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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Grundstücks zu erzielen ist. im Berichte ausführlich mitgetheilt ist und auf welche der Abg. Dörstling Bezug genommen hat. So lange aber ein Gewerbe in einem ermietheten Gebäude betrieben wird, liegt kein Grund vor, die städtische Grundsteuer mii der Gewerbesteuer identisch darzustellen, weil sie ans ver schiedenen Ertragsobjecten stammt. Der Abg. Or. Heyner erwähnte, daß die Verbesserungen im landwirthschaft- lichen Betriebe nicht besteuert würden. .Es ist auch dieser Punkt im Berichte erwähnt und als gerechtfertigt zu gegeben worden. Der Abg. vr. Heyner sprach ferner da von, daß die sächsische Justizpflege zu wünschen übrig, lasse. Diese Frage beschäftigt uns heute nicht; ich kann auch nicht zugeben, daß die Jnstizpflege in Sachsen solche außerordentliche Mängel habe; jedenfalls würden davon aber nicht allein die Städte, sondern auch die ländlichen Grundstücke getroffen werden. Er meinte ferner, poli tische und Handelskrisen träfen vorzugsweise die Städte. Ich erinnere aber daran, daß in der neueren Zeit, wo das landwirthschaftliche Gewerbe ganz Len Eharaktcr der In dustrie annimmt, wo Handelsgewächse auch auf dem klei neren Grundbesitze gebaut werden, alle Handelsconjunc- turen auch auf die Landgrundstücke einwirken; denn so bald eine Krisis entsteht, erfolgt in den meisten Fällen Vertheucrung oder Herabgehen der Preise der landwirth- schaftlichen Producte. Der Abg. vr. Heyner nahm ferner auf die Communalanlagen Bezug. Ich glaube, daß in diesen Communalanlagen eine sehr dringende Veranlassung Grundsteuer die Bewirtschaftung selbst treffe, Llos des- stück dazu besitzt. Die Gebäude sind vermietbar und halb, weil sie allerdings den Ertrag abschätzen und er-i bringen also Ertrag ohne Gewerbebetrieb; nur wo sie Mitteln läßt, der überhaupt durch Bewirtschaftung eines - nicht vermietbar sind, tritt die Schwierigkeit ein, welche Referent Günther: Ein großer Th eil der im Laufe der heutigen Debatte gemachten Bemerkungen hat im Be richte so ausführlich seine Erwägung gefunden, daß ich glaube, darauf nicht zurückkommen zu dürfen. Den Abg. Caspari möchte ich nur daran erinnern, daß die Ver mehrung der Gebäude nicht blos in den Städten besteuert worden ist, sondern auch auf dem platten Lande. Abg. Caspari wird auf Seite 387 finden, auf welche Weise die Brandversicherungssumme der Gebäude in den Städten und auf dem platten Lande sich vermehrt hat. Auf dem Lande besteht die Vermehrung allerdings zum großen Theile in landwirthschaftlichen Gebäuden; aber es sind auch ziemlich viele neue Wohnhäuser entstanden und diese sind, wie in den Städten, nachbesteuert worden. Dem Abg. I)r. Krauße möchte ich zunächst bemerken, daß die landwirthschaftlichen Gebäude in den Städten gerade die selbe Begünstigung genießen, wie auf dem platten Lande. Wenn der Abg. vr. Krauße ferner der Meinung ist, daß die Einschatzungserträge in den verschiedenen Städten höher wären, als die jetzigen Miethserträge, dann muß für ihn, als Vertreter der Städte, eine wesentliche Ver anlassung vorliegen, sich für eine Revision der Grund steuer zu verwenden, um alle Ungleichheiten verschwinden zu machen, die nach diesem Zugeständnisse existireu. Es ist bekannt genug, daß von Gebäuden in den Städten bis zu 100 Thlr. Steuereinheiten bezahlt werden, während andere nach seiner Bemerkung nicht einmal den Mieths- ertrag erreichen, den die Steuerabschätzung angenommen hat. Wenn aber eine Revision in den Städten nothwendig scheint, so muß dieselbe auch auf das plätte Land aus gedehnt werden, weil außerdem eine große Ungerechtigkeit für die Städte entstehen würde. Die ländlichen Vertreter ihrerseits würden kein Interesse daran haben, sich gegen eine Revision lediglich in den Städten auszusprechen, im Gegentheil, es würde dadurch eine höhere Besteuerung in den Städten hergestellt werden; aber die Deputation und ich glauben, auch die gesammten Vertreter der Landwirtschaft haben keineswegs die Absicht, irgend welche Parteilichkeit zu befürworten und die Deputation hofft, die Kammer werde anerkennen, daß die Deputation von der größten Unparteilichkeit geleitet worden ist. Den Abg. vr. Krauße habe ich noch darauf aufmerksam zu machen, daß die Be hauptung auf Seite 390, irgend eine Berechtigung, die städtische Grundsteuer in Verein mit der städtischen Ge werbesteuer der ländlichen Grundsteuer gegenüber zu hal ten, sei nicht vorhanden, gewiß ganz richtig ist. Der Abg. vr. Krauße wird anerkennen, daß der Gewerbe betrieb möglich ist, ohne daß Jemand ein eigenes Grund- liegt, eine Revision der Grundsteuer zu empfehlen; denn insoweit die Communalanlagen nach den jetzigen Steuer einheiten bestimmt werden, möchten große Ungleichheiten entstehen. Es giebt Gebäude, welche im Verhältuiß zu anderen drei- und viermal zu hoch besteuert sind. Der Abg. Dr. Heyner berührte ferner die Hypothekenverhältnisse. Auch diese sind eine dringende Veranlassung für die Ver treter der Städte, für eine Revision der Grundsteuer sich zu verwenden; denn in diesem Augenblicke sind die Steuer einheiten in den Städten als Maßstab des Wertstes so un sicher, daß den Creditanstalten ein sicherer Werthsmesser in den Städten fehlt. Man hält sich zwar an die Brand- versicherungscataster; würde aber, sobald die Revision statt gefunden hat, in den Steuereinheiten auch in den Städten einen viel zuverlässigeren Maßstab des Credits erkennen, ja ich behaupte, daß eine wirkliche Revision unseres hypo thekarischen Credits sich nicht eher wird Herstellen lassen, als bis die Revision der Grundsteuercataster stattgefunden hat. Der Abg. Dietze meinte, Grund und Boden und der Betrieb gehörten zusammen. Es ist bas im gewissen Sinne wahr, weil Grund und Boden ohne Betrieb keinen Ertrag giebt und der Betrieb ohne Grund und Boden sich nicht äußern kann; wenn er aber gleich darauf sagte, es sei bei
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