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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Richtung, anderen deutschen Staaten naher zu bringen; aber es ist noch keineswegs entschieden, daß die bisher bestehende Einrichtung überhaupt als völlig unhaltbar sich gezeigt habe. Meines Erachtens ist daher dem An träge der Minorität in Verbindung mit dem Müller- ffchen Zusätze beizutreten. Abg. Bauer: Nachdem im Laufe der bisherigen Ver handlung von der zu meiner Freude überwiegenden Mehr- Zahl der Vertheidiger des Schwurgerichtes das Wesent lichste von dem bereits gesagt worden ist, was ich zu glei chem Zwecke, nämlich zur Unterstützung des Mehrheits gutachtens, zu bemerken mir vorgenommen hatte, so kann ich mich auf wenige und kurze Bemerkungen beschränken. Der Abg. vr. Heyner hat uns in seiner gestrigen Rede -eine sehr lehrreiche und interessante Geschichte der Schwur- -gerichtsfrage in Sachsen zumBcsten gegeben. Ich erlaube mir nun zu den von ihm aufgezählten Zusicherungen Und verbindlichen Erklärungen der sächsischen Staatsregierung, wonach wir schon seit langer Zeit ein Recht auf Einfüh rung der Schwurgerichte gehabt hätten, zur Vervollständi gung noch aus die zwei Jahre lang als sächsisches Landes gesetz gültig gewesenen deutschen Grundrechte, — §. 179 der Reichsverfassung, — die zwar wieder aufgehoben, aber vom Volke noch keineswegs vergessen sind, hinzüweisen. Ich will dies nicht zur Motivirung meiner Abstimmung thun, sondern nur zur Ergänzung dessen erwähnen, was der Abg. vr. Heyner in Erinnerung gebracht hat als po litische Reminiseenz. Ich will die Sache überhaupt nicht von der politischen Seite aufgesaßt wissen, ich will nur beiläufig gegen die Bemerkung eines Vorredners, welcher sich gegen den Ausspruch, daß die Schwurgerichte der Schlußstein des constitutivncllen Systems seien, er klärt hatte, darauf aufmerksam machen, daß die betreffende Autorität eine gerade in conservativenKreisenhochstehende Persönlichkeit, nämlich der berühmte Anselm von Feuer bach gewesen ist. Es ist für mich, wie für den Abg. Sachße, hauptsächlich das für uns Sachsen beschämende Gefühl maßgebend, daß wir noch immer von einem Rechts institute ausgeschlossen bleiben sollen, welches der größte Theil Deutschlands seit langen Jahren besitzt und zwar zu seiner vollen Zufriedenheit. Dabei will ich jedoch zu gleich auch auf ein von dem Abg. Schreck besonders her vorgehobenes Moment den Ton legen, nämlich auf die Autorität des bekannten Votums des zweiten deutschen Juristentages. Unterschätzen Sie die Bedeutung dieses Votums Nicht; für mich wenigstens ist es bedeutend, daß unter den Mitgliedern jenes Juristentages so viele Prak tiker sich befinden, die gewiß nicht für den Antrag sich ausgesprochen hätten, wenn sie nicht von der Vorzüglich keit des Institutes der Geschwornen aus der Erfahrung sich überzeugt hätten, und daß kein einziger Praktiker na mentlich aus den Gegenden des Schwurgerichtsversahrens gegen den Antrag aufgetreten ist. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir einen Zweifel zu lösen, den der Abg. Pro fessor Vr. Müller in seiner gestrigenRede angeregthat- näm lich den, ob wohl der deutsche Juristent'ag bei seinem Votum auch die Untersuchung der politischen und Preßvergehen den Geschwornen habe überlassen wollen? Aus den von mir nachgelesenen gedruckten Berichten des deutschen Ju ristentages vom Jahre 1861 habe ich mich überzeugt, daß der deutsche Juristentag die politischen und Preßvergehen der Competenz der Schwurgerichte in der That nicht entzogen wissen wollte. Nach den gedachten Mittheilungen war nämlich vom Rechtsanwalt Lewald ein Antrag folgenden Inhaltes gestellt worden: ' ' „Der Juristentag wolle seine Rechtsüberzeügung aussprechen, daß Politische und Preßverbrechen, sowie politische und Preßvergehen sich in sachlicher Be ziehung vorzugsweise zur Aburtelung durch Geschworne eignen." Dieser Antrag wurde von der betreffenden Abtheilung in zwei Theile zertheilt, in einen Haupt- und einen Neben antrag. Der Haupt antrag ging dahin: „Der deutsche Juristentag erklärt für seine Ueber- zeuguNg, daß Strafsachen, welche nach der bestehenden Gerichtsverfassung an sich der Aburtheilung durch Geschworne unterliegen, von der Competenz der Schwur gerichte deshalb nicht auszuschließen sind, weil die Strasthat politischer Natur ist, oder durch das Mittel der Presse verübt wurde," Dieser H au ps antrag wurde vom Juristentage mit großer Majorität angenommen; dagegen wurde der Neben antrag, dahingehend: „Bei Vergehen, welche politischer Natur sind oder durch die Presse begangen werden, ist wegen dieser . Natur, beziehungsweise wegen des gewählten Mittels die Entscheidung der Thatfrage durch Geschworne mehr geeignet, als eine Aburtheilung durch Richter- collegien," > ebenso abgelehnt, wie der Ab Änderungsantrag des Kreisrichters Wettke, welcher dahin ging: „Der Juristentag wolle erklären, die Geschwornen seien zur Aburtheilung der Preß- und politischen Ver gehen wenigstens nicht minder geeignet, als die juri stischen Richter." - Es sind also durch das Votum des zweiten deutschenJuri- stentages der Competenz der Geschwornen, wenn auch nicht die geringen politischen und Preßvergehen, doch die schweren Verbrechen dieser Art überwiesen worden, eben so wie auch bei allen gemeinenVerbrechen schwererer Natur die Competenz der Schwurgerichte aner-- kannt worden war. Was den Antrag des Herrn Professors-' Dr. Müller anlangt, so würde ichdemselb en inseinem erstem Theile, weil er das Gutachten der Majorität in der Haupt-- fache trifft und erschöpft, mit Freuden zustimmen. Da-- gegen kann ich mich seiner Befürwortung der Einführung von Schöffengerichten nicht anschließen. Das, was' hier-- gegen gesagt werden konnte, ist bereits von anderer und
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