Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
fassen. Ich habe schon bei einer früheren Gelegenheit Ver anlassung genommen, diesen Charakter als einen gemisch ten zu bezeichnen. Ich erblicke in unserer Grundsteuer zu nächst, wie auch der Herr Abg. Ziesler sagte, eine Be steuerung der Ertragsfähigkeit von Grund und Boden, es liegt ferner in ihr die Besteuerung des mobilen Kapitals, welches in der Landwirtschaft arbeitet, es liegt darin, die Besteuerung der landwirtschaftlichen Arbeit, tatsächlich die landwirtschaftliche Gewerbsteuer im engern Sinne. Es ist zwar ganz richtig, daß man die landwirtschaftliche Gewerbesteuer bei Ermittelung und Aufstellung der Ca taster nicht berücksichtigt hat; allein es kommt in dem Re sultate auf dasselbe hinaus, ob man diese Gewerbesteuer unberücksichtigt nennt oder ob man sagt, wir sind der Meinung, daß die Grundsteuer so auferlegt ist, daß eine Befreiung von besonderer Gewerbesteuer sich tatsächlich rechtfertigt. Thatsächlich findet die Befreiung nämlich doch statt und dies kann beiVergleichurkg der Besteuerung nicht ganz außer Betracht kommen. Ich rechne aber zum Cha rakter unserer Grundsteuer allerdings noch den freilich sehr bestrittenen Umstand, daß unsere Grundsteuer im Verlaufe der Zeit nach und nach den Charakter einer an Grund und Boden haftenden Abgabe angenommen hat. In dieser Beziehung ist mir wohl bewußt, daß ich großem Widerspruche begegne; allein tatsächlich können wir diesen Charakter doch nicht ableugnen. Ziehen Sie in Betracht, daß bei allen Verkäufen, bei allen Werthsermittelungen dieser Umstand Beachtung findet, so werden Sie zwar vielleicht nicht so weit gehen wollen, zu sagen, daß eine Stabilität unserer Grundsteuer damit bewiesen werde; aber man wird es nicht für unangemessen erachten können, daß, wie früher es von der Staatsregierung und den Ständen geschehenist, dieser Charakter als Billigkeits grund mit in Betrachtung gezogen werde. Weiter möchte ich auch nicht gehen, nicht so weit, wie in einer früheren Sitzung ein Sprecher ging, welcher sagte, daß dadurch der ganzen Angelegenheit der Charakter einer privatrechtlichen Angelegenheit gegeben werden würde. Nein, ich bin der Meinung, daß die Grundsteuer im öffentlichen Rechte wurzle als Ausstuß des Steuerhoheitsrechtes des Staates, dem die Steuerpsticht der Unicrthanen gegenüber steht. Es kann dabei füglich die Steuer nach und nach jenen Charakter annehmen. Ich gehe ferner nicht so weit, wie der Abg. Stöhr aus Zittau, der diesen Charakter so weit fixiren wollte, daß er nur eine Rente darin erblickte und gar keine Veränderung der Grundsteuer statuiren wollte. Ich meine nicht, daß man so weit gehen dürfe, wie in Eng land, wo man im Jahre 1798 die Steuer, die sogenannte Landtaxe, als unveränderlich und infolgedessen die Ab lösung als zulässig erklärte; nein, ich meine aber, daß bei Betrachtung der Grundsteuer und bei der Vergleichung derselben mit andern Steuern diese Eigenschaft der Grund steuer nicht ganz unbeachtet bleiben dürfe, wenn man nicht ungerecht werden will. Unsere Finanzwissenschafts lehrer unterscheiden sehr streng zwischen einer ueu zu ver anschlagenden Grundsteuer und einer, die schon lange Jahre bestanden hat; der letzteren vindiciren sie in der Regel einen anderen Charakter, als der ersteren. Unsere geehrte Deputation hat imBerichte eine Reihe von wissen schaftlichen Notabilitäten angeführt, welche der Grund steuer überhaupt und ebenso auch der unsrigen einen sol chen Charakter absprechen. Ich könnte, wenn ich die Rücksicht, deren ich im Eingänge meiner Worte gedacht, aus den Augen setzen wollte, eine große Anzahl anderer wissenschaftlicher Notabilitäten vorführen, welche einer ganz verschiedenen Meinung sind. Ich nenne dabei nur Mac Culloch, Lacave Laplagne, Sartorius, Murhard, von Bülow Cummerow, von Prittwitz und Andere. Die Deputation scheint vorzugsweise auf das Urtheil von Rau Werth gelegt zu haben. Ich kenne die Stelle, welche die Deputation aus Rau anführt; aber die Deputation hat dabei außer Betracht gelassen, in welchem Zusammen hänge sie sich dort befindet und ich erlaube mir zu be merken, daß im Rau einige Paragraphen früher, als wo die Stelle steht, welche die Deputation angeführt hat, ge sagt ist, daß, wenn ursprünglich Lei Veranlagung der Grundsteuern die kapitalisirte Grundsteuer dem Werthe des Grundstücks entzogen worden sei, doch diese Wir kung für alle später» verschwunden ist. Rau sagt: „von dieser Steuerentrichtung empfinden die Käufer keine Be schwerde mehr"; er sagt ferner: „die ältere Steuer, welche diese Wirkung hervorgebracht hat, ist für das jetzige Ge schlecht unsühlbar geworden"; während er also in der im Bericht befindlichen Stelle sagt, sie sei fühlbar, sagt er in §. 311 seiner Lehre der Finanzwissenschaft gerade das Gegentheil von dem, was hier angeführt ist. Nun, ich kann mich nicht überzeugen, daß man nicht eine großeUn- billigkeit begehen würde, wenn man unsere Grundsteuer dieses Theils ihres Charakters gänzlich entkleiden wollte; namentlich aber dann, wenn, was der Grundsteuer zu gute gerechnet werden müßte, auf den anderen Zweig der directen Steuer übertragen werden sollte und gegen ein derartiges Absehen, was der Auffassung, welche die Staatsregierung bisher in dieser Angelegenheit dargethan hat, entschieden widersprechen würde, müßte ich auch meinerseits mit aller Entschiedenheit mich erklären. Was nun die Gewerbesteuer betrifft, so hat unsere geehrte De putation in dem Berichte verschiedene Berechnungen auf gestellt; sie beziehen sich zunächst auf die Größe des Um satzes bei den Gewerben und dann auf das Einkommen der Gewerbetreibenden. Nun, es ist Ihnen Allen bekannt, daß unsere Gewerbsstatistik noch im höchsten Grade im Argen liegt, ja, daß wir eigentlich in Sachsem gar keine Gewerbsstatistik haben. Alle Versuche, die bisher in dieser Hinsicht gemacht worden sind, sind gescheitert und die Zahlen, welche die geehrte Deputation anführt, sind nach
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview