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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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bestehe aus Sand, Ziegelmehl, Steinkohlenfchlacken u. s. w. — die Anlegung und Unterhaltung der selben erfordere daher die allergrößte Aufmerksam keit und Sorgfalt, und nur durch diese sei die ur sprüngliche Feuergefährlichkeit abzuwenden, 2. laufe der auf dem Dache befindliche Theer bei Feuer aus; es entstehe dadurch eine große Hitze und ein fürchterlich er Qualm aus den sich entwickelnden Gasen, welcher die Löschanfialten erschwere; 3. bleibe Flugseuer auf solchen Dächern wegen ihrer sehr flachen Lage leichter liegen, als auf anderen Dächern. In gesundheitspolizeilicher Beziehung dagegen sei der Geruch des auf dieseDLcher zubringenden Steinkohlen- theeres im höchsten Grade lästig, ja nach bezirksärztlichem Gutachten manchen Constitutionen geradezu schädlich; er wirke um so nachtheiliger, als die erforderlichen Mani pulationen nur an trockenen Tagen borgenommen werden könnten, wodurch der ganz widerliche Theergeruch noch intensiver und unausstehlicher werde. - In der Fabrikation der Dachpappe seien Zit deren Einführung wesentliche Verbesserungen nicht gemacht worden, im Gegentheil habe man zu bemerken gehabt, daß die. Fabrikanten bei ihren Versuchen über die Feuer gefährlichkeit des Fabrikates bisweilen große Unkenntniß der einfchlagenden physikalischen und chemischen Grund sätze an den Tag legen. Eine vorth eilhafte Ausnahme in Bezug auf Feuersicherheit machten allein die Häusler- schen Holzcementdächer, welche indeß sehr theuer seien. Das Pappdach setze ferner in feuerpolizeilicher Beziehung voraus, daß es keine Oeffnungen habe, dies werde in Städten selten anwendbar sein, weshalb dasselbe wohl meistens auflandwirthfchaftliche Gebäude beschränkt bleiben werde. Dazu komme die Feuergefährlichkeit, welche mit dem von Zeit zu Zeit zu erneuernden Ueberziehen mit Theer verbunden sei. Dieser Theer müsse glühend auf gebracht werden und werde meistens in geschlossenen Hofräumen erhitzt, was bereits mehrfach zu Feuersbrün sten Veranlassung gewesen sei. Aus allen diesen Gründen müsse die Regierung Bedenken tragen, von den bestehenden Bestimmungen ab zugehen. - Uebrigens sei es Nach der Ausführungsverordnung zum Bäupolizeigesetze jeder Gemeinde nachgelassen, local- statutarisch die Anwendung der Dachpappe für ihren Ort zu g'estatten. Es sei ein solches Abgehen von der hier angefochtenen Verordnung jedoch noch nirgends vorgekom men, was wohl hauptsächlich darin seinen Grund habe, daß, zumal iü größeren Städten, das Bauwesen in neuerer Zeit hauptsächlich in der Hand von Baufpecu- lanten liege, deren Interesse mit dem der Gemeinde nicht immer identisch sei. Infolge dieser Mittheilungen des Herrn königlichen Commissars, namentlich aber und hauptsächlich mit Rück sicht apf die jeder Gemeinde gebotene Möglichkeit, bei vorhandenem Bedürfnis; die Anwendung der Dachpappe durch eigenen Beschluß in ihrem Orte einzuführen, hat die Deputation beschlossen, der hohen Kammer anzurathen, - hie Petition auf sich beruhen^ dieselbe jedoch noch an die Zweite Kammer gelangen zu lassen. Präsident von Friesen: Ich frage zuvörderst die Kammer, ob sie sofort auf dieBerathung des Berichts ein gehen will'? — Da dem nicht widersprochen wird, so könnte die Berathung beginnen und ich habe zu erwarten, ob sich Jemand zum Worte meldet?— Es meldet sich Niemand. Hat der Herr Referent noch Etwas hinzuznfügen? Referent vonBöhlau: Nein. Präsident von Friesen: So können wir sofort zur Abstimmung übergehen. Die Deputation rathet an, die Petition ans sich beruhen zu lassen und ich frage die Kammer: „ob sie solches beschließen will?" Einstimmig. Die Petition ist nun noch an die Zweite Kammer abzugeben. Es folgt nun der zweite Gegenstand der Tagesord nung, die Petition F. H. Prasser's und Gen. um Aufhebung einer Bestimmung in 6 der Ver ordnung vom 6. Februar 1845, ström- und schiff fahrtspolizeiliche Vorschriften für die Elbe betreffend. Der Bericht befindet sich Nr. 82 der Mit theilungen der Zweiten Kammer.*) Referent Domherr von Watzdorf: Herr Advocat Herrmann Schreck in Pirna hat in Vollmacht von 54 Schiffseigenthümern und Zugviehbesitzern Prasser und Hen. eine Petition bei der Zweiten Kammer eingereicht. Die Zweite Kammer ist auf das Petitum eingegangen und hat die Petition an die Erste Kammer abgegeben. Die hohe Kammer hat unter dem 2. d. M. die vierte Deputa tion beauftragt, hierüber Bericht zu erstatten. Die Depu tation wird demBeschlusse dcrZweitenKammer beizutreten beantragen und hat den Bericht der Zweiten Kammer adoptirt. Der Inhalt ist in dem Berichte der Petition ziemlich vollständig wiedergegeben und ich würde daher den Herrn Präsidenten zu ersuchen haben, die Kammer zu fra gen, ob sie von Vorlesung der Petition absehen will? Präsident vonFriesen: Es würde nun zuerst die geehrte Kammer zu fragen sein, ob sie gestattet, daß vom Vorlesen der Petition selbst abgesehen wird. — Ist die Kammer damit einverstanden? — Ja. Referent Domherr vonWatzdorf: (Den Bericht der vierten Deputation der Zweiten Kammer über die Petition I. H. Prasser's und Gen. zzr Leipzig, die Aufhebung einer Bestimmung in 6 der Verordnung vom 6. Februar 1845, ström- und schiffsahrtspolizeiliche Vorschriften für die Elbe be treffend, f. L.M. II. Kammer S. 2026 flgg.) Infolge dieses in der Zweiten Kammer erstatteten Be richts'ist eine Debatte nicht beliebt worden und die Kam- *) s. L.M. II. K. S. 2026 flgg.
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