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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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den Präsidenten so , wie ein Präsident bezahlt sein sollte, zu bezahlen; andrerseits, wäre es wieder zu viel im Ver hältnisse zn den Geschäften, die ein solcher Präsident habe. Ich will auf eine Discussion über diese Frage, über die Jeder seine eigene Ansicht haben kann, nicht ein gehen ; nur die Bemerkung aber habe ich zu machen, daß so unbedeutend, -wie nach den Andeutungen im Deputa- tionsiberichte angenommen werden könnte, denn doch die Geschäfte des Präsidenten des Lanbesconsistoriums, wenn er sie wirklich als solche vollständig ausführen will, nicht sind; selbst der interimistische Vorstand hat vielfach Ge legenheit, zu erfahren, wie viel Zeit er darauf verwenden muß, um seine Pflicht zu erfüllen. Ich hatte dabei frei lich im Budget keine höhere Summe gesetzt, da ich selbst der Ansicht bin, daß das Landesconsistorium mit anderen Behörden bezüglich der Geschäfte nicht verglichen werden könnte und hatte deshalb die Hoffnung, einen Mann zu gewinnen für diese Stelle, der bereits in Pension oder auf Wartegeld gestellt worden ist, so daß dann bei dessen Ver wendung vielleicht eine recht zweckmäßige Ersparnis: für den Staat zu bewirken gewesen und in dieser Weise iu der That selbst ein pecuniärer Vortheil zu machen ge wesen wäre. Ich habe es für meine Pflicht gehalten, der Kammer gegenüber dies zu erklären und mich dadurch der Verantwortung für eine nicht streng verfassungsmäßige Einrichtung zu entschütten. Abg, vr.Hcyner: Bei dieser Angelegenheit habe ich mir an das geehrte Ministerium eine Frage zu erlau ben. Nach der Verordnung vom 10. April 1836 ist aus drücklich bestimmt, daß das,Landesconsistorium bestehe aus einem weltlichen Director und dann aus vier ordentlichen geistlichen Rathen, nämlich dem jedesmaligen Kirchen- und Schulrathe bei der Kreisdirection zu Dresden und drei dazu besonders zu wählenden Mitgliedern, entweder der Hof- oder der Stadtgeistlichkeit zn Dresden angehörig, Gleichwohl,ist, soviel wie ich gehört habe, nun seitdem Jahre 1848, wo der damalige Kirchen- und Schulrath der Kreisdirection, zu Dresden, Herr vr. Wahl, pensionirt worden ist, daß betreffende jetzige Mitglied der Kreisdirec- .t.ion in das Conststorium nicht gezogen worden. Aller dings müßte das dem, Betreffenden erstens um eine sehr ansehnliche Stellung, bringen, und auf der anderen Seite würde es- eine, gewisse Kränkung nicht ausschließen. Es ist mir dies von mehreren Seiten zu Ohren gekommen und eine Auskunft darüber liegt im Interesse der Sache selbst und ist man der öffentlichen Meinung, schuldig und ich bitte den geehrten Herrn Minister,, daß, er darüber mir ge fälligst Auskunft/ erth,eilen möge. Staatsminister Vr. von Falken st ein: Der geehrte Abgeordnete hat vollkommen Recht in dem, was er soeben über diese Verordnung gesagt hat und es ist auch, bereits auf früheren Landtagen diese Frage zur Sprache gekom ¬ men. Es hat in den eigenen persönlichen Verhält nissen des dermaligcn Kirchen- und Schulraths gelegen, daß er selbst wünschte, nicht in dasLandesconsistorium einzutretcnMvielleicht vorzugsweise deshalb, weil er seine sehr ausgebreitete Wirksamkeit bei der Kreisdirection zu beeinträchtigen fürchtete durch die Menge der mit dem Eintritte in das Landesconsistorium ihm zufallenden Ge schäfte. Lediglich aus dieser Rücksicht ist davon abgesehen worden. Sobald wir einen Kirchen- und Schulrath haben werden, der von diesem Wunsche nicht durchdrungen ist, wird sich natürlich das Ministerium nur freuen, auch ihn in das Landesconsistorium cintrcten zu sehen. Abg. Vr. Heyner: Ich bin dem geehrten Herrn Mi nister sehr dankbar für diese Auskunft und diese liegt auch im Interesse der Wahrheit. Mir ist gerade von vielen Stimmen der öffentlichen Meinung die Mittheilung ge macht worden, daß der betreffende Schul- und Kirchenrath sich sehr darüber kränke. Präsident Haberkorn: Es hat sonst Niemand das Wort begehrt. Ich schließe die Debatte und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Vr. Hertel: UeLer die Anstellung eines besonderen Präsidenten des Landcsconsistoriums und die indieserBeziehung vomHerrn Vorstande des Ministeriums zur Rechtfertigung des Postulats gemachte Bemerkung habe ick) Seitens der Deputation noch Folgendes hinzu- zufügcn. Die Deputation verkennt keinen Augenblick, daß das, was der Herr Vorstand des Ministeriums gesagt hat, in vieler Hinsicht Beachtung verdient; aber es handelt sich nicht um einen Zustand, der fortdauern soll, sondern es han delt sich um ein Provisorium, aus dem wir suchen müssen bald heraUszukommen. Hätte das dermalige Landescon sistorium irgend eine einflußreiche Stellung, ungefähr die Eigenschaft eines evangelischen Oberkirchenraths, dann würde die Deputation keinen Augenblick Anstand genommen haben, das Postulat und auch noch mehr dafür zu befür worten; aber bei der Stellung, welche dem evangelischen Landesconsistorium durch die mehrfach bereits- erwähnte Verordnung von 1835 zugewiesen ist, wornach es im Wesentlichen nur eine gutachtliche Behörde bildet, die nach tder Vorschrift jenes Gesetzes eigentlich nur dann Gutachten zu geben hat, wenn es vom Ministerium gefragt wird, und da zu hoffen steht, daß baldigst eine andere Einrich tung in dieser Hinsicht werde getroffen werden, glaubte die Deputation, daß es vorzuziehen sei, den bisherigen Zustand einstweilen und hoffentlich auf kurze Zeit fort dauern zu lassen. Der Herr Cultusminister hat die Jn- convcnienz gefühlt, die darin liegt, daß für eine Stelle mit wenig Beschäftigung ein hoher Gehalt angesetzt ist; der aber andern Prästdcntenstellcn gegenüber immer noch niedrig erscheint und hat. in dieser Beziehung darauf hin gewiesen, es. werde, vielleicht gelingen, für-hie Stelle einen
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