Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
lediglich an die Amtshauptmannschaft zu Pirna sich I sichten auch fernerhin noch die vermeintlichen Concur- gewendet, auch von dieser Behörde allein die erste ad- renznachtheile der Mitglieder desselben Gewerbes bei der Prüfung von ConcesstonsgesUchen in Betracht gezogen würden, so hätte dies im Gesetze um so gewisser aus gesprochen werden müssen, weil ja diesfalls in An sehung der sogenannten Concessionsgewerbe (K. 8 oit. IsK.) lener Hauptgrundsatz des Gcwerbegesetzes wiederum auf gehoben sein würde, eine Aufhebung, zu welcher ein Grund sich nicht absehen ließe. Ist nun die nach dem Obigen von der Behörde aus gesprochene Bezugnahme auf den „Mangel eines Be dürfnisses" identisch mit der vorstehends als unzulässig bezeichneten Rücksicht auf vermeintliche Concurrenznach- th.eile der übrigen Schweizführer, so hat auch die De putation diesen Grund nicht als richtig und statthaft anznerkennen vermocht. Ebenso wenig erscheint 4. das Bedenken beachtlich, daß durch die Genehmi gung des fraglichen Gesuches „ein neuer Zankapfel für die. bereits concessionirten Saumthierführer" entstehen würde. : - Die Deputation glaubt,- es habe die Behörde mit den vorstehends wiedergegebenen Worten sagen wollen, daß die Genehmigung des Gesuches der Beschwerdefüh rer Veranlassung zu Streitigkeiten, nicht sowohl unt er den übrigen Schweizführern, sondern zwischen diesen und den Petenten geben werde. Es bedarf keiner besonderen Darlegung, daß die Befugnisse einer Polizeibehörde nicht so weit gehen kön nen, daß dieselbe bei der Cognition- über die Erlaubnis zum Betriebe eines Gewerbes die Möglichkeit künfti ger. Streitigkeiten ins Auge fassen oder gar wegen die ser Möglichkeit Jemandem den Betrieb eines an sich voll kommen sittlichen Gewerbes verbieten könnte.. ' Finden künftig die übrigen Schweizführer zur An regung von Streit und Differenzen sich veranlaßt, so wird, auf diesfallstgen Antrag des einen oder des ande ren Beteiligten, lediglich die persönliche Obrigkeit der Parteien compet'ent und befähigt sein, die Differenzen zu schlichten, oder nach Befinden dieselben durch Entschei dung zur Erledigung zu bringen. ' WeNn ' 5. von der königl. Kreisdireetion zu Dresden zur- Rechtfertigung, ihrer abfälligen Entschließung annoch be merkt worden ist, daß die Betreibung des fraglichen Ge werbes nach §. 7, feto. 13 und 38 des Gewerbegesetzes nur nach erfolgter Anmeldung bei und erlangter Er- laübniß voll der betreffenden Ortspolizeibehörde gestat tet sei, so vermag die Deputation, auch diesen Gründen, in' keiner Richtung beizupflichten. i Die genannte Kreisdireetion Hat übersehen erst en s,. daß es sich im vorliegenden Fälle nicht üm eine Contra- vention, nicht um eine von den Beschwerdeführern etwa »vor der Fassung' hauptsächlicher Entschließung auf ihr Gesuch prätendirte oder gar bereits vorgenommene Be treibung ihres Gewerbes, sondern um die Erth eilung .der. Erlaubniß selbst, also um die Frage handelt, ob diese Erlaubniß den Beschwerdeführern überhaupt und für alle Zukunft habe verweigert werden dürfen. Die Kreisdireetion hat aber auch zweitens übersehen, daß der von ihr angezogene §. 13 des Gewerbegesetzes auf die-Fremdenfüh rer gar nicht anwendbar ist, daß viel-- fällige.Bescheidung erhalten haben, hiernach also vielleicht ' behauptet werden könnte, daß ja zur Zeit eine Cognition der zur Fassung der ersten hauptsächlichen Entschließung auf das fragliche. Gesuch allein-kompetenten Ortsobrig- keit oder Ortspolizeibehörde noch gar nicht eingÄreten sei und der Beschlußfassung der letzteren nicht vorgegriffen werden dürfe. Die vorgedachte Frage findet jedoch — ganz - abge sehen davon, ob die Amtshauptmannschaft zu Pirna, zu deren Bezirke die sächsische Schweiz mit gehört, in- der quästionirten Richtung nicht ebenfalls als Ortspolizei behörde, «oder wenigstens als competente Behörde derge stalt, daß deren Cognition die Entschließung des Gerichts amtes zu Schandau erübrigte, angesehen werden könne — dadurch ihre Erledigung, daß die genannte Amts- hauptmannschaft, nach Inhalt ihrer.Bescheidung vom 2g. Januar vorigen Jahres, vor der Fassung ihrer Entschließung mit dem Vorstande des konigl. Gerichts amtes zu Schandau in Vernehmung getreten und sonach die abfällige Bescheidung Seiten der Amtshauptmann- schast, wo nicht im ausdrücklichen, doch im stillschweigen den Einverständnisse und . jedenfalls mit Vorwifien der gedachten Ortsobrigkeit, erfolgt ist. Sind nun zu dieser ersten Bescheidung, ohne An regung eines formellen Bedenkens von irgend einer Seite, annoch die bestätigenden Entscheidungen der oberen Be hörden hinzugetreten, so dürfte auch für die Kammer zu einem Bedenken in der gedachten Beziehung kein Anlaß vorliegen. Es sind auch die Gravamsnanten selbst in ihrer Beschwerdeschrift auf" ein solches Bedenken nicht ge kommen. - - ' Wenn hiernächst, soviel die dem Gesuche dm Be schwerdeführer entgegengestellten materiellen Gründe anlangt, " 3i zur Rechtfertigung der 'Zurückweisung dieses Ge suches von der Behörde bemerkt wördeN ist,? daß rück sichtlich der Zahl der Fremdenführer und Saumthier verleiher'ein Bedürfniß zu deren Vermehrung Nicht vorließe, so vermag die Deputation diesen Grund, in An sehung- beider Functionen nicht'' als'erheblich'-' ja über haupt nicht als zulässig anzuerkennen. - ' m Selbst wenn man annehmen könnte, daß' das'ge nannte Gewerbe concesfivNspflichtig sei — was näch'dem' weiter -unten Darzülegenden, mindestens nach der Ansicht des Referenten, Nicht-der Fall ist — so dürfte es doch, nachdem in §. 3 des Gewerbegesetzes der Grundsatz der Freih'eit des Gewerbebetriebes än die Spitze'die ses Gesetzes gestellt wordeN ist, kaum, zweifelhaft fein, daß bei denjenigen? Gewerben, zü EeN'-Betriebe'noch jetzt besondere Concession erforderlich 'ist, nur sicher- h,eits?ü--un-d . wohlfahrtspolizeiliche.Rücksichten und nur Interessen der in. §. 47 des Gewerbegesetzes gedach ten Art den-Grund zur--Verweigerung der"Cöncessiyn abgeben können und dürfen. (§.10 des Gewerbegesetzes, Absatz 2.) . .Die-Con.currenz der Gewerbetreibenden dagegen ist gerade dasjenige, was-mit dem vorgedachten Grund sätze vorzugsweise freigegeben werden-sollte, - Hätte man es für zulässig erachten wollen,- daß neben den. Wohlfahrts- und sicherheitspolizeilichen Rück-.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview