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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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Daß unter solchen Verhältnissen, wie das Armenhaus von Crellenhain insbesondere darbietet, die erforderliche Zucht und Ordnung nicht aufrecht zu erhalten ist, na mentlich ° die Verwilderung der daselbst untergebrachten Kinder zu befürchten steht, bedarf eben so wenig einer weiteren Begründung, als daß weder Crellenhain, noch AltmügelN aus eigenen Mitteln für sich Armenhäuser mit entsprechenden Räumlichkeiten Herstellen können, wenn man die einschlagenden Verhältnisse dieser Ge meinden, welche Seite 74 des jenseitigen Berichtes und Seite 2187 der Mittheilungen übersichtlich zusammen gestellt sind, berücksichtigt. Auch findet sich an der eben angezogenen Stelle eine Angabe über die Flurcomplexe des Kammergutes Mügeln. Das Gerichtsamt Mügeln giebt selbst zu, daß durch die fragliche Combination eine glückliche Mischung wohl habender und ärmerer Orte nicht erzielt worden sei; da aber Crellenhain nur von den Fluren des Kammergutes Mügeln und von denen von Altmügeln umschlossen werde, so spräche für die Vereinigung der fraglichen Fluren der örtliche Zusammenhang und der Umstand, daß sie die Fluren der beiden fiscalifchen Vorwerke, zusammen 312 Acker stark, enthielten und wenn die Mitleidenheit der letzteren, bis jetzt nach ca. 40 Acker und 1046 Steuer einheiten festgestellt, wie in Aussicht stände, vielleicht aus 2000 Steuereinheiten erhöht würde, so würde der bezüg liche Beitrag dem eines kleinen Bauerndorfes voll ständig gleichkommen. Jstnun auch zu beklagen, daß einezweckentsprechendere Vereinigung nach Lage der Sache nicht zu ermöglichen gewesen ist, so kann man doch auch der Ansicht der Be schwerdeführer, welche in dieser Verbindung eine Un möglichkeit, der Gemeinde Crellenhain aufzuhelfen, er blicken, nicht Leitreten; denn nach Verwerthung der jetzt vorhandenen drei Armenhäuser wird der Neubau eines entsprechenden Hauses nicht mehr zu viel Aufwand ver langen und nach dessen Herstellung ist mit wenigeren Opfern und mit geringerer Mühe die erforderliche Haus ordnung in diesem einen Armenhause ein- und durch zuführen. Hiernach könnte sich die Deputation wohl veranlaßt sehen, die Beschwerde nicht weiter zu bevorworten, da jedoch bei der Debatte in der Zweiten Kammer der königl. Commissar (Seite 2194) erklärt hat, daß, wenn dem Ministerium bekannt gewesen wäre, daß die frag lichen drei Gemeind en dem Armenbezirksvereine zu Technitz beigetreten, dessen Entschließung wahrscheinlich etwas anders ausgefallen sein würde, und hiernach die Re gierung selbst eine anderweite Erwägung darüber, von welcher Einwirkung diese Bezirksvereinigung auf das Armenwesen in Crellenhain ist, für angezeigt "hält, wobei wohl mit zu erörtern sein dürfte, ob eine Fortdauer dieser Vereinigung zu erwarten, so findet man zwar keinen hinreichenden Grund, diese Beschwerde, wie von der jenseitigen Kammer beschlossen worden ist, zur Be rücksichtigung zu empfehlen; man glaubt aber der hohen Kammer anrathen zu sollen: „die Beschwerde der Heimathsgemeinden Altmügeln mit Neusorge und Berntitz mit Groß- und Klein- schladitz an die hohe Staatsrcgierung zur Erwägung abzugeben." Präsident von Friesen: lieber diesen Theil des Be richts würde nun dieBerathung stattzufinden haben, näm lich über dieBeschwerde derHeimathsgemeindenAltmügeln Mit Neusorge und Berntitz mit Groß - und Kleinschladitz gegen eine Vereinigung mit dem Heimathsbczirke Crellen hain. Die Deputation schlägt vor, diese Beschwerde zur Erwägung an die Regierung abzugeben. Ich erwarte, ok sich Jemand hierüber zum Worte melden wird. — Es meldet sich Niemand, es scheint also eine Berathung über diesen Theil des Berichtes nicht stattfinden zu sollen. Es würde daher, wenn der Herr Referent weiter Nichts hin- zuzufügeu hat, zur Abstimmung verschritten werden können. Die Deputation räth auf Seite 458 des Berichtes der Kammer an: „Die Beschwerde der Heimathsgemeinden Alt mügeln mit Neusorge und Berntitz mit Groß- und Kleinschladitz an die hohe Staatsregierung zur Erwägung abzugeben." und ich frage nun die Kammer: „ob sie diesem Anträge der Deputation ent sprechen wolle?" Einstimmig: I a. Referent Domherr vonW atzdorf: Denrelatorischen Theil des Berichtes über Punkt II habe ich bereits vorge lesen , ich würde also zur Motivirung übergehen können. II. Entspricht nach der von der Staatsregierung ab gegebenen Erklärung (vergl. Seite 65 des jenseitigen Berichtes) die derzeitige Abgrenzung der Heimaths- und Armenversorgungsbezirke im Ganzen den dabei als maß gebend in Betracht zu ziehenden Bedürfnissen und sind die Fälle, in welchen sich das Bedürfniß einer andern Bezirkseinrichtung geltend macht, nur Ausnahmefälle, so glaubt die Deputation eine Revision der Heimaths- Lezirke durchaus nicht und namentlich nicht in der von den Petenten angegebenen Richtung hin bevorworten zu dürfen. Möglich, daß die Parochialvcrbände in dem von den Petenten bewohnten Landestheile gleichzeitig als Heimathsbezirke und als Bezirke der nach §. 76 der Armenordnung zu' bildenden Armenvereine — zu deren Mitgliedern die Geistlichen gehören — mit gutem Er folge hätten benutzt werden können, so dürften doch die Kirchspiele in anderen Gegenden theils wegen ihres Um fanges, theils wegen der häufigen Vereinigung von Städten mit Dörfern in denselben als Passende Heimaths bezirke wohl nur selten bezeichnet werden können, und es schlägt daher die Deputation in Uebereinstimmung mit dem jenseitigen Beschlüsse vor:. „die hohe Kammer wolle die Petition der Gemeinde Schrebitz und Genossen auf sich beruhen zu lassen beschließen." Ich bitte Seite 449 fortfahren zu dürfen: III. In einer Eingabe vom dieses Jahres des Gerichtsamtmanns Wieland in Mügeln, welcher der Ge richtsamtmann Fleck in Döbeln sich angeschlossen hat, wird der oben erwähnte Oehmichen'sche Antrag ander- weit bevorwortet. Es wird in dieser Vorstellung be-
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