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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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-und Boden im Niederlande zu niedrig abgeschatzt find und wenn man nicht mehr als 9 Pfennige von der Steuereinheit erhebt da, wo der Ertrag von Grund und Boden zu niedrig abgeschätzt ist, so sind 9 Pfennige von der Einheit zu viel im Gebirge, wo richtig abgeschatzt ist, und von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, wäre es wohl gerecht fertigt, wenn man dem Gebirge eine progressive Abmin derung der Steuer angedeihen ließe. Allerdings würde es richtiger sein, wenn man für das Niederland den Steuer satz erhöhte; indeß. ich will einen Antrag darauf nicht stellen, ich werde abwarten, ob vielleicht einer der Herren aus dem Niederlande dem Gebirge in dieser Beziehung mit einem Anträge entgegen kommt. Die Ungleichheit zwischen Gebirge und Niederland hat 20 Jahre bestanden; soll dieselbe nun noch 20 Jahre fortbestehen? Denn viel eher wird die Grundsteuerrevisivn nicht zu Ende geführt werden können. Nächstdem will ich mir noch erlauben, einige der im Berichte angeführten Klagepunkte zu erläu tern und einige neue hinzuzufügen. Vorerst wende ich mich zu der starken Saamenverwendung im Gebirge, indem dieser Mehrbedarf an Saamen vielfach angezweifelt wird. Derselbe hat meist seinen Grund darin, dadurch die Frucht schneller zur Reife zu bringen; eine dünne Saat bestockt sich, braucht mehr Zeit zur Entwicklung, als eine dichte Saat; erstere treibt kräftigere Halme, welche schwerer reifen. Mithin muß, je höher im Gebirge, desto stärker die Einsaat sein, weil nur dadurch die Reife befördert wird. Die starke Düngung hat ebenfalls in den klimatischen Verhältnissen ihren Grund; denn nur durch starke Düngung wird eine kräftige Frucht erzielt, welche den nachtheiligen Witterungs einflüssen weit eher zu widerstehen vermag, als eine minder kräftige Frucht. Wenn übrigens im Bericht bemerkt ist, daß im Gebirge der Grasbau vorherrsche und dieser weit weniger Dünger beanspruche, so kann ich mich damit nicht einverstanden erklären. Wer seine Felder der natürlichen Berasung ohne Dünger überläßt, der muß lange warten, ehe er einen Reinertrag davon erhält und wer seine Felder mit Gras und Klee ansäen will, der muß auch düngen. Es ist ferner im Bericht in Bezug auf den Waldbau gesagt, daß es schiene, als ob die Beschwerden nur beiläufig er wähnt worden wären; es wäre damitnicht voller Ernst. Ich will dies insofern zugeben, als die Privatwaldungen keine große Rolle mehr spielen; indeß welche Verwüstung im hohen Gebirge der Schneebruch in den Waldungen anrichtet, davon hat Niemand einen Begriff, der es nicht mit eigenen Augen sieht. Es ist zwar zur Entkräftung dieser Klage in einer Schrift von vr. Runde auf die Staatsforsten hingewiesen worden; aber diese sind nicht in Vergleich zu bringen; große Waldflächen schützen sich selber, bei diesen wird die Verwüstung nur am Rande vorkommen, wo selbige demWind und Wetter ausgesetzt sind; kleinere Parcellen aber werden nicht selten total verwüstet. Einen neuen Klage punkt habe ich hinzuzufügen und der besteht darin, daß man in der Unterhaltung der Gebäude keinen Unterschied gemachthat zwischen dem Niederlande und dcmGebirge nnd meine Herrrn, wer möchte wohl in Abrede stellen, daß M Unterhaltung der Gebäude im Gebirge ungleich kostspie liger sei, als im Niederlande? Wie oft werden die Stroh dächer durch die Stürme zerfleischt und die Holzumfasfrmg möchte alle 3 bis 4 Jahre erneuert werden; denn so wie ein Spalt entsteht, peitscht der Sturm Wasser und Schnee durch und massive Gebäude sind im Gebirge fast gar nicht- zu erhalten. Es sind Versuche mit fiscalischen Gebäuden gemacht worden und man hat mitunter theueres Lehrgeld gezahlt. Wem daran liegt, sich hier über das Nähere zu überzeugen, der erkundige sich, wie viel nur der Abputz, eines Giebels am Forsthause in Rechenberg kostet. Es- blieb Nichts weiter übrig, als den massiven Giebel mit Schindeln zu beschlagen und ähnliche Fälle sind mehr vor gekommen. Ein weiterer Klagegrund ist die Hagelschädett-- calamität. Wie schwer diese jetzt auf dem Gebirge lastet, davon hat man kaum einen Begriff. Es sind in den letzten Jahren die Hagelschläge allerdings häufiger vvrgekvmmen und infolge dessen haben dieHagelversicherungsgesellschaften sich veranlaßt gesehen, die Prämiensätze für das Gebirge außerordentlich zu erhöhen und während in niederen Ge genden die Prämie A Procent oder 1 Procent beträgt, so muß das Gebirge 6,7, 8 Procent bezahlen und es hat sich die Sache so gestaltet, daß für eine Wirthschaft mit etwa 1000 Einheiten die Hagelversicherung auf 150 bis 180 Thlr. jährlich ansteigt. Das ist also mehr, als die Hälfte des Ertrages. Die Hagelschädencalamität hat aber auch für den Staat ein großes Interesse; denn bei Ein führung des neuen Grundsteuersystems sind die Steuer erlasse, welche früher bei Hagelschäden gewährt wurden, in Wegfall gekommenman ist dabei von der Voraussetzung ausgegangen, daß jedem Grundbesitzer die Füglichkeit ge boten sei, feine Früchte gegen Hagelschlag zu versichern. Diese Voraussetzung ist jetzt allerdings nicht mehr zu treffend, sie ist durch die hohen Prämiensätze alterirt worden. Wird es dem Staate nicht gelingen, dem Gebühren der Hagelversicherungsgesellschaften eine andere Richtung zu geben, was wohl zu bezweifeln ist, so wird weiterNichts übrig bleiben, als wiederum Steuererlaß zu gewähren. Unmög lich kann der Staat das Einkommen von Grundstücken, deren Ertrag ein Jahr um das andere ganz oder theilweise vom Hagel verwüstet wird oder zur Hälfte auf die Ver sicherung verwendet werden muß, zur vollen Höhe besteuern. Darin würde offenbar eine Ungerechtigkeit liegen und um deswillen wünsche ich, daß recht bald eine Revision der Grundsteuer vorgenommen werde. Es würde nicht aus geschlossen sein, daß die Steuererlasse früher wieder ein geführt werden könnten; aber ich glaube, daß die Hagel- calamität bei der Grundsteuer vorzugsweise in Betracht kommen muß. Präsident Haberkorn: Abg. Barth ist jetzt als
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