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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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ich würde mich dann selbst wohl dafür erklären können, daß in den Gehaltserhöhungen noch etwas weiter gegangen würde, als geschehen ist, und die Schulgelder zu einer Noch größeren Gehaltszulage, aber in einer billigeren und gerechteren Weise, als sie jetzt vertheilt werden, verwendet -werden möchten. Nur dann werden alle die Bedenken, die ich erwähnt habe, vollständig beseitigt und wird den Anforderungen der Gerechtigkeit und Billigkeit auch un- ier den Lehrern entsprochen werden können. Königl. Commissar vr. Gilbert: Die hohe Kammer -wolle mir vor allen Dingen erlauben, auseinanderzusetzen, in welchen Verhältnissen die Proseminare zu den Semi naren und diese wiederum zum Staate stehen. Als man, mm die Frequenz der Seminare zu sichern, Proseminare gründete, ging man davon aus, dieselben zunächst als Privatanstalten entstehen zu lassen. Man sah es daher gern, daß einzelne ausgezeichnete Seminarlehrer, der Di rector selbst oder der erste Lehrer, solche Privatanstalten nnter ihre Aussicht nahmen, von den Zöglingen eine ge wisses Schulgeld forderten und sie dann nach dem Be dürfnisse der Seminare vorbereiteten. Man hat das be sonders deswegen gethan, um auf den Staat nicht eine neue bedeutende Last zu häufen. Sowie die Proseminare eingerichtet waren, erforderten sie Nichts, als einen Zu schuß von jährlich 1300 Thlr.; gegenwärtig unterrichtet man aber an den Proseminaren 325 Zöglinge. Wenn diese nach demselben Maß stabe, wie die Seminaristen, vom Staate unterhalten werden sollten, so würde eine ganz andere Summe in das Budget gebracht werden müssen, als eben jene 1300 Thlr., die dafür verwendet werden. Es ist von demHerrn Abgeordneten erwähnt worden, daß im Publicum die Meinung verbreitet wäre, es würden um der Schul gelder willen mehr Zöglinge -in die Proseminare aus genommen, als für Füllung der Seminare nothwendig ist. Ich habe vor allen Dingen zuzugeben, daß einzelne Proseminare mehr Zöglinge gehabt haben, als zur Com- pletirung der Seminare nothwendig gewesen wäre; wir haben aber das befördert wegen des Lehrermangels, der eine dringende Abhülfe nothwendig machte. Außerdem sehen wir es sehr gern, wenn in die Proseminare viele Zöglinge eintreten; denn auf diese Weise lernen wir die Zöglinge Zeitig kennen und können die untüchtigen nach Gesinnung oder geistigen Anlagen frühzeitig znrückweisen und wir ersparen so dem Lehrerstande untaugliche Subjecte. Was das Schulgeld anlangt, das eingezahlt wird, so beträgt allerdings in der Regel der Satz zwischen 10und 12Thlr.; der Ertrag würde aber ohne einen Zuschuß nicht aus- reicheu, die Lehrer für die Stunden zu entschädigen, die sie im Proseminar geben. Auch muß ich ausdrücklich darauf aufmerksam machen, daß die Stunden, welche von einem Seminarlehrer in den Proseminaren crtheilt werden, nicht etwa eingerechnet sind in die 26 Stunden, die zu geben er nach der Seminarordnung verpflichtet ist, sondern es sind Uebcrstunden und es ist uns weit ange nehmer, der Seminarlehrer giebt solche Uebcrstunden, die dem Seminar zugute kommen, als er giebt Privatstun den in der Stadt. Daß er für solche Stunden bezahlt werden muß, das versteht sich von selbst und er wird be zahlt zunächst aus dem Schulgelde und die zwei- Lis drei hundert Thaler, die der Staat zu den Proseminaren giebt, reichen oft kaum aus, um das Local dazu zu ermiethen, um die Heizung, Beleuchtung und anderen Aufwand für Mobiliar und Lehrmittel zu decken. Ich glaube also, die Angelegenheit ist in einem guten Zuge und es wird kaum für das Ministerium eine Veranlassung vorhanden sein, etwas daran 'zu ändern. ALg. vr. Pfeiffer: Ich muß mit großem Danke anerkennen, daß die Staatsregierung sich des Lehrerinnen seminars zu Callnberg angenommen hat. Meine Herren, ich glaube, es ist eine große sociale Frage, die in späterer Zeit immer stärker «an uns herantreten wird, daß die Frauen mehr und mehr in das öffentliche Leben eintreten. Dieses Schullehrerinnenseminar hat gezeigt, daß das Vor- urtheil, als ob die Frauen für öffentliche Stellungen nicht tauglich seien, immer mehr überwunden wird. Sie haben am letzten Landtage das Zunftwesen aufgehoben und da mit manchen alten, verrotteten Zopf beseitigt. MeineHer- ren, es cxistirt aber noch eine Zunft mit großen Vorur teilen, ich meine die Gelehrtenzunft. Noch besteht beiuns zu Lande das Gesetz, daß nur der für wissend und gelehrt gilt, der zwei Jahre auf der Landesuniversität und über haupt drei Jahre sich aus einer Universität „Studirens halber" aufgehalten hat. Alle Diejenigen, welche studirt haben, werden sehr wohl wissen, was es mit diesem, „des Studirens halber sich aus einer Universität aushalten" für ein Bewenden hat. Daß cs Studenten giebt, die in die sen drei Jahren kaum die inneren Baulichkeiten desUntver- sitätsgeväudes kennen gelernt, ist Thatsache; ja, ich könnte Beispiele anführcn, daß ein Studirender sein Examen ge macht hat, der erst in dem Examen die Bekanntschaft der Professoren machte. Das sind nun die gelehrten Zünftler. Diese Leute haben das Recht, etwas zu wissen und werden als Wissende angestellt. Es ist das eine Frage, die jeden falls in die bestehenden Verhältnisse zu tief eingreist und ich glaube daher, sie hier übergehen zu müssen. Ich will zu den Frauen übergehen. Es ist ganz klar und gewiß ein wenigstens von jeder Frau empfundener Ucbclstaud, daß Frauen in allen geheimen Krankheiten sich an einen Mann wenden müssen. Es ist also ein Bedürfniß, das vielfach schon empfunden worden ist, daß es weibliche Aerzte geben möchte. Vergleichen wir damit unsere bestehenden Gesetze. Es ist einer Frau, selbst wenn sie die größten medicinischen Kenntnisse sich erworben hätte, ganz unmöglich, diese zu verwerten, weil die Herren von der Zunft das niemals
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