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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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spürt, um ihn zu vernichten, sondern den Bogel, dem man königliche Ehren erweist. Ich glaube, meine Herren, die .Industrie verdient diese königlichen Ehren. Ich glaube -aber auch, sie wird eiugedenk der Stellung, die sie im Lande einnimmt, sich nicht ihren Verpflichtungen entziehen wollen, sobald sie dieselben als berechtigt anerkennt. Nicht um den alten Streit zwischen Stadt und Land, zwischen Industrie und Landwirthschaft wieder zu erneuern, viel mehr, um demselben ein Ende zu machen, ist eine Trennung der Grundsteuer von der landwirtschaftlichen Gewerbesteuer von der Deputation in der besten Meinung und um ganz unparteiisch zu sein, vorgeschlagen worden. Durch diese Trennung werden, wie im Bericht ausführlicher mitgetheilt .wird, die bedeutendsten Streitpunkte, welche bis jetzt bestan den haben, aufgehoben. Es erfolgt dann die Gleichstellung des platten Landes mit den Städten, der landwirtschaft lichen Gewerbe und der Industrie. Es ist nun von dem Wg. vr. Hamm und von verschiedenen Seiten angeführt worden, daß eine solche Trennung der landwirtschaft lichen Gewerbesteuer von der Grundsteuer sehr schwer aus führbar sein werde. Ich erlaube mir, an die Verhandlungen der Landtage von 1849 und von 1849/50 zu erinnern. Es wurde damals bereits eine landwirtschaftliche Gewerbe steuer neben der Grundsteuer vorgeschlagen, eine besondere Steuer für das Betriebskapital, welches in der Land wirthschaft enthalten ist. Es war damals die Auffassung mir insofern sine andere, als man die ganze Grundsteuer bestehen lassen und neben ihr noch eine Gewerbesteuer auf legen wollte. So, meine Herren, freilich würde die De putation eine Trennnung der Grundsteuer von der land wirtschaftlichen Gewerbesteuer nicht verstehen können. Sie nimmt vielmehr an, daß bei der Berechnung der Grundsteuer lediglich diejenigen Beträge in Frage kommen können, welche aus der Ueberlassung des Grund und Bodens an Andere entstehen, und daß man lediglich von Dem Gewerbebetriebe der Wirtschaft die Gewerbesteuer bezahlte. Wenn nun aber Pachtanschläge schon jetzt häufig genug gemacht werden, so wird es doch nach der Basis, welche wir für die Ermittlung der Rein- -erträge haben, wohl möglich sein, allgemeine Durchschnitts sätze dafür- auszufinden, welche Anteile des Gesammt- -ertrags vom Betriebskapital und der persönlichen Thä- tigkeit herrühren und welches der Pachtertrag für die Grundstücke ist. Ich halte dies keineswegs für sehr schwer; im Gegentheil, wenn ich jemals geglaubt hätte, daß der Bericht in dieser Beziehung Angriffe erfahren würde, so würde ich mir erlaubt haben, Berechnungen dieser Art aufzustellen. Dafür, daß die Deputation nicht mehr positive Vorschläge aufgestellt hat, ist sie.durch den Gang der heutigen Debatte vollständig gerechtfertigt. .Ich erinnere nur daran,.daß, während der Abg. ,Erchen brecher zur Herstellung richtiger Verhältnisse weiter Nichts für erforderlich hält, als eine Nachschätzung der. Wälder und Weiden, der vr. Hamm, mit dem ich principiell voll ständig Kbereinstimme, so weit gegangen ist, mit mehreren neueren Schriftstellern das System der Grundsteuer als solches überhaupt nicht als richtig anzuerkennen; es werden auch noch andere Meinungen auftauchen. Wohin aber würden wir also mit bestimmten Anträgen gekommen sein, welcher Art hätten sie wohl sein müssen, wenn sie die Meinung der Kammer hätten treffen sollen? Ich glaube, die Deputation hat vollständig recht gethan, daß sie weiter Nichts gethan hat, als die Anerkennung der Nothwendig- keit einer Revision anzuregen und in allgemeinen Umrißen die Grundsätze anzugeben, welche,sie ihrerseits für richtig anerkennt. Bei noch genaueremEingehen würde übrigens auch in der Deputation selbst die Meinungsverschiedenheit, welche der Bericht andeutet, noch schärfer aufgetreten sein. Den Abg. Dietze, welcher meinte, daß es erst nach einiger Zeit rathsam sein werde, eine Veränderung der jetzigen Abschätzung vorzunehmen, weil allerleilandwirthschastliche Verbesserungen im Werke wären, erlaube ich mir auf Seite 379 des Berichts zu verweisen,, wo es in der Mtitte der Seite heißt: Ein dritter rc. Wir werden auf diesen Gegenstand übrigens zurückkommen. Wenn ferner vpn dem vr. Hamm und dem Abg. Dörstling wiederholt dar auf aufmerksam gemacht worden ist, daß dse Erträge der Industrie wesentlich unstcherere seien, als die der Grund stücke, so hat die Deputation auch dies erkannt; denn sie sagt auf Sekte 412: . „Es folgt noch nicht, daß die Deputation einer vollständigen Gleichstellung der Grund- und Gewerb e st euer das Wort reden möchte. Grund steuer, wenn sie von Pachtwerthen erhoben wird, ent springt, wie bereits mehrfach erwähnt wurde, aus fundirten Güterkapitalien, die Gewerbesteuer wird zum großen Theile aus Erträgen des persönlichen Kapitals unter Zuziehung der Arbeit gewonnen (neben Güter kapitalien) und diese Erträge sind weit unsicherer und unbeständiger, sie erfordern auch zu ihrer Herstellung immer neue Aufwendung von Kapital." Herrn Or. Hamm habe, ich noch meinen besonderen Dank dafür auszusprechen, daß er sich mit den wissenschaftlichen Grundsätzen, welche im Bericht enthalten sind, einver standen erklärt hat. Wenn diese Ansichten wirklich die richtigen wären, so glaube ich, würde die geehrte, Kammer auf die Ansicht der Deputation im Allgemeinen wohl ein gehen können, weil dann eine richtige Basis für die künf tige Besteuerung gefunden sein und damit über die Schwie rigkeiten Hinwegzukommen sein würde, welche sich derAus- führung entgegenstellen, so lange Man nicht auf stierer Grundlage fußt. , , / Abg. Erchenbrecher: MeineAeußerung, daß.man in den Städten sage, die Grundstücke gäben höheren Er-' trag in der Wirklichkeit, als man Lei vor Besteuerung an genommen habe, hat mehrfache Entgegnungen hervor gerufen. Zch habe nämlich dann weiter bemerkt: und Be-
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