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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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58,825 Thlr. normalmäßig und 58 - transitorische ' 58,883 Thlr. in Sa. bewilligt. Die Deputation beantragt: ' die Erste Kammer wolle diesem Beschlüsse beitreten. Hierdurch erledigen sich auch mehrere, aut Verbes serung der Lehrergehalte eingegangene Petitionen. In diesem Sinne haben petitioNirt: die Lehrercon- ferenzen zu Sebnitz, Schandau und Neustadt, die Lehrer der Bürgerschulen zu Werdau, das Lehrercollegium zu Hohenstein und das zu Ernstthal. Der jenseitige Be richt referirt auf S. 312 bis 314 die Schluhanträge der Petenten und deren Motivirung. Es braucht daher nicht nochmals näher auf dieselben eingegangen zu werden. Die jenseitige Deputation hat sich nicht zu etwas Weiterem bewogen finden tonnen, als zu dem Anträge: diese Petitionen an die Staatsregierung zur Kennt- nißnahme abzugeben. Die Zweite Kammer ist diesem Anträge einstimmig beigetreten. Auch die unterzeichnete Deputation kann aus den im jenseitigen Berichte S. 314 und 315 ange gebenen Gründen etwas Anderes nicht Vorschlägen und rathet daher der geehrten Kammer an: diesen Beschluß der Zweiten Kammer ebenfalls zu dem ihrigen zu machen. Bei dieser Position ist an die während des letzten Landtages gepflogenen Verhandlungen über die Bestim mung des schulpflichtigen Alters und die Ueberbürdung der Schulkinder durch eine zu große Menge von Lehrgegen- standen und Lehrstunden und damit zusammenhängenden Arbeiten zu erinnern. Der von der unterzeichneten Deputation dem letzten Landtage erstattete Bericht behandelt diese wichtige Frage uns S. 180 bis 192 ausführlich. Es gelangte auf vorigem Landtage folgender An trag an die hohe Staatsregierung: „Da zu befürchten steht, daß 1. der Beginn der Schulpflichtigkeit mit dem sechsten Lebensjahre, sowie 2. die große Menge der Lehrgegenstände und Lehrstunden, und 3» der damit zusammenhängenden Arbeiten außerhalb der Schulzeit auf die körperliche Ausbildung der Jugend Nachtheilig wirkt, so wolle die hohe Staatsregierung in Erwägung ziehen, auf welche Weise und namentlich ob auf dem Wege der Gesetzgebung oder der Dispensation diesen Uebelständen abzuhelfen sei." :Das Ministerium hat diesem Anträge mit einer Bereitwilligkeit und in einer Weise entsprochen, welche sicherlich den wärmsten Dank verdient und auch bereits in allen Kreisen gefunden hat. lieber das Resultat der Erörterungen hat dasselbe ein Epposö als ManUscript drucken und an sämmtliche Kammermitglieder vertheilen lassen, welches die aller interessantesten und lehrreichsten Aufschlüsse über diese wichtige. Frage giebt und gewiß bei jedem Leser große Befriedigung hervorgekufett hat. Die in diesem ErPosö enthaltenen Ansichten haben infolge der ausgezeichneten Tiefe und Klarheit, mit welcher dasselbe die hier einschlagenden Fragen behandelt, ziemlich schnell den Weg in die Oeffentlichkeit gefunden. Zu wünschen wäre aber, daß dieser gediegenen Schrift eine noch größere Verbreitung verschafft, dieselbe vielleicht um eineN mäßigen Preis durch den Buchhandel dem größeren Publicum zugänglich gemacht würde. WeNn dies Noch erzielt wird, so haben die ständi schen Anträge ihren Zweck erreicht. Das Ministerium hat dieser wichtigen Frage seine speciclle Fürsorge ge widmet und die Aufmerksamkeit der Mittel- und Unter behörden durch die hinausgegebenen Fragen NNd durch die auf dieselben erforderten Gutachten darauf gelenkt. Wurde nun dem Exposö noch eine allgemeine Verbreitung durch den Buchhandel gesichert, so gelänge es vielleicht noch, auch so manche verblendete Eltern darüber aufzu klären, daß sie ihren Kindern keinen größeren Physischen und geistigen Schaden zufügen können, als wenn sie dieselben in zu frühem Alter außer den Schulstunden und Arbeiten Noch mit zu viel Privatunterricht und Arbeit überfüllen. Abgeschlossen und beendet sind aber deshalb die Erörterungen über alle im Expvsö behandelten Fragen noch nicht. Das hohe Ministerium hat bereits zugesagi, daß es dieselben nach, wie vor sorgfältig im Auge behalten werde, und man darf wohl das Vertrauen hegen, daß diejenige Behörde, welche diese Frage bereits einmal in so anerkenntnswerther Weise und namentlich so ganz ohne büreaukratische Voreingenommenheit erörtert hat, den richtigen Weg finden werde, um das hierfür erweckte Interesse der Mittel- und klnterbehörden nicht wieder ein schlafen zu lassen. In dieser Zuversicht können die Stände zur Zeit die Angelegenheit den pfleglichen Händen des Ministeriums überlassen. Die zweite Kammer hat einstimmig beschlößen: „Bis auf Weiteres mit Dem, was Seiten des Cultusministeriums zur Erledigung- des obgedachten ständischen Antrags theils geschehen ist, theils noch geschehen soll, sich einverstanden zu erklären und da bei Beruhigung zu fassen." Die unterzeichnete Deputation beantragt den Bei tritt zu diesem Beschlüsse der Zweiten Kammer. Präsident von Friesen: Wünscht Jemand zu Po sition 66 ä das Wort zu nehmen? Staatsminister vr. von Falken st ein: Düs Mi nisterium hat nur mit wenigen Worten seinen Dank aus zusprechen für die freundliche Beurthcilung derBestrebun- gen des Ministeriums, die ihm gestellten Fragen zu be antworten. Sie gehören unstreitig zu den wichtigsten, die Man überhaupt stellen kann, und daher war es auch für das Ministerium eine Verpflichtung, auf alle nur mögliche Weise die nötyigeN Erkundigungen einznziehen, Erörterungen änzuftellen und sie nach bestem Wissen und Gewissen zu beurtheileN, wietmExposs geschehen ist. Wenn die geehrte Deputation den Wunsch einer größeren Ver- öffentlichung desselben ausspricht, so kann auch dieser Wunsch dem Ministerium nur erfreulich sein und dankbar 179*
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