassen, Verwahrung dagegen einzulegen, daß man die Grundsteuer als eine Grundrente betrachten will. Der Staat hat wohl das Oberhoheitsrecht; aber kein Eigenthumsrecht an dem Privateigentum des Grund besitzers. Ich stimme vielmehr dem vollständig bei, was der geehrte Abg. Dr. Hamm sagte und sobald der Staat kein solches Eigenthumsrecht daran hat, kann er auch niemals eine Rente davon beanspruchen und wäre das der Fall, so würde wenigstens die Rente in die Kategorie derjenigen Abgaben gefallen sein, die ablösbar waren; aber die Grundsteuern find auch nicht teilweise, ablösbar. Ich gebe zu, daß Unzufriedenheit im Lande nicht besteht- man trägt die Steuern willig und hält sie uicht für eine drückende Last; aber Recht hat die Deputation, wenn sie sagt, die Grundsteuer wird nicht mehr gleichmäßig bezahlt. Daß die Grundstücksbesitzer auf dem Plasten Lande seit 20 Jahren zum Theil bedeutende Veränderungen mit- ihrem Besitztum vorgenommen haben, wodurch eine gleichmäßige Besteuerung nicht mehr in der Weise existirt, wie sie ursprünglich hergestellt wurde, ist Thatsache und ich gehöre selbst zu Depen, welche dazu den Beweis liefern könnten; denn auch auf meinen Grundstücken sind so bedeutende Veränderungen vorgenommen werden, daß das ursprüng liche Steuerverhältrsiß gestört ist, auch ich gebe manchem Anderen gegenüber zu wenig Grundsteuern; allein so hange keine vollständige Revision eintritt, ist das nicht zu ändern. Wester kann ich nicht zugeben, daß man der Grundsteuer Pen Charakter einer Grundrente deswegen geben könne. Weil hei der Erwerbung von Landgrundstücken schon beim Ankäufe darauf Rücksicht genommen werde, Bei gericht lichen Taxationen wird wohl Rücksicht darauf genommen, das ist in der Ordnung; aber bei dem Ankäufe fragt Keiner danach. Man kauft ein Grundstück so billig, als man es. bekommen. Hann, oder bezahlt es so theuer, wie man muß, und in einem solchen Falle wird nicht gefragt, ob pyn dem Grundstücks 30, 40,50 oder mehr Thaler Grund steuer zu bezahlen sind. Hs wird beiden Gewerbtreibenden genau ebenso sein- Kaust man heute eine Fabrik, so wird man- heim Ankäufe derselben sich auch schon vergegenwär tigen, viel man Gewerbesteuer künftig werde zahlen Müssen, WM Mn die Fährst-mit Maschinen und was dazu gehört, erwirbt. Ansh dieser Käuftr wird sich sagen, ich hahe-ft Md so viel GeWrbstpuer zu zahlen; ich bin aber fest überzeugt, es wird Niemandem einfallen, zu sagen, weil, der Käufer der Fährst die künftige Gewerb- steuer mit iu, Anschlag bringen könne. Wäre es eine Grund rente. Ich-,gebe zu, daßstn dem Berichte Piel Theorie ent-, halten ist; allein der Bericht wird, jedenfalls dazu dienen, das Material zu einer künftigen Steuexregulirung zu lie fern, was in der Zukunft.benutzt werden kann und als solches, ich erlaube mir diesen Ausdruck, ist es jedeufM- ein sehr schätzbares. Ich will übrigens einer anderen von den Gegnern ausgesprochenen Idee nicht entgegentreten, der Idee einer möglichen Trennung der Hausersteuer von der Grundsteuer. Ich gebe zu, daß die Grundsteuer auf Häuser weniger gut fundirt ist, als eine solche, die auf, Grund und Boden ruht; allein nicht zugeben kann ich,' daß in unruhigen Zeiten blos die Häuser im Werths sänken. Das ist nicht gegründet. Die Erfahrung hat es im Jahre 1806 bewiesen, wo die Grundstücke enorm im Werthe sanken. Güter, die 1805 noch mit 25,000.Thalerw zu verkaufen waren, gingen nach der Schlacht bet ZM für 7000 Thaler weg. Ein ganz ähnlicher Fall, wenn auch nicht gerade so weit herabsinkend, kam 1859 vor hv dem Dorfe Birkenhain bei Wilsdruff, wo infolge der Kriegsaussichten und der Mobilmachung der sächsischen Armee ein Bauergut weit unter dem Werthe verkauft wurde. Ein zweiter Fall ist im Dorfe Blankenstein vox-- gekommen und ich glaube damit wenigstens bewiesen zu hahen, daß, wenn nur Kriegsgewölk am Himmel steht, der Werth des ländlichen Grundbesitzes sofort fällt. Es ist sonäch pon den geehrten Abgeordneten, welche sich für Hitz Idee der Grundsteuer als Grundrente aussprachen, nach meinem Dafürhalten der Beweis heute noch nicht geliefert« Ich werde erwarten, in welcher Weise man es beim spe-> ciellen Theile versuchen wird, und in dem Falle bin ich bereit, auf meine Ansichten über diese Angelegenheit noch specieller zurückzukommen. » i Abg. Dietze: Auch ich gestatte mir, der geehrten Deputation meinen Dank für den umfassenden Bericht .auszusprechen, den ich mit großem Interesse gelesen habe, und den ich vom Standpunkte eines praktischen . Landwirths aus beantworten werde. Anlangend die Petitionen selbst, so gebe ich allerdings gern zu, daß ! eine große Ungleichheit hinsichtlich der Besteuerung statt- - findet; aber nicht blos im Gebirge, sondern'im ganzen Lande. Darum'halte ich es auch für Wünschenswerth, daß einmal eine Steuerrevision eintritt; doch glaube ich nicht, daß jetzt schon der Zeitpunkt zu einer solchen Steuerrevifion da ist, weil die Ungleichheit für die nächste Zukunft noch fortbestehen wird und zwar indem infolge der Entwässerungsgesetze und der in neuerer Zeit erleichterten Grundstückszusammenlegung die Cultur des Grund und Bodens, noch große Fortschritte machen Wird, und ferner, weil die noch in Aussicht stehenden, umfangreichen Verkehrsmittel, als Eisenbahnen und Chausseen, sehr , wesentlich auf die Rentabilität des Grund und Bodens einwirken. Ich hätte nicht erwar te^ daß die Beschwerden ans dem Gebirge kommen wür den, wo die Verkehrsmittel in der letzten Zeit einen so großen Aufschwung nehmen und infolge dessen die dorti-- gen Produete einen höheren Werth erlangen. Ich er-
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