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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Ministers und wer sollte da noch an der baldigen Lösung dieser Frage zweifeln? Aber Alles, was ich bis jetzt ange führt habe, das wird noch dadurch Überboten, daß selbst noch die Kammern von 1850, diejenigen Kammern, welche die Aufhebung des Wahlgesetzes, des Verfassungsgesetzes fanctionirten, das Friesische Wahlgesetz ablehnten, den noch, wie auch der Bericht uns sagt, sich für Ge- schwornengerichte ausgesprochen haben. Aber, glauben Sie, daß dies genug sei? Nein, immer noch nicht genug. Ern königl. Landtagsabschied erklärte vor allem Volke und dem Lande ebenfalls seine Uebereinstimmung! Und jetzt sagen uns noch einige Mitglieder der Deputation imGut- «achten, daß die Anhänger der Mündlichkeit und Oeffent- lichkeit ohne Geschworne zu einer großen Anzahl ange wachsen wären! Nun, ich gehe viel mit Menschen um, habe, wie auch Abg. Or. Hamm erklärte, wie dieser, viel Gelegenheit, die Wünsche des Volkes kennen zu lernen; ich muß Ihnen aber offen gestehen, daß außer den Staats strristen und außer den Stockjuristen ich nicht eine einzige Stimme gehört habe, nicht eine einzige Stimme, sage ich, die sich vollständig zufrieden gestellt hat mitunsermjetzigen neuen Verfahren, mit Oeffentlichkeit und Mündlichkeit ohne Geschworne. Es ist eine eigenthümliche Sache. Welche Beschämung liegt in dieser Behauptung für die beiden Ständekammern von 1848 — glauben Sie nicht (es. blicken mich soeben schon einige der Herren Conser- vativen an), daß ich die Volkskammer meine, nein — ich meine die Kammer, die durch das bei ihnen wohlbeliebte Wahlgesetz vom 1831 gewählt-ist. Nicht allein eine Be schämung für diese, sondern es wäre auch eine Beschämung für das Staatsministerium vomJahre 1848; es wäre eine Beschämung für das Ministerium Zschinsky, es wäre das auch eine Beschämung für die wieder reactivirte Stände versammlung vom 3. Juni 1850, welche, wie gesagt, einen Theil-der Verfassung, das Wahlgesetz ausheben konnte; aber, d^c es nicht gewagt hat, an dieses Volksinstitut die Hand der Zerstörung zu legen und warum nicht? weil sie sich sagte, dies Volksinstitut bringt und führt der Justiz das nöthige Vertrauen zu und wie nothwendig ist dieses Vertrauen! Und wie sich auch schon damals in jenen Iahten Autoritäten für diese Notwendigkeit ausgesprochen haben, da muß ich abermals den Herrn Präsidenten bitten, dieKammer zu fragen, daß ich ebenfalls diesekundgegebenen Erklärungen Ihnen als Beweise vortrage. Präsident Haberkorn: Die vorher ertheilte Er- laubniß erstreckt sich auf alle Erklärungen. Abg. vr. Heyner: Ich spreche wieder von der conservativen Ersten Kämmer vom Jahre 1848. Meine Herren, ich muß Sie bitten, daß Sie die Rede des ent schiedenen Freundes der Geschworneninstitute, des Herrn von Welck, selbst nachlesen; ich würde diese Ihnen gern vortragen; die Rede ist aber zu lang, gewiß aber sehr interessant, daß Sie nach 16 Jahren dieselbe wieder im Gedächtniß wachrufen. Es gereicht mir zur höchsten Ehre, Ihnen einen hochverehrten Redner vorzuführen, eine all gemein an'erkannte Zierde unserer sächsischen Legislative. Derselbe sagt wörtlich Folgendes: „Ein Hauptgrund sei der, daß es höchst Wünschens werth, daß die Entscheidung auch im Volke Anklang finde und die Ueberzeugung feststehe, es sei aus keiner Parteirücksicht entschieden worden, sondern blos nach Gerechtigkeit. Was das Gesetz anlange, so hätte er dasselbe mit Freuden begrüßt. Gewiß hätten die Ge richte gerecht und billig entschieden, auch wenn sie nicht von Geschwornen begleitet sind. Redner hege keinen Zweifel; daß aber die Ueberzeugung davon auch im Volke bestehen werde, das glaube.er nicht, und darum sei er der Ansicht, daß die Entscheidung durch Ge schworne einen größeren Eindruck machen wird, als die Verurteilung durch die gewöhnlichen Gerichte." Solche bedeutungsvolle, unvergeßliche Worte, die damals tief in das innere Mark des Volkes eingedrungcn sind! und wäre noch ein Gegner der Geschwornengerichte hier in diesem Saale, er würde sein Haupt ehrfurchtsvoll beugen, wenn es der parlamentarische Gebrauch zuließe, den Namen des hohen Redners Ihnen zu nennen. Ferner sprach der jetzige geehrte Präsident der Ersten Kammer, damals Refe rent über diese Angelegenheit, Herr von Friesen, Folgendes: „Man müsse bei dieser Frage dem gesunden Sinn und Gerechtigkeitsgefühl des Volkes vertrauen, das Volk werde sich gewöhnen müssen, an politischen Fragen und besonders, wenn es sich um Recht, Ehre, . Eigenthum und Freiheit handele, immer mehr und mehr Theilnahme zu empfinden." Diese Grundsätze hatten damals ihren Wohnsitz in der conservativen Ersten Kammer; aber nicht allein in dieser, sondern auch in der Zweiten Kammer und ich muß mir erlauben, Ihnen auch aus dieser Grundsätze vorzuführen, ausgesprochen von einem geehrten Abgeordneten, den namentlich die Majorität d. h. die konservative Seite dieses Hauses sehr ehrt und der gleichsam in solchen juri stischen Angelegenheiten der Führer dieser Majorität ist. Dieser geehrte Redner ist der von mir hochgeschätzte Prä sident von Criegern. Er sagte Folgendes: „Mit Einführung des Instituts der Geschwornen gerichte bin ich einverstanden." Zur Unterstützung seiner Ansicht sprach er sich sehr warm für die Geschwornen aus und identificirte sich mit dem wärmsten, enthusiastischen Freund der Geschwornen, dem Obergerichtsrath Hagen, und trug mehre Stellen ans dessen Werke vor, wo es heißt: „Wollte man sich darauf beschränken, die Jury als eine gerichtliche Einrichtung anzusehen, so hieße das, den Gedanken auf sonderbare Weise einengen; denn wenn die Jury einen großen Einfluß auf das Loos der Proceffe ausübt, so übt sie einen noch grö ßeren aus auf das eigene Geschick der Gesellschaft.
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