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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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wollte! Denken Sie sich einen Gasthof an einer lebhaften Straße mit voller Realgerechtigkeit. Es wird morgen eine Eisenbahn gebaut und die Eisenbahn entzieht nun dem Besitzer seine ganze Nahrung. Wird nicht die Billigkeit, denn ein Recht hat er nicht, viel mehr, .als in den vor liegenden Fällen, dafür sprechen, daß der Staat eintritt und dem Manne seinen früheren Erwerb in der vollen Höhe entschädigt? Ich kann also den Billigkeitsgründen nicht eine so große Bedeutung bei den vorliegenden Petitionen beimessen, wie bei den anderen, und ich bitte, verwenden Sie Ihre gute Meinung, die Sie für die ganze Sache haben, viel lieber aus die 31 Petitionen, die.uns früher schon zur Berücksichtigung empfohlen worden sind. Abg. Schreck: Als ich gestern den Antrag stellte, daß die Beschlußfassung über den Schlußantrag des jetzt zur Berathung vorliegenden Berichts ausgesetzt werden möchte, Lis üben die Lei der Sitzung vom 2. d. M. von den Abgg. Georgi und Ziesler gestellten Anträge Bericht erstattet sein wird, setzte ich voraus, daß die Debatte zu nächst lediglich auf die Frage, ob diesem Anträge beizu treten sei oder nicht, würde beschränkt werden, und zwar aus dem Grunde, weil ich den Antrag für einen präjudi- eicllen hielt. Der Zweck, den ich damit verfolgte, ist ge stern von mir angedeutet worden. Ich habe diesen Zweck aber nicht erreicht, weil das geehrte Präsidium es für be denklich zu erachten schien, die Debatte lediglich auf diese präjudieielle Frage zu beschränken. Da dies geschehen und da die Debatte auf das Materielle der Sache erstreckt worden ist, ich also den Zweck meines Antrags nicht mehr erreichen kann,, dermalen aber der Stoff selbst schon allsei tig beleuchtet zu sein scheint, so finde ich mich nicht veran laßt, bei meinem Anträge stehen zu bleiben. .Ich werde, daher denselben, dafern die geehrte Kammer damit einver standen ist, als um welches Einverständniß ich bitte, zurück ziehen, und bitte, die Frage darauf zu richten, ob es mir gestattet werde, den Antrag zurückzuziehen. Vicepräsident Oehmichen: Gestattet die Kam mer, daß der Antrag des Abg. Schreck zurückgezogen wird? — Einstimmig beschlossen. — Abg: Georgi! Abg. G eorgi:. Die Gründe der Billigkeitund Zweck mäßigkeit, welche für das Minoritätsgutachten sprechen, find von dem Herrn Abg. von Nostitz-Wallwitz und von dem Herrn Präsidenten so erschöpfend iw der Kammer dar gelegt worden, daß ich mich begnügen zu können glaube mit der Erklärung, daß diese Gründe für mich überwie gend scheinen,sum für das Minoritätsgutachten mich zu erklären. Ich habe an der bezüglichen .Gesetzgebung sei ner.Zeit lebhaften Antheil mit genommen und ich glaube, deshalb muß ich gerade auch eine bezügliche Erklärung hier abgeben. Es. beweist der Gang, den die Sache Sä nommen hat, daß die am besten scheinenden Theorien doch oft in der Praxis sich nicht ausreichend bewähren; denn es hat sich herausgestellt, daß die Theorie, von der man ausging, indem man die Art der Entschädigung, um die es sich hier handelt, bestimmte, jetzt auf Schwierigkeiten stößt, die unüberwindlich scheinen, mindestens zu den größten Unzuträglichkeiten und Ungleichheiten führen- Man ging bei dem Entschädigungsw.erke von der Ansicht aus, daß, wenn die Gewerbefreiheit wesentlich im Inter esse des Staates eingeführt werde, der Staat die Ver pflichtung habe, auch den größten Theil der Entschädigung, zu übernehmen, welche den zeither ausschließlich Berech tigten zu gewähren sei. Die, Kammern wollten, selbst in dieser Beziehung noch etwas weiter gehen, als ursprüng lich die Regierung. Es wurde bestimmt, daß aus den Staatskasse entschädigt werden sollten; allein man sagte sich, daß an Orten, wo Gewerbemonopole beständen, da die Gemeinden doch ein lebhaftes Interesse und zwar em Gemeindeinteresse daran hätten, daß diese Monopole be seitigt würden und daß man wohl zu Gunsten dieses Ver hältnisses den betreffenden Gemeinden einen Beitrag zur Entschädigung ansinnen könnte; denn man sagte sich, wenn infolge stärkerer Concurrenz den Einwohnern der betref fenden Orte die Möglichkeit gewährt würde, die Abgabe zu beseitigen, welche sie in der Weise bis dahin an die Monopolisten bezahlen mußten, wenn mit Wegfall der Monopole ihnen die Möglichlichkeit geboten werde, von der Concurrenz allen Nutzen zu ziehen, daß sie dann wohl auch angchalten werden könnten, etwas für Aufhebung dieses Verhältnisses zu thun. Hätte man sich damals dar aus beschränkt, den Gemeinden diese Verpflichtung aufzu erlegen, so ständen wir heute nicht vor den praktischen Schwierigkeiten, die sich ergeben haben, und ich würde ent schieden mich dafür aussprechen, daß man den Gemeinden diese Last nicht abnehme; allein es sanden schon , damals die Gemeinden sehr lebhafte Vertreter und es wurde ihnen gestattet, daß sie, was sie für die. Lösung des bezüglichen Verhältnisses geben sollten, von den Betheiligten wieder sich' erholen dürften. Von diesem Rechte haben nun zwar einzelne Gemeinden keinen Gebrauch gemacht; ach flenne- Gemeinden, welche dieses Zehntheil ganz auf sich genom men haben; andere haben geglaubt, von der ihnen gesetz lich zustehenden Füglichkeit Gebrauch machen zu dürfen, dieses letzte Zehntheil von den Betheiligten wieher einzu ziehen. Man hat ihnen gesetzlich diese Füglichkeit gestattest weil man sich-sagte, daß, wenn den bisher.ausschließlich Berechtigten Viele hinzutreten, das, was von .dem Einzel nen für diese Entschädigung zuerst zu bezahlen sein würde, geringfügig sein werde; wenn ah er Wenige, hinzuträten, man etwas mehr abverlangen dürfe, weil die Concurrenz, der sie ausgesetzt würden, nicht jn dem Maaße einträte, als man annehmen konnte. . Nun findet aber die, Verthei-- lung des letzten Zehntheils aus die Betheiligten die größtem Schwierigkeiten, die hauptsächlich- aus der Gewerbesreiheitz selbst sich ergeben; aus dem Umstande, daß die verschie-
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